Gesundheitsschäden/ Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer

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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 23. Mai 2018 um 19:50
Betreff: Cc: supporter.services.int@greenpeace.orgFwd: Contatos do Greenpeace no mundo Nesta página
An: wissenschaft@spiegel.de
Cc: anfragen@bild.de, hoererservice@deutschlandradio.de, fernsehen@br.de, s.ehlers@ehlersverlag.de, empfangwiesbaden@springer.com

Anlagen:

Greenpeace Antwort Email am 07.05.2018.docx

 

Hoferichter Bundesverdienstkreuz.pdf

Hoferichter Umweltpreis.pdf

 

Vollmacht für RA Herrn Möbius für den Papst 28.07.2017.pdf

 

MCS Bericht von der Apothekenumschau, Frau DR. Anne Schäffler, Bericht 2016.docx

 

MCS Bericht-Berliner Behinerten Zeitung Nov. 2014 (2).pdf

 

MCS seit 1948 bekannt.docx

 

MCS – UMWELT – PASS, DR. Walt, DR. Hesse.pdf

 

Attest Dr. Walt 12.02.2009.pdf

 

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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 24. Mai 2018 um 00:34
Betreff: Fwd: Contatos do Greenpeace no mundo Nesta página
An: antonio.tajani@ep.europa.eu

An: antonio.tajani@ep.europa.eu
Cc: bundespraesidialamt@bpra.bund.de, referatz3@bpra.bund.de, referatz4@bpra.bund.de, presse@bpra.bund.de, info@dkjs.de, referatz5@bpra.bund.de, kontakt@arndt-kohn.eu, ulf.teichert@dumont.de, rebecca.niebusch@wdr.de, judit.hercegfalvi@ep.europa.eu, antonia.tajani@ep.europa.eu

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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 11. April 2018 um 21:35
Betreff: 040 Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Cc: referatz3@bpra.bund.de, referatz4@bpra.bund.de, presse@bpra.bund.de, mail@baptisten-schoeneberg.de, info@dkjs.de, referatz5@bpra.bund.de, antonia.tajani@europal.europa.eu, kontakt@arndt-kohn.eu, ulf.teichert@dumont.de, rebecca.niebusch@wdr.de

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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 12. April 2018 um 10:35
Betreff: Fwd: 040 Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer
An: antonio.tajani@ep.europa.eu

 

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 12. April 2018 um 10:30
Betreff: Fwd: 040 Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Cc: referatz3@bpra.bund.de, referatz4@bpra.bund.de, presse@bpra.bund.de, mail@baptisten-schoeneberg.de, info@dkjs.de, referatz5@bpra.bund.de, kontakt@arndt-kohn.eu, ulf.teichert@dumont.de, rebecca.niebusch@wdr.de, judit.hercegfalvi@ep.europa.eu, antonia.tajani@ep.europa.eu

 

Pressekontakt:

Judit Hercegfalvi | Presseattachée | Verbindungsbüro des Europäischen
Parlaments in Deutschland
Mobil: 0177 323 5202 | Telefon: 030 – 2280 1080 | E-Mail:
judit.hercegfalvi@ep.europa.eu

Sehr geehrte Frau Hercegfalvi,

vielen Dank für das heutige freundliche Telefonat. Hiermit sende ich ihnen meinen Leidensweg.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,

sehr geehrte Frau Klook,

Sehr geehrter Herr Präsident Tajani,

sehr geehrter Herr Kohn,

sehr geehrte Frau Hercegfalvi

  1. Hd. Herrn Bundespräsident Herrn SteinmeierSehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,

sehr geehrte Frau Klook,

  1. Hd. Herrn Bundespräsident Herrn SteinmeierSehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,

sehr geehrte Frau Klook,

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,

sehr geehrte Frau Kloo

sehr geehrter Herr Teichert,

sehr geehrte Frau Niebusch,

(zur Kenntnisnahme)

  1. Hd. Herrn Bundespräsident Steinmeier,

sehr geehrter Herr Steinmeier

sehr geehrte Frau Klock,

sehr geehrte Frau Siebenmorgen,

sehr geehrter Herr Kohn,

sehr geehrte Frau Teichert,

sehr geehrte Frau Niebusch,

zur Erinnerung meiner Emails,

da ich aufgrund meiner Wohnungslosigkeit fast drei Jahre in Berlin, hatte ich mit meiner Einzelfallhelferin, Kiezspinne

alle Unterlagen zum Menschengerichtshof eingereicht. Wie Sie sehen, dass Deutschland, sowie das Europaparlament mit allen Institutionen, Behörden aufgrund des Asbestschadens meiner damaligen Whg. (ASBEST-TEER-PAK) auf die anerkannten Umwelterkrankungen keiner tätig geworden. Deshalb bitte ich Sie hiermit für ganz Deutschland, Europa  sind die Umwelterkrankungen seit 1948 wegen Pestizide bekannt, sowie seit 1987 in der WHO-DIMDI anerkannt.

Hiermit bitte ich Sie auch tätig zu werden, nicht nur wegen des Dieselskandals.

Hiermit bitte ich um Bestätigung meiner Email.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Gesendet: Montag, 03. Juni 2013 um 15:26 Uhr

Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: 
Angela.Gerhardt@lageso.Berlin.de
Betreff: Verschlimmerungsantrag

Betreff: Regelungen zu Asbest in Deutschland

Sehr geehrte Frau Gerhard,

hiermit sende ich Ihnen meine Einwilligungserklärung.

Außerdem bitte ich Sie Ihrer Kollegin, Frau Eggert, um sofortige Bearbeitung meines Verschlimmerungsantrages.

Sie haben die Unterlagen vom Lagetsi, Frau Schwarz-Weineck war auch vor ort, siehe Bericht vom Lagetsi.

also seit 1992 gibt es schon diese Anerkennung der Umwelterkrankungen MCS, CFS.

Ich bitte Sie Herrn Allert diese Unterlagen vorzulegen und bitte bei Erhalt um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Home The News Umweltmediziner Prof. Dr. med. Wolfgang Huber zum Thema Umwelterkrankungen

Umweltmediziner Prof. Dr. med. Wolfgang Huber zum Thema Umwelterkrankungen

Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 13:32 Uhr Redaktion

„Wenn die Umwelt krank macht, … muss die Politik handeln“
Die Umweltrundschau fragt nach!

Unsere Eingriffe in die Natur zeigen Folgen. Jeder redet von sterbenden Bienen, Klimawandel und Reduktion von Flora und Fauna. Was passiert mit uns Menschen?

Schäden durch Innenraumschadstoffe am Immun- und Nervensystem häufen sich. Krankheiten wie Entzündungs- und Stoffwechselerkrankungen, Allergien, Krebs, Neuro- und Encephalopathien, Fettsucht und Diabetes breiten sich immer mehr aus. Patienten werden immer jünger. Die erste Frage, die sich daher stellt ist: Welche Ursachen hat dies? Multisystemerkrankungen wie z. b. chronische Erschöpfung (CFS) und organische Krankheiten in Folge von Vergiftungsgeschehen werden immer öfter diagnostiziert.

Bildnachweis: Jörg Ladwig

Gehäufter als zuvor, klagen Menschen über Symptome einer gestörten Entgiftungskapazität, des Morbus Parkinson, des Morbus Alzheimer und chronischer Schmerzen. Sind das die Folgen für uns Menschen aufgrund einer Überbelastung mit Schadstoffen? Das Team der Umweltrundschau will es für SIE genauer wissen. Experten antworten: Anlässlich des anstehenden Fachgespräches [1] zu Umwelt und Gesundheit von „Bündnis 90 / Die Grünen“ am 20. Juni 2008 in Berlin „Wenn die Umwelt krank macht, … muss die Politik handeln“, führte die Umweltrundschau ein Gespräch mit dem Arzt für Innere Medizin, Nephrologie und Umweltmedizin Prof. Dr. med. Wolfgang Huber.

UR: Sehr geehrter Herr Prof. Huber, Sie sagen, dass es evident ist, dass Entzündungsprozesse nicht allein auf bakterielle und virale Erkrankungen begrenzt sind. Ebenfalls werden Sie bei Chemikalien- und Metallbelastungen, bei chronisch internistischen Erkrankungen wie Arteriosklerose, Diabetes mellitus, entzündliche Darmerkrankungen und rheumatischen Erkrankungen nachgewiesen. Was bedeuten diese Zusammenhänge für den aktuellen Wissensstand der niedergelassenen Ärzte?

Prof. W. Huber: Es bestehen Parallelen hinsichtlich der Entzündungsprozesse und internistischer Erkrankungen.

UR: Welche Auslöser spielen konkret bei Umwelterkrankten eine wesentliche Rolle?

Prof. W. Huber: Auslöser (Noxen), die vermehrt in Folge eine Erkrankung aus dem Fachbereich der Umweltmedizin nach sich ziehen sind: Pestizide, Schwermetalle, Lösungsmittel, Toner u. v. A.

UR: Wie sieht es ihrer Erfahrung nach mit der sozialen Gerechtigkeit für Schadstoffgeschädigte aus? Werden Berufserkrankungen aus Sicht der Umweltmedizin ausreichend vermieden?

Prof. W. Huber: Es bestehen eindeutige, erhebliche Gerechtigkeitslücken im Berentungsrecht und in den Berufskrankheiten- und Schwerbehinderungsverfahren. [5]

UR: Was kann jeder Einzelne tun, um sich vor einer Umwelterkrankung durch Schadstoffe zu schützen?

Prof. W. Huber: Das Primäre ist die Reduktion der Schadstoffbelastung.

UR: Im Vorfeld des Fachgespräches „Wenn die Umwelt krank macht, … muss die Politik handeln“ haben Sie sich mit anderen Medizinern und Rechtsanwälten in einer Stellungnahme [4] gegen die Antwort [3] der Bundesregierung zum Stand der medizinischen Versorgung in Deutschland eingesetzt. Wie ist der Stand der Umwelterkrankten aus ihrer persönlichen Sicht zu bewerten?

Prof. W. Huber: In der Regel steht den Patienten nur eine Privatärztliche Versorgung zur Verfügung. Erforderliche antioxidative Behandlungsverfahren werden meist von den Kassen nur mangelnd oder gar nicht bezahlt.

UR: Welche Möglichkeiten hat ein umweltkranker Mensch und welche Maßnahmen können helfen um eine gesundheitliche Verbesserung zu erzielen und werden diese von den Krankenkassen übernommen?

Prof. W. Huber: Diagnostik- und Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Privaten Krankenkassen übernehmen nur begrenzt die Kostenerstattung.

UR: Wie sieht die Arbeitsplatzsituation für Menschen aus, die im Alltag nicht mehr mit Duftstoffen oder Ähnlichem wie z. b. Chemikalien konfrontiert werden dürfen?

Prof. W. Huber: In der Regel werden sie arbeitslos.

UR: Nun sind Sie schon seit 43 Jahren als Arzt für Innere Medizin, davon 33 Jahre als Dialysearzt und 10 Jahre als Umweltmediziner, tätig. Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, was würden Sie sich für Ihre Patienten und die Umweltmedizin in Deutschland wünschen?

Prof. W. Huber: Anerkennung der Umwelterkrankungen als Entzündungserkrankungen.

UR: Wo sehen Sie einen politischen Handlungsbedarf um Schadstoffgeschädigte (Umwelterkrankte) zu unterstützen und ihnen ihre Rechte zukommen zu lassen?

Prof. W. Huber: Handlungsbedarf besteht in der Beweislastumkehr. Insbesondere ist sie erforderlich bei Rechtsverfahren im Berufskrankheitenrecht.

UR: Vielen Dank für dieses informative Gespräch. Wir wünschen Ihnen Alles Gute für die Zukunft und weiterhin viel Gesundheit und Kraft.

Das Gespräch für die Umweltrundschau führten Aida Infante und Klaus Fenslau.
redaktion ( at) umweltrundschau.de
www.umweltrundschau.de

Links:
[1] Fachgespräch am 20.6.2008:
www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/235/235488._wenn_umwelt_krank_macht_muss_die_politi.html
[2] Kleine Anfrage der Bundestags Grünen:
dip.bundestag.de/btd/16/046/1604657.pdf
[3] Antwort der Bundesregierung vom 17.04.2007, Im Bundestag notiert: Umweltmedizin:
www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_100/11.html
[4] Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung:
www.umweltbedingt-erkrankte.de/downloads/kleine_anfrage_der_gruenen.doc
[5] „Krank durch den Beruf – Stolpersteine zur Anerkennung Mehr als eine Gerechtigkeitslücke“ (Autoren: Prof. Dr. med. Wolfgang Huber und Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol: umwelt-medizin-gesellschaft/ 19/ 1: 62-66/2006):
www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/106_h_kz.html
[6] Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner (dbu):
www.dbu-online.de/

Kontakt:
Privatpraxis
Prof. Dr. med. habil. W. Huber
Internist, Nephrologie, Umweltmedizin
Adlerstr. 1/5
69123 Heidelberg-Wieblingen
Tel.: 06221-839574
Fax: 06221-759434

Zur Person:
Prof. Dr. med. habil. W. Huber, geb. 11.11.1940 ist Arzt für Innere Medizin, Nephrologie und Umweltmedizin. Er arbeitete als Assistenzarzt und wissenschaftlicher Assistent von 1967 bis 1975 in der I. Med. Klinik des Klinikum Mannheim der Universität Heidelberg. 1974 wurde er Facharzt für Innere Medizin (1976 Venia Legendi für das Fach Innere Medizin) und von 1975 bis 1998 ( ab 1979 Teilgebietsbezeichnung Nephrologie, ab 1986 Professor / Med. Fakultät Mannheim der Univ. Heidelberg) übernahm Prof. W. Huber die leitende Funktion in der Abteilung für Nephrologie und Hämodialyse in der Rehabilitationsklinik Heidelberg-Wieblingen des Kurpfalzkrankenhauses. Von 1992 bis 1993 wurde er als Fachgutachter im Holzschutzmittelprozeß / Frankfurt beauftragt. Seit 1995 ist er als Umweltmediziner tätig. Er begrüßt und behandelt Patienten aus ganz Deutschland seit dem 1. Juli 1998 in einer Privatpraxis für Umweltmedizin. Prof. Dr. med. habil. W. Huber ist Vorstandsmitglied des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner (dbu) [6], stellvertretender Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt des Kreisverbandes Heidelberg und Vorstandsmitglied der Akademie für Ältere in Heidelberg. Seine medizinischen Schwerpunkte liegen heute im Bereich der Inneren Erkrankungen wie z. b. Nieren-, Hochdruck- und Diabetes mellitus Typ i u. II – Krankheiten, sowie chronischen Entzündungserkrankungen. Als Gutachter erstellt er Gutachten in Renten-, und Berufskrankheitenverfahren, Impfgutachten, Gutachten in Schwerbehindertengesetzverfahren und Privatgutachten.

(Bildnachweis: Jörg Ladwig)

 

 

Rechtliche Anerkennung bei den Umweltkrankheiten MCS,CFS,TEundFMSDie ersten vier Blogs der Serie “MCS – Wissenschaft – Strategie” sollten feststellen, dass die Erkrankungen MCS – Multiple Chemical Sensitivity, CFS – Chronic Fatique Syndrome, TE – Toxische Enzephalopathie und FMS – Fibromyalgie wissenschaftlich gut erforscht sind, u. a. auch weil sie schon lange bekannt sind. Wer Forschungsbedarf reklamiert, sagt entweder eine Trivialität (Bedarf besteht nämlich immer) oder die Unwahrheit. Denn, die Krankheiten sind diagnostisch definiert, die grundlegenden Pathomechanismen sind erforscht, viele Laborparameter sind bekannt, sowie auch viele therapeutische Ansätze in der Folge. Die Therapie ist allerdings eine Kunst wegen der hohen Komplexibilität und der großen Zahl der Möglichkeiten.

Nachgewiesen sind auch die Ursachen: Toxine (Durch eine große Anzahl epidemilogischer Studien hoher Qualität). Nur CFS kann auch ohne Toxine durch Infektionen oder Stress erzeugt werden.

Der Rechtsbegriff “Stand der Wissenschaft”

Die oben genannten Erkrankungen sind als organische Erkrankungen anerkannt, nämlich durch die höchste Autorität, die WHO. Die Diagnosekriterien und die ICD-10 Klassifizierung markieren den Stand der Wissenschaft, den anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, wie er definiert ist. Dies ist ein Rechtsbegriff, reine Juristerei, nichts womit sich die Wissenschaft beschäftigt. Die genannten Krankheiten sind folglich rechtlich anerkannt. Nur, das weiß offensichtlich keiner und demzufolge sind die rechtlichen Prozessstrategien der Klägerseite stets kontraproduktiv, und deshalb braucht man sich über verlorene Prozesse nicht zu wundern.

Wegen der rechtlichen Wirksamkeit richten sich die erfolgreichen Täuschungsmanöver gegen den Stand der Wissenschaft. Das ist der Sinn all der Verwirrspiele mit unnötigen und untauglichen Studien, abwegigen Thesen wie der Psychothese (nur per Fake plausibel zu machen) und der zähen Blockade fortschrittlicher Testverfahren. Es ist offenbar recht einfach, den bereits erreichten Stand der Wissenschaft wieder zu demontieren. Wären diese Krankheiten wirklich neu und gäbe es nur ein bis zwei Studien, wäre es schwerer, denn das ist überschaubar. Die Entscheidungen zum Stand der Wissenschaft sind schon etwas her (80er Jahre) und die wissenschaftliche Literatur ist immens. Es ist die Erfahrung der letzten zwanzig Jahre Diskussion, dass viel Wissen leichter zu desavouieren ist, als wenn nur erste Erkenntnisse frisch aus den Labors und Studien auf dem Tisch liegen.

Die Entwicklung wurde verschlafen

Außerdem wurden die wichtigsten Entscheidungen in Deutschland verschlafen. In den 80er Jahren hat (noch) keiner über Umweltkrankheiten diskutiert. Die Grundlagen wurden verschlafen und dann das Problem falsch interpretiert. Nun, das kann ja nichts werden. Der zweite Fehler folgte auf dem Fuß: es ist kontraproduktiv, die Psychothese mit wissenschaftlichen Mitteln zu bekämpfen. Damit hat man sie erst aufgewertet. Und der dritte Fehler, der bis heute anhält, ist, die mangelnde Anerkennung in Seminaren und Kongressen als wissenschaftliches Problem zu behandeln.

Man kann nichts Falscheres machen, als den Stand der Wissenschaft hinter dem aktuellen wissenschaftlichen Diskurs verschwinden zu lassen. Das nutzt die Gegenseite, um notorisch Nachweise zu fordern, die längst geleistet wurden. Dann wird die Diskussion grotesk. Man fängt ad infinitum immer wieder von vorn an. Deshalb ist es so leicht, einen völlig falschen Eindruck vom Stand der Wissenschaft zu lancieren, da dieser falsche Eindruck auch von vielen Betroffenen, Patientenorganisationen und Umweltmedizinern teilweise geteilt wird.

Beispiel: MCS wurde 1948 entdeckt, erforscht, ein Standardwerk zu MCS wurde bandweise 1992, 1994, 1995 und 1997 herausgebracht, alle wurde unversitär auf höchstem wissenschaftlichen Niveau überprüft (MIT) und dann kommt die deutsche Wissenschaft und sagt, wir fangen ganz von vorn an. Wer das für Wissenschaft hält, übersieht das Wesentliche. Wer das wissenschaftlich diskutiert, der hat schon verloren.

Das ist kurz gesagt der Grund der völlig falschen Darstellung dieser Krankheiten in der Öffentlichkeit bis hin die Praxen der Ärzte. Das ist der Boden für weitere grundlegende Fehler. Näheres dazu in den nächsten Blogs.

Kleine Vorschau auf die Themen der nächsten Blogs: “zweierlei Wissenschaft” – Anmaßung und Einschüchterung,  Objektivierung im Einzelfall.

Autor: Dr. Tino Merz, Sachverständiger für Umweltfragen, 21. Oktober 2009

Vorhergehende Blogs zur Serie und zum Thema:

 

Weiterführende Informationen:

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Geschrieben am Mittwoch, 21. Oktober 2009 und abgelegt unter Behörden reagieren, Chemical Sensitivity, Chemikaliensensibilität, MCS, Chemikaliensensitivität, Chemikalienunverträglichkeit, Dr. Tino Merz zu MCS & Umweltkrankheiten, Krank durch Chemikalien, MCS, Multiple Chemical Sensitivity, Medizin, Psyche, psychisch, Umweltkrankheiten, Umweltmedizin. Verfolgen Sie die Diskussion zu diesem Beitrag per RSS 2.0 Feed. Sie können diesen Beitrag kommentieren oder einen Trackback von Ihrer eigenen Webseite setzen

 

http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/10/21/rechtliche-anerkennung-bei-den-umweltkrankheiten-mcs-cfs-te-und-fms/

 

Gesendet: Mittwoch, 01. August 2012 um 11:28 Uhr
Von: „Dettling, Folke“ <
folke.dettling@uba.de>
An: „
monika.hoferichter@gmx.de“ <monika.hoferichter@gmx.de>
Betreff: Regelungen zu Asbest in Deutschland

Sehr geehrte Frau Hoferichter,

 

Sie baten uns um Informationen über die Normen und Regelungen zu Asbest in Deutschland. Im anliegenden Dokument „Regelungen zu Asbest in Deutschland“ finden Sie eine kurze und übersichtliche Darstellung dieser Regelungen mit dem Schwerpunkt Schutz der Arbeitnehmer. Wir möchten Sie zum Thema „Asbest“ auch an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund verweisen:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Asbest.html

 

Das Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Produkten findet sich in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt, ob oder unter welchen Bedingungen besonders gefährliche Chemikalien ab- oder weitergegeben werden dürfen. Nach der Verbotsverordnung (Abschnitt 2: Asbest, Spalte 3) dürfen Asbest sowie Zubereitungen und Erzeugnisse mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 % Asbest nicht in den Verkehr gebracht werden. Quelle:

http://www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?pid=1101010100192

http://www.rechtliches.de/info_ChemVerbotsV.html

 

Das Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Deutschland ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgelegt. Für Asbest bestehen nach Anhang II Nr.1 der GefStoffV Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen. Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen,

Anlagen etc. sind grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt eine weitere Einschränkung. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen – wie z. B. Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren, sind nicht zulässig. Eine Ausnahme sind behördlich oder von den Trägern der Unfallversicherung anerkannte Verfahren mit geringer Exposition. Diese Verbote gelten auch für private Haushalte. Den Verordnungstext finden Sie u.a. hier:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html

http://www.rechtliches.de/info_GefStoffV.html

 

Technische Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Sie haben zum Ziel, die Rahmenforderungen der Gefahrstoffverordnung zu präzisieren.

Die für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten  (ASI-Arbeiten) mit Asbest maßgebliche Technische Regel ist die TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Inhaltlich regelt sie vornehmlich den Arbeitsschutz, berücksichtigt jedoch auch den Umweltschutz und die Abfallentsorgung. Die TRGS 519 finden Sie hier:

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html

 

Abschließend zu Ihrer Information: Für die Umsetzung von Vorschriften und Regelungen des Gefahrstoffrechts oder auch des Baurechts sind grundsätzlich die Bundesländer mit ihren nachgeordneten Behörden zuständig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Folke Dettling

______________________________________________________________

 

Umweltbundesamt                           Federal Environment Agency

Fachgebiet III 1.4                               Section III 1.4

Stoffbezogene Produktfragen       Environmental Product Management

 

Umweltbundesamt            Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau

Postadresse:                       Postfach 1406

06813 Dessau

Fon:                                       +49-(0)340  2103 – 3845

Fax:                                       +49-(0)340  2104 – 3845

E-Mail:                                  folke.dettling@uba.de

Internet:                                http://www.umweltbundesamt.de

______________________________________________________________

 

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Das schont die Umwelt
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