Sehr geehrter Herr Englisch,
ich habe noch etwas dazu geschrieben, wegen der Atomunfälle in Tschernobyl und in Fukushima. Bitte, ich werde es jetzt fertig machen, bitte versprechen Sie und bestätigen mir dies, dass dies weitergeleitet wird. Ich werde es heute per Einschreiben einreichen. Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter
Berlin, 20.12.2016
Seine Heiligkeit
Papst Franziskus
Palazzo Apostolico
00120 Citta`del
Varticano, Rom Italien
Sehr geehrter Herr Papst Franziskus,
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: englischan <englischan@gmail.com>
Datum: 14. Dezember 2016 um 18:18
Betreff: AW: Nachricht von andreasenglisch.de
An: Hoferichter Monika <hoferichter.monika1@gmail.com>
Liebe Frau Hoerichter
ich werde versuchen Ihr Anliegen weiter zu geben.
Andreas Englisch
Sehr geehrter Herr Englisch,
da ich nicht mehr gut formulieren kann, hat meine Freundin mit formuliert, und ich auch Kontakt zu einer Frau habe, die in Heiligenstadt lebt, auch Ihren Vortrag gehört und leider auch betroffen ist mit der Umwelterkrankung.
Wenn Sie Fragen haben können Sie mich gerne zurück rufen.
Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 14. Dezember 2016 um 23:46
Betreff: Fwd: Vortrag Dr. Mutter und mehr
An:
Sehr geehrter Herr Englisch,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, wenn Sie sehen, bis Ende des Jahres wollen der Staat viel WLAN aufbauen, trotzdem es schädlich ist. Wenn Sie unter der Verbraucherschutzzentrale aus München sehen, dann sind viele Beschwerden gekommen, dass DIGITAL Anschluss sehr schlechte Verbindung hat, dann wenn der Strom ausfällt, keiner mehr telefonieren kann. Das schlimmste ist, wenn ältere Menschen kein Internet haben, können diese nicht mehr telefonieren. Diese Verbraucherschutzzentrale aus München habe ich informiert über die MCS Erkrankung, dass diese kein WLAN vertragen, sowie DIGITAL-Anschluss, wurden aber nicht tätig.
Da der Papst Franziskus für die Umwelterhaltung (Gottesschöpfung kämpft, bitte ich Sie, dieses Schreiben an Papst weiter zu leiten. Da würde ich mich riesig freuen. auch der Umweltschutz bzw. Umwelt Folgeerkrankung wären ein interessantes Thema für die Weihnachtspredigt des Papstes Franziskus die in aller Welt zu hören ist. Das ist Gottesbotschaft die in die Welt hinausgetragen werden soll, damit alle Menschen auf diesem Erdball für unsere Umwelt sensibilisiert werden. das oberste Gebot ist die Gesundheitserhaltung der Menschheit und die Erhaltung unserer wertvollen Natur, sauberes Wasser, sauberer Boden, saubere Luft sind die Grundbedingung für die Existenz aller Lebewesen auf dieser Erde. Umwelterkrankungen sind im Vormarsch. Daher bitten wir im Namen aller Umweltkrankheiten Menschen weltweit und vieler Umwelt-erkrankter Kinder, den Segen Gottes zu verbreiten. Und nach dem Grundgesetz Leben auf Unversehrtheit hat jeder das Recht gesund zu leben, und jeder das Recht auch eine Umwelt-medizinische Behandlung zu erhalten. Die Atomkatastrophen von Tschernobyl in Russland und Fukushima (die japanische Atomkatastrophe) zeigen das Ausmaß der Strahlenerkrankung, noch heute auch nach dreißig Jahren. Akute Strahlenbelastung bedeutet die Todesursachen innerhalb kurzer Zeit an Krebs-Strahlentod. Chronische Strahlenbelastung verursacht langfristig Immunschäden (und die Immunkrankheiten MCS, CFS) und auch Entartung der Zellen/Zellschäden= Folgeerkrankung Krebs. Somit muss auch in allen Menschen, besonders den Politikern an unser Gesundheitsbewusstsein erinnert werden. Wir können nicht zulassen, dass auch die WLAN Strahlung Gesundheitsschäden verursacht (durch Strahlenbelastung), wie es auch bei WLAN unkontrolliert geschieht, weiterhin unser aller Immunsystem schadet, auch beim DIGITAL-Anschlüssen siehe Bericht von DR. Mutter aus Köln. Ganz wichtig ist, dass Gesundheitsbewusste Ärzte und Wissenschaftler eindeutig Aussage kräftig vor WLAN Strahlung warnen. Das Bundesamt für Strahlenschutz warnen ebenfalls vor WLAN Strahlung, sowie die Bayerische Landesregierung seit 2007. In der Röntgenpraxis/Radiologie müssen Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden für Mitarbeitern und Patienten, genauso bedeutet dies der Arbeitsschutz in den Schulen und in Öffentlichkeit. In der Öffentlichkeit und in Schulen gelten genauso die Arbeitsschutzbedingungen wie im Gesundheitswesen. Es gibt Gesetze und Grundrechte zum Schutz der Menschheit, und diese dürfen nicht vernachlässigt werden. Anwalt, RA Herr Leistikow, der nach zwanzig Jahren und durch meine Recherchen beim Bundesgerichtshof endlich für alle ein gutes Gerichtsurteil über Asbest geschafft hat. Er kämpft auch gegen WLAN, aber ich kann ihn nicht bezahlen, deshalb habe ich Ihnen unten ist der Anwalt seine Rechnung, die er haben möchte geschrieben. viele Grüße aus dem Gebietet das katholische Eichsfeld Heilbad (Heiligenstadt). den Vortrag von Herrn Englisch war sehr interessant.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Sehr geehrter Herr Englisch, hiermit möchte ich Ihnen meine Geschichte schildern. Ich bin von vier Millionen Einwohnern aus Berlin als Einzige mit der MCS (= akute und chronische Überempfindlichkeit auf sämtliche Chemikalien) beim LAGESO registriert. (PRÄZEDENZFALL) Mit meiner anerkannten Krankheit werde ich aber bisher immer allein gelassen. Das heißt: Ich habe eine Umwelterkrankung, die anerkannt ist, aber nicht aus kassenärztlicher Sicht behandelt werden kann, weil dafür keine Gelder im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden können, um Entgiftungen durchzuführen oder Umwelterkrankungen zu behandeln. Kein Politiker, keine Behörden und kein Richter, keinerlei Institutionen fühlen sich für die Mithilfe um die Genehmigung zur Kostenübernahme meiner umweltmedizinischen Behandlung verantwortlich. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, und leiten Sie dieses Schreiben mit meinem Anliegen an den Papst weiter. Ich habe es schon probiert, aber eine Email kam nicht an.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter.
Ich benötige dringend eine Hypersensibilisierung, eine Umwelt medizinische Behandlung, evtl. auch eine toxikologische Beratung und Behandlung. Krankenkassen lehnen aber die ambulante Umwelt ärztliche Behandlung bei bestimmten Umweltmedizinen (in den dafür vorhandenen Umwelt Arztpraxen) grundsätzlich ab. Weil bisher niemand auf meine Probleme ernsthaft eingegangen ist, konnte ich keinerlei Hilfe von einem Umwelt Arzt in Anspruch nehmen. Diese MCS ist eine von der WHO allgemein anerkannte Erkrankung. Die zuständigen Umwelt Ärzte sind auf diesem Gebiet (MCS) die Fachärzte. Es gibt auch Fachärzte, wie Kardiologen oder Orthopäden, wo Krankenkassen die Behandlungen für Patienten (Gesundheitsdienstleistungen) übernehmen. Warum gilt dies nicht für Umwelt Ärzte, die Umwelt erkrankte Patienten behandeln können? Ich werde im Grunde genommen von Krankenkassen allein gelassen. Daher werde ich eine Untätigkeitsklage gegen die Krankenkasse, den Vorstand, Herrn Straub-bei der BARMER-GEK veranlassen. Da ich weiterhin an den Folgesymptomen der MCS/(Chemikalienüberempfindlichkeit) leide und WLAN / Mikrowellenstrahlung u. auch Funkstrahlung mein ganzes Immunsystem/ Herz-Kreislaufsystem/und Nervensystem durcheinander bringt, kann ich ohne umweltmedizinische Behandlung diese Symptome kaum noch ertragen. Das Leiden ist so nicht hinzunehmen. > >> >> Auch die Bundespolizei aus Lübeck habe ich wegen der SEELSORGE angesprochen und alles eingereicht. Herr Breford vom OVG Nordrhein-Westfalen wurde auch informiert. (über meinen Krankheitsverlauf / ASBEST-TEER-PAK-WOHNUNG-MCS-WLAN-REAKTIONEN) Dass ich seit einem Jahr nicht wie eine Schwer-geschädigte/ Schwerbeschädigte (nach dem Grundgesetz als schwer-behindert eingestuft), sondern wie eine ,,Schwerverbrecherin“ behandelt wurde, ist eine Zumutung. Ich wurde mit Aufsicht der Justizbehörden in Begleitung bei den Gerichten abgeführt, weil ich geäußert habe, dass ich diesen Leidensdruck (der MCS Folgeerkrankung /u. A. Überempfindlichkeit auf elektromagnetische Strahlung (-die Ursache war auch eine Vergiftung mit PAK u. Teer durch Asbest) u. damit verbundene gesundheitliche Einschränkung/Nicht-Teilhabe am öffentlichen Leben kaum noch ertragen kann. > >> Vielen Dank! Die MCS Folgeerkrankung kann jeden Menschen treffen. Bei WLAN entstehen immer Strahlenbelastungen die dauerhaft zur Gesundheitsgefahr werden können, was ernsthaft zu bedenken ist. Dafür gibt es viele aufgeführte wissenschaftliche Studien und Beweise……. WLAN schädigt unsere Gesundheit. Es gilt dieses Gesundheitsrisiko einzudämmen, wo es möglich ist. Sehen Sie sich das Urteil aus Frankreich an! Ich möchte diesen/meinen Präzedenzfall hiermit nutzen und Sie über meine äußerst schwierige Lebenssituation/meinen Gesundheitsschaden/meine vergangene Lebenslage …….-Aus Krankheit wurde Obdachlosigkeit-…(wegen meiner vergifteten Wohnung) dringend informieren und bitte Sie um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter > >
(Formulieren kann ich durch die Folgeschäden meiner MCS Krankheit sehr unzureichend. Ich muss oftmals eine Freundin bitten, die Schreibarbeiten zu übernehmen.) ——-
Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika Hoferichter Datum: 13. Dezember 2016 um 12:39 Betreff: Fwd: Vortrag Dr. Mutter und mehr An: gemeinde@martin-luther-lichterfelde.de Cc: gemeindeschwester@auenkirche.de Monika Hoferichter Sehr geehrter Herr Pfarrer Zabka, hallo Hans, hallo Achim, hiermit möchte ich meine Geschichte schildern. Die Chemikalienunverträglichkeit MCS habe ich wegen einer ASBEST-TEER-PAK Wohnung erhalten. Ich wohnte in Steglitz – Zehlendorf. Daher war ich schon in oft bei Ihnen zum Gottesdienst, aber auch zum Tischtennis spielen. Seit einem Jahr darf nun überall WLAN ausgebaut werden. Da aber bisher kein Richter tätig wurde, habe ich hier die RTL Sendung „Hilfe für Kinder“ angeschrieben. Wie Sie sehen habe ich gut recherchiert und einiges geschafft. Die Klassifikation über MCS wurde seit 1987 nie klassifiziert, aber ich tat es am 09.02.2016, dies reiche ich Ihnen in der nächsten Email. Ich war bei den Senioren Tischtennisspieler, und ich konnte mich nicht länger aufhalten, Klaus hat Asthma, und reagierte akut und musste husten. Meine Geschichte mit dem ICE habe mir letztes Jahr schlechte Erfahrungen machen müssen, und ich konnte nicht mehr mit dem ICE fahren. Taub Gefühl, Lähmungen im Gesicht, aber alles steckte in den Bronchien, Nebenhöhlen. Nun, bitte ich Sie, da 3000 Kirchen auch WLAN mittlerweile haben, dies aber akut schädlich ist, siehe den Bericht von Dr. Mutter, Burnout-später Demenz macht, und Gehirntumor, leider erwähnte der Dr. Mutter nichts von MCS, aber die Privatärzte wollen leben, das heißt, ich habe seit 12 Jahren keine Umwelt medizinische Behandlung erhalten. Ich bitte Sie hiermit, dies weiterzuleiten, um für viele Besucher der Kirchen ohne WLAN zu empfangen. Ich bitte um Bestätigung meiner Email. Vielen Dank. Ich hoffe auf einer guten Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
———- Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika Hoferichter Datum: 13. Dezember 2016 um 11:59 Betreff: Fwd: Fwd: Vortrag Dr. Mutter und mehr An: naujeck@paul-schneider-gemeinde.de Sehr geehrter Herr Pfarrer Naujeck, hiermit möchte ich Ihnen dieses Schreiben was ich an die RTL-Sendung eingereicht habe. Meinen Antrag an die DIMDI, WHO werde ich Ihnen noch nachreichen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wie Sie sehen möchte der Staat aber nächstes ab Januar weiter WLAN ausbauen. Schöne Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter ———-
Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika Hoferichter Datum: 8. Dezember 2016 um 18:35 Betreff: Fwd: Vortrag Dr. Mutter und mehr An: info@rtlwirhe
info@rtlwirhelfenkindern.de z. Hd. Herrn Kons
Sehr geehrter Herr Kons, ich habe ihre Sendung am 24.11.2016 gesehen. Ihre Sendung hat mich sehr inspiriert und ich habe auch schon mit Ihrer Kollegin Frau Bertram telefoniert. Die Eingliederung Maßnahmen machen für die Flüchtlingskinder und die Deutschen Kinder nur Sinn, wenn die Kinder gut betreut werden und schadstofffrei in KITA;S und Schulen lernen können. Alle, die sich für das Wohl der Kinder, die Zukunft der Kinder, der nachfolgenden Generation einsetzen, sollten auch Informationen erhalten, wie Schadstoffe auf das Immunsystem unserer Kinder wirken. Die Gefahr von elektromagnetischer Strahlung durch den Einsatz neuer digitaler Lernmöglichkeiten wird wesentlich unterschätzt. Schadstoff-belastete Räume werden oftmals angeboten, um Flüchtlingskinder unterzubringen. Hiermit sende ich Ihnen den Bericht vom Umwelt Arzt Dr. Mutter, der in Köln den Bericht über WLAN und Digital Schädigungen berichtet hat. (Gehirntumore / Burn Out / Zellschädigungen sind die Folge von laufender WLAN-Nutzung u. chronischen Schadstoffbelastungen. Außerdem sende ich Ihnen den Zeitungsbericht des Ministeriums für Schulung u. Bildung, die bis Ende des Jahres WLAN ausbauen wollen. Ich habe erneut eine Klage gegen den Ausbau von WLAN in Schulen u. öffentlichen Einrichtungen eingereicht. Damit die Kinder in Zukunft auch nicht durch Umwelt-Schadstoffe und Mikrowellenstrahlung belastet werden, kann es nur hilfreich sein eine vernünftige Atmosphäre in Schulen u. Kindergärten zu schaffen. Den Kindern und Schülern wird jede Lebensgrundlage genommen, wenn sie nicht störungsfrei lernen können und spielen können und Krankheiten vorprogrammiert sind; durch schadstoffbelastete Räume oder fortlaufende Mikrowellenstrahlung. Diese außergewöhnlichen Umweltbelastungen sind für Kinder und Jugendliche eine Zumutung fürs Immunsystem, die nicht hinnehmbar ist. Hiermit möchte ich Sie bitten, den Anwalt Herr Leistikow zu unterstützen, da alle Kinder u. Jugendlichen das Recht auf körperliche Unversehrtheit haben und ein gesundes Leben (weniger Krankheiten) für die Flüchtlingskinder Voraussetzung ist, denn die Flüchtlingskinder leiden schon oft unter Traumata der Kriegsfolgen. Somit stellen die traumatischen Erfahrungen der Flüchtlinge schon eine gewaltige Belastung der Seele u. Körper der Menschen dar, die nicht noch durch Umweltschadstoffe negativ beeinträchtigt werden sollte. Dies gilt es unbedingt zu verhindern, sonst ist unser Gesundheitssystem bald völlig überfordert. Ich stehe von vier Millionen Einwohner beim LAGESO in Berlin mit meinem Umweltpass über MCS mit dem Bescheid vom 18.09.2013. Diese Klage habe ich per Post eingereicht mit vielen Recherchen, die ich Ihnen gern zu senden möchte. Bitte helfen Sie, bevor mein Leben zu Ende gehen kann, da der Stress krank macht, und ich Ihnen von der WHO meinen Antrag einreichen werde. Es kann nur noch ein Bundesverfassungsgericht, sowie die höhere Instanz nur mit einem Anwalt geholfen werden. Ich schaffe das nicht allein. Ich bitte bei Erhalt meiner Email um eine Bestätigung. Und ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter ———-
Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika Hoferichter Datum: 14. November 2016 um 16:39 Betreff: Fwd: Kampf gegen die DRV- seit 2004 wegen der Klassifikation über MCS An: poststelle@vg-koeln.nrw.de Cc: pressestelle@bsg.bund.de ———- Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika
02–Bundesnetzagentur-Prozesskostenhilfe An: poststelle@vg-koeln.nrw.de Cc: bundessozialgericht@bsg.bund.de, pressestelle@bsg.bund.de Monika Hoferichter Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V. Picassoplatz 1 50679 Köln Tel. 0221/45671060 E-Mail: info@rtlwirhelfenkindern.de Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene 22. Juni · Erneut erfahren wie von Eltern über Formaldehydprobleme in einer Schule- dieses Mal in Lübeck. Wichtig wäre aus unserer Sicht, wenn die „verursachenden“ Produkte namentlich publiziert würden, damit diese Produkte künftig nicht wieder in Bauprojekten wie Schulen und Kitas eingesetzt würden. Die Nennung von Produktnamen/Herstellern s wurde uns aber in der Vergangenheit in den meisten Fällen verweigert. Zur Pressemeldung: http://www.eggbi.eu/tabbed-sidebar/news/#c801 Hilfe für Projekte und MCS Kranke: EGGBI e.V. www.eggbi.eu/service/hilfe-fuer-projekte-und-mcs-kranke/ Hilfe für Kranke mit MCS und „Seltenen“ Krankheiten … Seit Jahren kämpft Monika Hoferichter auf zahlreichen Ebenen mit ihrem Anwalt für eine umfassende … Monika Hoferichter |Facebook
Monika Hoferichter
Urteil Amtsgericht Schöneberg vom 07. Juli 2016
Geschäftsnummer: 105 C 2/16
Positives Urteil zur Stärkung des Gesundheitsschutzes für Mieter asbestbelasteter Wohnhäuser
Die Kanzlei Leistikow freut sich für ihren Mandanten und die Mieter allgemein wieder eine sehr positive Entscheidung zur Stärkung des Gesundheitsschutzes in der Wohnung erreicht zu haben. Mit der Klärung zur Aufsichtspflichtverletzung ist ein wichtiger Schritt zugunsten der Mieterrechte erfolgt, der sich in den nächsten Monaten und Jahren auswirken wird.
Das Amtsgericht Schöneberg erklärt hierzu:
„Eine Aufklärungspflicht besteht allenfalls hinsichtlich der übrigen Wohnungen des Gebäudes, wenn innerhalb dieses Gebäudes in einer Wohnung Asbestfasern in Bauprodukten nachgewiesen worden sind. Dann liegt eine ausreichende Verdachtslage vor, dass auch das restliche Gebäude mit Asbestprodukten belastet sein könnte.“
Mit dieser Entscheidung ist in den meisten Wohnanlagen bundesweit die Aufsichtspflichtverletzung als gegeben anzusehen.
Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 06. Mai 2016
1S 3/16 | 27 C 615115 AG Eutin
Das Landgericht Lübeck hebt Räumungsurteil wegen fehlender Asbestsanierungsplanung auf
Die Kanzlei Leistikow begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Lübeck. Sie schafft Klarheit zum Verständnis der Entscheidung des BGH vom 15.April 2015, VIII ZR 281/13, MDR 2015, 758). Hier hatte der BGH es für die Duldungspflicht für relevant gehalten, ob der Mieter auch don der Einhaltung der Wiederherstellungspflichten des Vermieters ausgehen durfte. Damit beugt das Landgericht einer all zu weiten Auslegung des BGH-Urteils vor, die das Amtsgericht Eutin hier vorgenommen hatte. Das Amtsgericht Eutin ging ja davon aus, dass pauschal immer geduldet werden müsste. Die Entscheidung verschafft also Rechtsklarheit.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2016
VIII ZR 97/15
Nichtzulassungsbeschwerde wurde zugelassen – Revision stattgegeben
Kanzlei Leistikow ist hocherfreut über die klare und unmissverständliche Entscheidung des BGH. Der BGH stellt eindeutig fest, dass eine pauschale Abweisung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für Schäden (§ 536 a BGB) noch der Anspruch auf Mietminderung nach § 536 BGB nicht zulässig ist. Dabei fällt die Kritik an dem Urteil des Berufungsgerichts gerade auch deshalb so heftig aus, weil der BGH in seiner Nebenentscheidung keine Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhebt. Zu offensichtlich ist die Fehlentscheidung. Dies ist ein großer Schritt für alle Betroffenen und für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen bei Asbest in den eigenen vier Wänden.
Hilfe für Projekte und MCS Kranke: EGGBI e.V.
www.eggbi.eu/service/hilfe-fuer-projekte-und-mcs-kranke/
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