Keine Unterstützung durch Krankenkasse, trotz 1987 WHO MCS anerkannt

Keine Unterstützung durch Krankenkasse, trotz seit 1987 (WHO) MCS anerkannt ist

  ———- Weitergeleitete Nachricht ———- Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com> Datum: 24. Mai 2016 um 10:01 Betreff: Re: eMail-Weiterleitung An: christoph.straub@barmer-gek.de Cc: marcel.widmann@barmer-gek.de, christof.zimmermann@barmer-gek.de Gesendet: Dienstag, 07. Juli 2015 um 13:02 Uhr Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de> An: christoph.straub@barmer-gek.de Betreff: Termin -EILT- MCS-Elektrosmog- Shaker-Verlag Versicherungsnummer: E I L T Barmer GEK Hd. Herrn Straub, sehr geehrter Herr Dr. Straub, sehr geehrte […]

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 24. Mai 2016 um 10:01
Betreff: Re: eMail-Weiterleitung
An: christoph.straub@barmer-gek.de
Cc: marcel.widmann@barmer-gek.de, christof.zimmermann@barmer-gek.de

 

Gesendet: Dienstag, 07. Juli 2015 um 13:02 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: christoph.straub@barmer-gek.de
Betreff: Termin -EILT- MCS-Elketrosmog- Shaker-Verlag

E I L T

Barmer GEK

  1. Hd.

Herrn Straub,

sehr geehrter Herr Dr. Straub,

sehr geehrte Frau Streicher,

wie telefonisch benötige ich dringen sofortiger Hilfe wegen meiner Akutsituation. Ich bitte um Verständnis, da ich nach dieser MCS Erkrankung nicht mehr richtig formulieren kann. Wie Sie sehen hat unten die Charite abgesagt, vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. In der nächsten Email erhalten Sie, dass die MCS-Erkrankung WHO seit 1987 anerkannt ist. Ich hatte sieben Jahren mit dem Versorgungsamt, sowie leider auch mit der Krankenkasse einen Kampf.

Ich bitte, dass Sie mir einen Arzt benennen können, wo ich eine sofortige Desensibilisierung erhalten muss.

In der nächsten Email erhalten Sie, dass gestern ein Baubiologe meine Wohnung gemessen hatte. Da ich die MCS-Erkrankung habe, reagiere ich auf alles siehe meinen MCS-Umweltpass.

Mit freundlichem Gruß

Monika Hoferichter

 

Sehr geehrte Frau Hoferichter,

eine Desensibilisierung gegen Elektrosmog können wir leider nicht anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Pflegedienst

Nancy Vergin

Von: Monika Hoferichter [mailto:monika.hoferichter@gmx.de]
Gesendet: Montag, 6. Juli 2015 08:13
An: Allergologie-Termine
Betreff: Termin -EILT- MCS-Elketrosmog- Shaker-Verlag
Vertraulichkeit: Vertraulich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige dringend einen Termin zur Desensibisierung, da ich wie unten beschrieben habe, akut auf Elektrosmog im Urlaub reagiert habe.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Monika Hoferichter

 

Gesendet: Montag, 06. Juli 2015 um 08:12 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: termin-allergologie@charite.de
Betreff: Termin -EILT- MCS-Elketrosmog- Shaker-Verlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige dringend einen Termin zur Desensibisierung, da ich auf dem Balkon meiner Freundin eine Satellitenschüssel befand ( Nähe Mast), akut auf einem Masten- Elekrtro im Urlaub reagiert habe, und die ICE Fahrt akut reagiert habe.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Monika Hoferichter

 

http://www.elektrosmoghilfe.com/

http://www.amazon.de/Hamoni%C2%AE-Harmonisierer-Schwarz-Heilpraktiker-Test-Baubiologen-Test/dp/B00WDKKC30/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1435830352&sr=8-2&keywords=harmonisierer

http://www.lithotherapeutin.at/harmonisierer/baubiologie-beilage.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=8zL-nPZgXKM

BARMER-GEK

42271 Wuppertal

 

E I L T

Barmer GEK

  1. Hd.

Herrn Straub,

sehr geehrter Herr Dr. Straub,

sehr geehrte Frau Streicher,

sehr geehrter Herr Zimmermann,

sehr geehrter Herr Widmann,

Herr Zimmermann hatte mein Anliegen erneut weitergeleitet, aber ohne eine Antwort, sowie eine sofortige Handlung.

Im Anhang sendete ich Ihnen die Antwortschreiben vom DIMDI. Hiermit forder ich innerhalb einer Frist (von 72 Stunden) meiner Bitte unverzüglich nachzukommen und beziehe mich wiederum auf das Grundgesetz (LEBEN AUF UNVERSEHRTHEIT).  MCS ist nicht wie eine Berufskrankheit. Außerdem habe ich keine umweltmedizinsiche Versorgung, da ich dringend eine Hypersensibilisierung gegen Elektrosmog benötige. Ich beziehe mich auf das Schreiben vom 08.10.2015, da geht es um die Ernährung, sowie das Luftreinigungsgerät, wie Sie wissen hätten Sie (MDK) beim DIMDI die Klassifikation über MCS schon längst eingereicht werden müssen. 

Hiermit sende ich Ihnen Informationen II. Rechtsfolgen bei Verletzung der körperlichen Unversehrtheit:

  1. Rechtsfolgen bei Verletzung der körperlichen Unversehrtheit

Da die körperliche Unversehrtheit der Menschen in Deutschland ein hohes Gut ist, wird die Verletzung dieser Unversehrtheit durch diverse Strafvorschriften geahndet. Das Strafgesetzbuch enthält mit den §§ 223 und 231 genaue Festlegungen, was genau geschieht, wenn die körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Hier wird auch festgelegt, welche Straftaten unter die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit fallen. Das sind die Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und auch die Beteiligung an einer Schlägerei.

Körperliche Unversehrtheit: Definition, Begriff und Erklärung im …

www.juraforum.de › JuraForum-Wiki › K

  1. II. Rechtsfolgen bei Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Da die körperliche Unversehrtheit der Menschen in Deutschland ein hohes Gut ist, wird die Verletzung dieser Unversehrtheit durch diverse Strafvorschriften geahndet. Das Strafgesetzbuch enthält mit den §§ 223 und 231 genaue Festlegungen, was genau …

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist als Menschenrecht in verschiedenen Verfassungen und internationalen Vertragswerken garantiert.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen.

Seinen strafrechtlichen Ausdruck findet das Recht auf körperliche Unversehrtheit in den § 223 bis § 231 StGB.[1] Die dort im 17. Abschnitt enthaltenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit umfassen die Körperverletzung mit ihren verschiedenen Qualifikationsdelikten, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei.

Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein disponibles Rechtsgut, das heißt, der Inhaber kann normalerweise nach freiem Willen darüber verfügen. Allerdings wird diese freie Verfügbarkeit im deutschen Recht durch § 228 StGB eingeschränkt, wonach eine Körperverletzung auch bei Einwilligung der verletzten Person rechtswidrig ist, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. hinsichtlich

Hinsichtlich der religiös motivierten Zirkumzision von Knaben wird die Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Religionsfreiheit teilweise leidenschaftlich diskutiert.

Sofern das Subjektiv einer Schädigung gleichzeitig dessen Opfer ist, gilt der Grundsatz: „[D]er Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu ‚bessern‘ oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen.“[12] Dem steht ein Recht des Einzelnen auf Selbstschädigung entgegen, dessen Grenzen umstritten sind.[13] Bei selbstverletzendem Verhalten oder Suizidabsicht besteht die Verpflichtung zur Hilfeleistung (siehe auch akute Selbstgefährdung).

Zur Information sendete ich Ihnen  Unterlagen (u.a. das Schreiben des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information – DIMDI, vom 07.12.2015, sowie meinen Antrag an dieses Institut vom 09.02.2016) eingereicht hatte.  Nach dem Antwortschreiben des DIMDI vom 09.03.2016 wurden in den letzen Jahren (seit 1987) für die ICD-10-GM keine Vorschläge in Zusammenhang mit MCS eingereicht, obwohl die Erkrankung seit 1987 anerkannt ist (WHO). Hiermit informiere ich Sie, da dies vorliegend nicht um eine „politische Sache“. Dies wird auch von der Europäischen Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene bestätigt.

Nach der Stellungnahme des Referatsleiters  beim Bundesministerium für Gesundheit Referat Z -17 – Dr. Bernhard Osterheld, gerichtet an das Verwaltungsgericht Berlin, muss ich mich an die Krankenversorgung wenden. Gleiches hatte die Senatsverwaltung für Gesundheit in einer Stellungnahme im verwaltungsrechtlichen Verfahren geäußert.

Der Richter am BGH Thomas Fischer hat in seinem Buch „Im Recht“ ausgeführt, dass viele Betroffene in unserem Rechtsstaat behandelt werden und um ihr Recht kämpfen müssen. Auch er prangert mangelnde Unterstützung im politischen und juristischen Alltagsgeschäft an.

Ich stelle daher nochmals klar, dass es keine umweltmedizinische Versorgung gibt! Dessen Sachverhalt habe ich ausführlich dargestellt und entsprechenden Schriftverkehr vorgelegt (siehe Hans-Böckler-Stiftung).

Ich sende Ihnen die damaligen Schreiben(mit den Daten und die Informationen) an die aufgelisteten Behörden, welche alle von mir benachrichtigt wurden. Es sind dort umfangreiche Informationen für Sie inhaltlich über meinen persönlichen Leidensdruck angegeben. Meine MCS ERKRANKUNG ist IHNEN bekannt.

Im  Anhang siehe das neue Landgerichtsurteil vom 11.02.2016 trägt das Aktenzeichen 18 S 133/15 und korrigiert ein Urteil vom Amtsgericht aus dem Vorjahr (AZ 6C539/14). Sie ersehen die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung / + Mieter . Da ich als Präzedenzfall in Berlin beim LAGESO nach 7 Jahren Kampf wegen der MCS registriert bin ( seit 18.09.2013 stehe ich nur auf dem Papier), ohne jegliche umweltmedizinische Versorgung, ohne Unterstützung möchte ich darauf hinweisen, dass das LAGESO den Grad der Verschlimmerung nicht richtig eingestuft hat, denn ich reagiere akut auf vielfältige Schadstoffe, WLAN Z 58/ICD Strahlenschaden (wie in meinem Umweltpass vermerkt) somit ist der  Bescheid vom LAGESO zu niedrig eingestuft. 

Diese MCS Erkrankung ist hervorgerufen durch meine Asbest TEER / PAK WOHNUNG.

Die Angaben des Jobcenters sind nicht rechtskräftig/ sind falsche Angaben für alle Richter / auch falsch formuliert.
(Siehe Berufskrankheitsliste…..siehe Antwortschreiben Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(LAGETSI) Sachsen-Anhalt vom 17. März 2014.

 Im JUNI letzten Jahres habe ich als MCS Patientin eine Folgeerkrankung bekommen, durch den,, Unfall,, im ICE (eine folgeschwere Reaktion auf ELEKTROSMOG) durch WLAN / FUNKSTRAHLUNG/
(Starke Kopfschmerzen, Taubheitsgefühl, Gesichtslähmungen, Hautrötung, Kribbelgefühl im Kopf, Juckreiz,
Zungenbrennen). Diese Symptome sind eindeutige Reaktionen auf Elektrosmog/ WLAN.

Die Überreaktion auf WLAN der allgemein BETROFFENEN MCS PATIENTEN und UMWELTKRANKEN ist die Folgeerkrankung von MCS und aller IMMUNGESCWÄCHTEN MENSCHEN (insbesondere auch betroffene Kinder) .. Urteil in Frankreich: WLAN-Allergie gilt als Behinderung – Ubergizmo

de.ubergizmo.com › Life

02.09.2015 – Urteil in Frankreich: WLAN-Allergie gilt als Behinderung. (Bild: Shutterstock). Andreas Eichenseher · 02.09.2015, 13:15 … Einer 39-jährigen Französin wurde wegen einer solchen Annahme nun von einem Gericht in Toulouse …..siehe Funkurteil aus Frankreich.

Alle angeschriebenen Institutionen / Behörden/ Krankenkassen/ Gerichte/ kennen die MCS und deren Anerkennung unter T. 78.4  ICD 10 GM……/ DIMDI /WHO seit 1987  anerkannt.

Gestern habe ich mit der Bundesregierung der Patientenbeauftragten Sekretärin (Frau Witchen) (Präsident Herr
Laumann als dafür Zuständiger) sowie mit der Beauftragten der Bundesregierung für Behinderte Menschen,
Frau Dr. Bentele, + Telefonat mit Herrn Dinges gesprochen und mitgeteilt warum sie auf meine Letzten Briefe nicht reagiert haben.

Wir, als Betroffene Patienten können nicht nachvollziehen, dass am 11.05.2016 die Bundesregierung (UNION UND SPD  sich am frühen MITTWOCHMORGEN darauf einigten, die umstrittene Störerhaftung abzuschaffen. (Der Weg für ein offenes und flächendeckendes WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei.) 

Außerdem haben Umweltvorstände die Deutsche Bahn angeschrieben, sofort WLAN auszuschalten, dieses Anschreiben von den Umweltvorständen, sowie das Antwortschreiben der Deutschen Bahn sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme, um sofort zu handeln.

Mit freundlichen Grüssen

Monika Hoferichter

 

Am 15. April 2016 um 11:37 schrieb Zimmermann, Christof (BARMER GEK) <christof.zimmermann@barmer-gek.de>:

Sehr geehrte Frau Hoferichter,

gestern habe ich in der Zeit vom 15:53 Uhr bis 15:55 Uhr insgesamt 5 eMails und in der Zeit von 16:10 Uhr bis 16:18 Uhr 2 eMails an unsere Hauptgeschäftsstelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Christof Zimmermann

_________________________________________________

BARMER GEK Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Kurfürstenstr. 84

10787 Berlin

Telefon 0800 333004 101-0 *)

Telefax 0800 333004 101-249 *)

christof.zimmermann@barmer-gek.de

www.barmer-gek.de

 

 

 

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