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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 10. April 2018 um 17:56
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z. Hd. Herrn Bundespräsident Herrn Steinmeier
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,
sehr geehrte Frau Klook,
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 6. April 2018 um 14:54
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vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Heike Kahl
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Gemeindepastorin: | Dagmar Wegener |
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Wannsee
Königstraße 66
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Tel.: | 030-80505 890 |
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E-Mail: | info@baptisten-wannsee.de |
Leitung Stationsgemeinde: | Gerald Keichel |
Gemeindepastor Wannsee: | Matthias Drodofsky |
(sehr geehrte Frau Dr. Heike Kahl,
z Hd., sehr geehrter Herr Noss,
sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Frau Wegener,
z. Hd. sehr geehrter Herr Drodofsky,
sehr geehrte Frau Keichel),
wie telefonisch
zur Kenntnisnahme sende ich Ihnen meinen Leidensweg, Nominierung zum Bundesverdientskreuz etc.
z. Hd. Herrn Bundespräsident Herrn Steinmeier
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Herr Steinmeier,
sehr geehrte Frau Siebenmorgen,
sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Frau Krieger,
sehr geehrte Frau Tesfayohannes,
hiermit bitte ich Sie dringend dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Deutschen Bevölkerung
nicht weiter negativ beeinträchtigt wird. Die Gesundheitsschäden sind eine Zumutung für alle
Menschen in Deutschland, Europa, in der ganzen Welt, darum habe ich einen Änderungsantrag
beim DIMDI eingereicht (am 09.02.2016), Bestätigung am 09.03.2016.
Die zunehmende Industriealisierung, Digitalisierung (Elektrosmog) WLAN, Strahlenbelastung,
Pestizide, Glyphosat alle Chemikalien machen uns Menschen, Tiere, Natur schneller kaputt.
Hiermit sende ich Ihnen auch die Email an den neuen Bundesgesundheitsminister, Umweltminister an alle Ministerien, die Sie neu vor kurzer Zeit vereidigt haben, dass diese nach dem Grundgesetz endlich im Jahre 2018 handeln müssen.
Wenn diese Belastungen für Umwelt, Mensch und Tier und Natur weiterhin zugelassen werden, bedeutet dies schwere
Körperverletzung, ständige Elektrosmogbelastungen sind u.a. auch Körperverletzungen.
Sie sind dafür zuständig, dass wir endlich im Jahre 2018 einen Rechtsstaat erhalten, (siehe Schreiben vom RA Herrn Schmidt, sowie die Gesetze ZPO 315),
alle Richter, sowie Behörden, Institutionen müssen Unterschriften auf den erstellten Papieren erbringen, sonst sind die Schriftstücke ungültig.
Formulare müssen unterschreiben werden.
Aufgrund des Änderungsantrages beim DIMDI 2018 sind alle Umweltkrankheiten klassifiziert, aber das DIMDI hat die neue Schlüsselnummer T78,5 noch nicht
auf der richtigen Seite aufgenommen,……………………… siehe unter ICD-10-GM Version 2018 Kapitel XIX
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98) Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere
Ursachen(T66-T78). Diese Beschwerde reiche ich Ihnen ein, die ich dem Direktor Herr Dr. Dietrich Kaiser per Email gesendet habe.
Da ich im Dezember 2017 die Umwelthilfe um Hilfe bat, wurde daher veranlasst, dass die Dieselschadstoffe rückläufig werden.
Ich bitte Sie höflich hiermit, dafür zu sorgen, dass ich eine sofortige umweltmedizinische Behandlung erhalte und das
WLAN ……., in ganz Deutschland, sowie
in Europa auszuschalten, siehe wissenschaftliche Beweise für die Schädlichkeit des WLAN / der Strahlenbelastung….. unter
…………….,,,,Das WLAN-Experiment““.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und bitte um eine baldige Antwort meines Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
Berliner Zeitung 05.01.2018, Mit
Apothekenumschau, Frau DR. Anne Schäffler, Bericht 2016.doc
01 Mai 2017 das WLAN Experiment.doc
Hoferichter Bundesverdienstkreuz.pdf
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 30. Januar 2017 um 15:19
Betreff: Fwd: Gesetze WHO MCS-ICD-10-GM seit 1987 anerkannt
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Cc: poststelle@bpra.bunde.de
…
WLAN-Strahlung: Wie gefährlich ist sie wirklich?
Router sendet WLAN-Strahlung aus
-
- Auch wenn WLAN-Strahlung als ungefährlich angesehen wird, gilt es dennoch jede Strahlung mit Vorsicht zu genießen. In der Konfiguration des Routers können Sie das WLAN zum Beispiel nachts abschalten oder die Sendeleistung verringern.
- Die Strahlungsbelastung von elektronischen Geräten wird in der Einheit SAR angegeben. Die SAR-Werte von aktuellen Routern liegen in der Regel zwischen Werten von 0,1 und 0,3. Das aktuelle iPhone 6 weist hingegen einen SAR-Wert von 0,97 auf. WLAN-Strahlung ist somit wesentlich schwächer als Handy-Strahlung.
- International wird seit Jahren die Auswirkung von Handy-Strahlung untersucht. Da Langzeitschäden bei dieser starken Strahlungsart noch nicht eindeutig bewiesen wurden, gilt die schwächere WLAN-Strahlung als harmlos. Bei Handy und Router gilt dennoch: Direktes Tragen am Körper führt zu einer niedrigen aber ungewohnten Strahlungsbelastung. Ihren heimischen Router sollten Sie daher nicht unbedingt direkt am Kopfende Ihres Bettes platzieren.
06.12.14 Drahtlose Netzwerke
Umstrittene Funktechnik – Wie gefährlich ist WLAN? Von Marc Hasse
Kann die Strahlung von drahtlosen Funknetzwerken der Gesundheit schaden? Völlig ausschließen lässt sich das nicht. Bisher spricht allerdings nur wenig dafür.
Hamburg. Drahtlose Netzwerke werden immer beliebter: Etliche Flughäfen, Einkaufszentren und Cafés bieten Kunden mittlerweile ein „wireless local area network“, kurz WLAN an. Ab 2016 soll WLAN in allen ICE-Zügen kostenlos nutzbar sein, wie Bahnchef Rüdiger Grube ankündigte. Auch viele Haushalte setzen auf die Technik, um im Internet zu surfen oder Computer, Drucker und Fernseher miteinander zu verbinden. Statt über Kabel werden Daten dabei per Funk übertragen, mittels hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung. Die eingebundenen Geräte können Daten senden und empfangen – ein WLAN-Router ist also ebenso eine Strahlungsquelle wie ein Tablet.
Kaum jemand bezweifelt, dass WLANs praktisch sind. Umstritten ist allerdings seit Jahren, ob die Strahlung ein Gesundheitsrisiko darstellt. In Hamburg bekommt das Thema zusätzliche Relevanz, weil die Stadt kürzlich eine große WLAN-Initiative startete.
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 18. April 2017 um 15:45
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: info@lutzschaefer.com
Sehr geehrter Herr RA Schäfer,
hiermit möchte ich Ihnen meinen Leidensweg beschreiben, was ich nach einer nicht Einhaltung der Bauverordnung der Asbestsanierung über ASBEST-TEER-PAK- Wohnung meine MCS Ekrankung, jetzt Folgeerkrankung auf WLAN berichten.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht mehr formulieren kann. Wegen Scheinurteile muss ich gegen alle Gerichte vorgehen, leider auch gegen das Bundesverfassungsgericht. Wenn Sie etwas benötigen oder Fragen haben, gern, unter meiner Rufnummer 030 24 33 45 33.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Der Anwalt Lutz Schäfer zum Thema:
Liebe Leser, liebe Wutbürger!
Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war.
Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!
Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!
Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.
Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
Rechtsanwalt Lutz Schaefer,
am 25. Juli 2012
Hauptstr.31
55469 Riegenroth
Telefon: 06766 – 960056
Telefax: 06766 – 960057
E-Mail: info@lutzschaefer.com
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 12. April 2017 um 14:54
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: poststelle@jm.nrw.de
Cc: wachsmann-di@bmjv.bund.de, ir4@polizei.berlin.de, bpolp.kath-seelsorge.dekanat@polizei.bund.de, info@opferbeauftragter.berlin.de, Präsidialbüro <praesidialbuero@polizei.berlin.de>, bpolp@polizei.bund.de, Angelika.olschewski@sta-koeln.nrw.de, post.pet@bundestag.de, vorzimmer.pet1@bundestag.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de, Oberbuergermeister@wittenberg.de
Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty, Berlin, 12.04.2017
sehr geehrte Frau Hömig,
z. Hd. Herrn Bundesjustiziminister Herr Maas,
Sehr geehrte Frau Wachsmann,
sehr geehter Herr Präsident Kandt,
sehr geehrte Frau Krugmann,
sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Werner,
sehr geehrter Herr Wüsttorf,
sehr geehrte Frau Sondermann,
sehr geehrter Herr Präsident Herr Homann,
sehr geehrte Frau Kliemand,
sehr geehrte Frau Olschewski,
sehr geehrte Frau Okroy,
sehr geehrter Herr Zugehör
sehr geehrter Herr Zimmermann,
sehr geehrte Frau Schubert, (zuständig für Arbeit und Soziales beim Bundestag)
wie Frau Schubert weiß, dass ich sie schon jahrelang um Rat gebeten habe, erklärte, wäre nicht dafür zuständig, und sollte mich an die Bundesregierung, Patientenbeauftragte für Behinderte Menschen mich wenden, die ich in meiner damaligen Selbsthilfegruppe 2011 einlud, keiner kam, nur ein CFS Umweltarzt, siehe das Protokollergebnis vom 07.12.2011.
Hiermit bitte ich Sie unverzüglich das WLAN aus zu schalten.
Wenn es brennt, kommt die Feuerwehr, und hier brennt es, wie Sie wissen, dass WLAN akut schädlich ist, siehe auch das Gerichtsurteil aus Italien, Frankreich, Spanien, Ärztereport, Bericht von DR. Mutter (Privat Arzt), ZDF-Sendung, über WLAN, Phönix Sendung- Gifte in Schulen, über MCS. Was muss noch passieren, Elektrosmog macht Krebs, siehe unten krebskranke Kinder, leider auch das verstorbene krebskranke Kind.
Da ich nach sieben Jahren Kampf beim LAGESO mit der MCS registriert bin, und einen Umweltpass besitze, damit habe ich leider für mich selbst nichts erreichen können. Da ich die Klassifikation über MCS beim DIMDI WHO am 09.02.2016, sowie das Antwortschreiben vom 09.03.2016 eingereicht habe, wurden trotzdem keiner tätig. Viele wissen gar nicht, ob sie eine Umwelterkrankung haben, aber später, bis leider eine Demenz kommt. Das Internet gibt auch gute Recherchen z. B. über DEMENZ. Burnout macht später die Demenz, MCS, Parkinson, Gifte mit Alkohol etc. schauen Sie sich meinen Umweltpass an.
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Wie Sie wissen habe ich auf Sendung von Phönix, Giftschulen, Frau Tanner persönlich meine Geschichte erzählt und durfte meine Recherchen senden, auch meinen Änderungsantrag an DIMDI WHO, meinen Kampf gegen die DRV etc. Sie erzählte mir, dass eine Sendung über WLAN kommen würde im April. Ich hätte eingeladen werden müssen, dass haben natürlich auch die ZDF Sendung, Planet PE nicht getan.
An die Zuschauerredaktion, ZDF, Moderatorin, Frau Tanner, habe ich auf die Sendung der Schadstoffen in Schulen über meinen Leidensweg über MCS berichtet, aber ihr auch mein Änderungsantrag an DIMDI und WHO gesendet, weil keine Sendung mehr schildern kann, dass MCS eine seltene Krankheit ist, und auch nicht, dass WLAN in Deutschland nicht anerkannt sei. Moderatoren sind verpflichtet, wenn ich meine Recherchen vom Änderungsantrag an DIMDI (WHO) (Klassifikation über MCS)= Folgeerkrankung auf WLAN, siehe meinen Umweltpass, berichtet habe, die für die Öffentlichkeit so zu vermitteln, dass jeder Bürger darüber richtig aufgeklärt wird und keine Lügenmärchen mehr.
Aufgrund der RBB Sendung, die am 09.05.2012 über ASBEST im WOHNZIMMER übertragen wurde, habe ich aufgrund der Empfehlung des Kanzleramtes mich auch ans Europaparlament mich gewandt, sowie der damalige Bundespräsident, Herrn Wulff, die Recherchen dem Bundesjustizministerium, damals Frauz. Hd. Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Referat 4 B 4
z. Hd. Frau Franke gesendet hatte. Bis dahin wurde keine Justiz tätig, das hatte Herr Rechtsanwalt Herr Leistikow bestätigt, aber auch im Abgeordnetenhaus 2014 wurde der Senat aufgefordert bei Asbestschäden tätig zu werden.
Ich kann es nicht mehr gut formulieren, daher bin angewiesen auf andere. Hiermit bitte ich um Verständnis.
Bitte, sagen Sie mir wie Sie weiter vorgehen werden.
Hiermit bitte ich bei Erhalt meiner Email um eine Bestätigung.
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 10. April 2017 um 15:26
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: sylvia-knappe@boeckler.de
Sehr geehrter Herr Guggmos,
sehr geehrte Frau Knappe,
wie telefonisch besprochen, sende ich Ihnen auch die Sendung über MCS und WLAN.
Da meine anderen Email Fächer voll sind, auch unter hoferichter.monika@gmail.com, hoferichter.monika1@gmail.com, monika.hoferichter@gmx.de, monichachacha@web.de. Ich habe nur meinen zweiten Namen genannt, Renate und von meiner Mutter den Mädchennamen, nur zur Erklärung, das ich das bin.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: <Zuschauerredaktion@zdf.de>
Datum: 7. April 2017 um 12:46
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: renate.glombeck@gmail.com
Sehr geehrte Frau Hoferichter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zu unserer Sendung „planet e.“ vom 2. April 2017.
Wir haben bei der zuständigen Senderedaktion nachgefragt, derzeit sind keine weiteren Beiträge zum Thema Elektrosmog bzw. MCS geplant. Ihre Bereitschaft, über Ihren Fall zu berichten, hat die Redaktion zur Kenntnis genommen und würde ggf. auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ZDF-Zuschauerredaktion
——————————–
Original Anfrage:
Von: renate.glombeck@gmail.comrenate.glombeck@gmail.com
Datum: 06:04:2017
———————————
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf ihrer Sendeung
Dokumentation | planet e. – Krankmacher Handy?vom 02.04.2017.
Hiermit habe ich Sie informiert, dass Elektrosmog in der WHO unter Z 587 ICD-Strahlenschäden als eine anerkannte Berufskrankheit, sowie die MCS Erkrankung, alle Umwelterkrankungen.
WLAN Z 587 ICD Strahlenschaden ist eine anerkannte Berufskrankheit, sowie die MCS Erkrankung, alle Umwelterkrankungen. Daraufhin habe ich verzweifelt beim DIMDI, mit der Ärztin, Frau Dr. Hellmann, im Dezember 2015 telefonisch angesprochen, da sie eine Ärztin ist, kennt sie die Folgeerkrankung der MCS, wie ich und viele Mitmenschen auf WLAN reagieren. Daraufhin habe ich diesen Änderungsantrag am 09.02.2017 fertig gestellt.
Wie viele Menschen sollen denn noch unnötig wegen Strahlenbelastungen so schlimm erkranken, dass man nicht mal in einer Wohnung leben kann, sondern in den Wald ziehen muss. Es können nicht noch mehr kranke Menschen als Ausweichmöglichkeit wegen Strahlenbelastung in die Wälder umziehen. Wohin sollen denn diese erkrankten Menschen flüchten? Warum sollen denn die vielen an Elektrosmog erkrankten Menschen in die Wälder ziehen, wo keine Funkmasten stehen oder wo man Funklöcher finden könnte??? !!! Die Wälder sind für die wildlebenden Tiere gedacht, aber nicht für die Menschen.
Bitte, nehmen Sie mit ihrem Moderatoren Kontakt bei mir auf. Damit ich Ihnen meinen Leidensweg über MCS=Folgerkrankung auf WLAN.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter Tel.: 030 24 33 45 33
Asbest – immer noch eine Gefahr
18.01.2017 | 7 Min. | Verfügbar bis 18.01.2018 | Quelle: HR
Asbest ist stabil, extrem hitzebeständig und wunderbar formbar. Über Jahrzehnte wurde die Faser deswegen in Dämmmaterialien und Bodenplatten verarbeitet und in Häusern verbaut – bis die Baustoffe wegen akuter Krebsgefahr verboten wurden. Doch die Gefahr ist nach wie vor da.
Dokumentation | planet e. – Krankmacher Handy?
Immer mehr Handys, immer mehr WLAN-Netze: Elektrosmog ist überall. Die meisten Menschen empfinden das nicht als Belastung. Doch manche sind davon überzeugt: Elektrosmog macht krank.
Beitragslänge:
28 min
Datum:
02.04.2017
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 02.04.2018, 16:30
Produktionsland und -jahr:
Deutschland 2017
Altersbeschränkung:
Freigegeben ab 6 Jahren
Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Atemnot. All diese Symptome werden dem Elektrohypersensibilitäts-Syndrom zugeordnet (EHS), einer rätselhaften Krankheit. Neue Studien scheinen zudem einen alten Verdacht zu bestätigen: Handystrahlung könnte Krebs verursachen.
Sendezeit
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- Sendezeit
- Tipps zur Reduzierung der Strahlenbelastung
- Interview mit Umweltmediziner Dr. Banzhaf
- Interview mit Biologe Dr. Lerchl
- Team
Sonntag, 02.04.2017 um 16:30 Uhr
Mario Babilon spürt die gesundheitlichen Auswirkungen von Elektrosmog am eigenen Leib. Die Leidensgeschichte des Stuttgarter Informatik-Professors begann vor mehr als zehn Jahren. Damals litt er vor allem nach langen Meetings an starken Kopfschmerzen. Für den Physiker begann eine Odyssee von Arzt zu Arzt, keiner konnte helfen.
Erst ein Zeitungsartikel brachte Mario Babilon auf die Idee, es könne sich um EHS handeln und um eine Reaktion auf das neu installierte WLAN-Netzwerk in den Besprechungsräumen. Daran glauben wollte der Wissenschaftler zunächst nicht, doch schon bald merkte er: Ohne WLAN-Netze in seiner Umgebung geht es ihm deutlich besser. Der Informatik-Professor ist kein Einzelfall. Laut einem Bericht des Bundesumweltministeriums an den Deutschen Bundestag bezeichnen sich in Deutschland etwa eine Million Menschen als elektrosensibel.
Hanna ist 15 Jahre alt. Die Gymnasiastin litt vor zwei Jahren plötzlich an starken Schmerzen und Atemnot. Im vergangenen Jahr konnte das Mädchen kaum zur Schule gehen.
Mittlerweile ist sie bei dem Umweltmediziner Dr. Harald Banzhaf in Behandlung, der als Ursache für die Beschwerden Elektrosmog vermutet. Er hat es immer öfter mit Menschen zu tun, denen die klassische Schulmedizin nicht helfen kann. Oft lautet die Diagnose EHS. Umweltmediziner setzen auf Entgiftungstherapien. Mit den Kosten für diese Behandlung werden die Patienten alleingelassen. Viele fühlen sich nicht ernst genommen.
Denn in Deutschland ist die Krankheit nicht anerkannt. Das für den Schutz der Bevölkerung zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hat jahrelang versucht, das Phänomen EHS in Studien nachzuweisen, ohne Erfolg. Mittlerweile gilt das Krankheitsbild als ausgeforscht, weitere Studien sind vom Bundesamt zurzeit nicht geplant. Auch einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Mobilfunkstrahlung ist laut Bundesamt für Strahlenschutz nicht nachweisbar.
Demgegenüber stehen Forscher wie der schwedische Onkologe Prof. Lennart Hardell, der in verschiedenen Studien einen Zusammenhang zwischen Krebs und Handynutzung herstellte. Der Krebsforscher glaubt nicht nur daran, dass Handystrahlung vor allem bei Vieltelefonierern das Risiko von Hirntumoren erhöht, er ist auch davon überzeugt, dass kritische Forschungsergebnisse systematisch ausgeblendet werden.
Die ZDF-Umweltdokumentation „planet e.“ über eine mysteriöse Krankheit, die der Wissenschaft Rätsel aufgibt, und über Forschung, die daran scheitert, eindeutig zu klären, ob der Mobilfunk uns schadet oder nicht.
Tipps zur Reduzierung der Stahlenbelastung
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Beim Telefonieren mit Handys werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) reichen die international festgelegten Höchstwerte aus, um vor nachgewiesenen Gesundheitsschäden zu schützen. Trotzdem empfiehlt das BfS, die Exposition durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, da nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung bestehen. Grundsätzlich sollte man daher versuchen, die Stärke der hochfrequenten Felder zu verringern und die Dauer der Strahlenbelastung zu verringern. Dabei ist der Umgang mit Handys besonders wichtig, da beim Telefonieren in Körpernähe im Allgemeinen sehr viel stärkere Felder auftreten als durch Mobilfunkbasisstationen in der Umgebung.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Bildquelle: dpa
Interview mit Dr. Harald Banzhaf, Umweltmediziner
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Dokumentation | planet e. – Frage an Dr. Harald Banzhaf, Umweltmediziner
00:26 min vom 27.3.2017
Frage an Dr. Harald Banzhaf, Umweltmediziner, erste Frage
zur Wirkung von WLAN Strahlung internationales …
Dokumentation | planet e. – Krankmacher Handy?
Immer mehr Handys, immer mehr WLAN-Netze: Elektrosmog ist überall. Die meisten Menschen empfinden das nicht als Belastung. Doch manche sind davon überzeugt: Elektrosmog macht krank.
Smartphone mit Information zur Lutherstadt Wittenberg (Bild: KNO/pixabay)
Zum 500. Reformationsjubiläum und wegen des bevorstehenden evangelischen Kirchentags Ende Mai sollen in mehreren ostdeutschen Städten kostenlose Internetzugänge freigeschaltet werden. In der Lutherstadt Wittenberg soll das „LutherWLAN“ zum diesjährigen „Reformationssommer“ an den Start gehen, sagte ein Sprecher des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in Sachsen-Anhalt dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Geplant sind insgesamt 20 öffentliche WLAN-Hotspots in Wittenberg. Fünf davon – nämlich in der Schloss- und Collegienstraße, am Luther- und Melanchthonhaus sowie am Collegium Augusteum – seien bereits installiert. Die übrigen 15 würden im Zeitraum vom 17. bis 22. Februar fertiggestellt.
Kostenloses WLAN auch in Berlin und Brandenburg
Auch die evangelischen Landeskirchen arbeiten am WLAN-Ausbau. In Berlin, wo Ende Mai der Kirchentag stattfindet, sowie in Brandenburg seien bereits etwa 100 Kirchen und kirchliche Einrichtungen im vergangenen halben Jahr online gegangen, sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Finanzierung sei für insgesamt rund 220 „godspots“ der EKBO gesichert.
Derzeit werde geprüft, wie weitere Standorte im Gebiet der Landeskirche unterstützt werden können, sagte der Sprecher. Unterdessen hätten Kirchengemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet Interesse an den kirchlichen WLAN-Hotspots mit dem Titel „godspots“ angemeldet. Der Ausbau der öffentlichen Internetzugänge der Kirche werde vielerorts geprüft. Ziel sei es, allen 3000 Kirchen und kirchlichen Gebäuden der EKBO „godspots“ zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag mit einem Dienstleister sorge für eine eindeutige Störerhaftung.
2017 werden 500 Jahre Reformation gefeiert. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen gegen die kirchlichen Missstände veröffentlicht. Der legendäre Thesenanschlag gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die die Spaltung in evangelische und katholische Kirche zur Folge hatte. Einer der Höhepunkte des Reformationsjubiläums ist der 36. Evangelische Kirchentag vom 24. bis 28. Mai in Berlin und Wittenberg.
Information
Author:luther2017.de Source:epd/EKBO Date:09-02-17
Keywords: Reformationsjubiläum, WLAN, Wittenberg, Berlin, Kirchentag
Picture gallery Lutherstadt Wittenberg
Wittenberg’s most famous square metres are most likely those of the portal of the Castle Church. Martin Lu…
Picture gallery Lutherstadt Wittenberg
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 6. April 2017 um 11:34
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI
An: Oberbuergermeister@wittenberg.de
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 8. April 2017 um 17:26
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: Oberbuergermeister@wittenberg.de
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Zugehör, die WHO, beschreibe es hier nocheinmal ganz deutlich, da können Sie nichts dafür, aber jetzt bitte ich Sie sich hiermit einzusetzen. Was, die Behörden und Institutionen in Berlin nicht geschafft haben, deshalb bitte ich Sie Herrn Ra Möbius zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter
Ein allerletztes Mal öffnet der Vierjährige die Augen und flüstert vier Worte. Niemand kann die Tränen zurückhalten.
Im US-amerikanischen Bundesstaat Maryland erlebt Ruth Scully den schlimmsten Albtraum, den sich eine Mutter vorstellen kann. Er beginnt, als ihr damals zweijähriger Sohn Nolan über eine verstopfte Nase klagt. Zuerst denken die Ärzte, es sei ein harmloser Schnupfen, doch dann wird es immer schlimmer, bis er schließlich nachts nicht mehr atmen kann. Eine Computertomografie deckt schließlich die traurige Wahrheit auf: Der mittlerweile drei Jahre alte Nolan leidet an einem Rhabdomyosarkom, einer sehr seltenen und aggressiven Krebsart, die die Weichteile befällt.
Schnell wird klar, dass Nolans Tage gezählt sind. Nolan kämpft zwar tapfer, doch vergeblich. Nach 18 Monaten Kampf gegen den Krebs stirbt Nolan mit vier Jahren in den Armen seiner Mutter. Um mit der Trauer umzugehen, postet sie ihre letzten gemeinsamen Momente im Krankenhaus in einem berührenden Facebook-Post.
„Ich setzte mich zu ihm ans Bett, lehnte meinen Kopf an seinen und wir hatten dieses Gespräch:
‚Ich: Liebling, das Atmen tut weh, oder?
Nolan: Nun …. Ja.
Ich: Du hast große Schmerzen, oder?
Nolan (blickt zu Boden): Ja.
Ich: Liebling, dieser Krebs ist großer Mist. Du musst nicht mehr kämpfen.
Nolan (voller Freude): NICHT??? Aber ich werde es für dich tun, Mami!
Ich: Nein, Liebling! Ist es das, was du getan hast? Hast du für Mami gekämpft?
Nolan: Na klar!
Ich: Nolan Ray, was ist Mamis Aufgabe?
Nolan (mit einem riesigen Grinsen): Mich zu beschützen.
Ich: Süßer, … hier kann ich das nicht mehr. Der einzige Ort, an dem ich dich beschützen kann, ist der Himmel. (Mein Herz zerbrach.)
Nolan: Also werde ich einfach im Himmel spielen und auf dich warten. Du kommst doch, oder?
Ich: Na klar! So leicht wirst du Mami nicht los!
Nolan: Danke, Mami! Ich werde mit Hunter und Brylee und Henry spielen.‘
Gegen 21 Uhr schauten wir im Bett Videos und ich fragte Nolan, ob ich schnell mal duschen gehen könne. Normalerweise musste er mich stets an seiner Seite haben, ich musste ihn immer berühren. Er sagte nur: ‚Hmm, ok, Mami. Onkel Chris kann neben mir sitzen und ich drehe mich so hin, dass ich dich sehen kann.‘ Ich stand in der Badezimmertür, drehte mich zu ihm um und sagte: ‚Schau genau hierhin, Liebling, ich bin in zwei Sekunden fertig.‘
Er lächelte mich an. Ich schloss die Tür. Später sagten sie mir, dass er in dem Moment, in dem die Tür sich schloss, die Augen zugemacht habe und in einen tiefen Schlaf gefallen sei. Der Anfang vom Ende. Als ich die Tür öffnete, standen seine Pfleger um ihn herum. Sie sahen zu mir auf und jeder hatte Tränen in den Augen. Sie sagten: ‚Ruth, er ist in einem tiefen Schlummer. Er spürt nichts mehr.‘ Ich rannte auf ihn zu und streichelte sanft sein Gesicht. Dann geschah ein Wunder, das ich nie vergessen werde.
Mein kleiner Engel tat einen tiefen Atemzug, öffnete die Augen, lächelte mich an und sagte: ‚Ich liebe dich, Mami.‘ Dann, um 23:45 Uhr drehte er den Kopf zur Seite und starb, während ich ‚You are my sunshine‘ in sein Ohr sang.
Er wachte aus seinem Koma auf, um mir lächelnd zu sagen, dass er mich liebt!“
Diese bewegende Geschichte berührt das Herz von Menschen auf der ganzen Welt. Sie haben diesen Post gelesen und ihr Mitgefühl ausgedrückt. Nolans Geschichte zeigt, wie tief die Bindung zwischen Müttern und Kindern ist. Der kleine Krieger hat am Ende noch einmal seine allerletzten Kräfte zusammengenommen, um seiner Mutter diese letzte Botschaft zu schenken. Er war wirklich ein ganz besonderer Junge und wird von seiner Familie und all seinen Freunden schmerzlich vermisst.
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Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 8. April 2017 um 16:50
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: Oberbuergermeister@wittenberg.de
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Zugehör,
hiermit wollte ich Ihnen mitteilen, dass das mit dem WLAN Stopp so schnell wie möglich passieren muss. Wie Sie wissen hätte ich von Ihnen eine sofortige Antwort erhalten müssen. Hiermit sende ich Ihnen aus Lutherstadt- Wittenberg, da wo Sie Oberbürgermeister sind, da es jeden treffen kann, leider sind die Kinder hilfloser mit den Eltern, die Eltern werde ich über meine Arbeit informieren, aber, dass könnten Sie auch gern unternehmen.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Liebe Freunde !
Es ist mir ein Herzensanliegen für dieses kleine krebskranke Wesen zu bitten. Es bedarf nicht viel, sondern nur einer netten Ansichtskarte an die angegebene Adresse. BITTE macht bis spätestens 29.4.2017 (ihr Geburtstag) mit !!
Adresse.
Frida Charlott Schumann
Mittelstraße 9
06886 Lutherstadt Wittenberg
Krebskrankes Kind: Frida Charlott wünscht sich Postkarten zum Geburtstag
Neben allen negativen Nachrichten bei der Krebs-Behandlung der zweijährigen Frida Charlott gibt es auch Hoffnung. „Sie kommt zum Geburtstag am 29. April…
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 6. April 2017 um 11:32
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI
An: Oberbuergermeister@wittenberg.de
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Zugehör,
hiermit wollte ich Ihnen mitteilen, dass das mit dem WLAN Stopp so schnell wie möglich passieren muss.
Da MCS ler akut daraufhin reagieren. Da nach meinem Kurzurlaub von Berlin nach Bonn akut geschädigt wurde. Ich kann nicht mehr mit dem ICE fahren, das sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme.
D.h., wenn es brennt, kommt die Feuerwehr, hier ist dass das Gleiche. Bitte unternehmen Sie etwas, ich könnte doch auch einen Preis erhalten, dass ich als Geschädigte eine Selbsthilfegruppe über MCS gegründet habe, das Protokollergebnis sende ich Ihnen gerne zu. Und wie Dr. Tino Merz berichtet hatte, ein Umweltarzt, es soll endlich Schluss sein mit der MCS.
Für Ihre Bemühungen und Hilfe danke ich Ihnen recht herzlich.
Im Anhang mein Änderungsantrag vom 09.02.2016, Antwortschreiben von DIMDI vom 09.03.2017, Erinnerungsschreiben an DIMDI, RKI, WHO
Mit freundlichem Gruß
Monika Hoferichter
Das neue Chemikalienrecht: praktische Anleitungen und …
https://books.google.de/books?isbn=3811177303
8 Straftaten Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 in Verbindung mit …
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Wie Sie sehen wandte ich mich auch an die Verbraucherschutzzentrale 2012. Die Landespolizei, Bundespolizei für Seelsorge haben meinen Leidensweg erhalten.
Da die Polizei selbst viele Schadstoffe haben, auch ihre Mitarbeiter krank geworden sind. Aber Umweltärzte gibt es nicht mehr, wie Sie wissen durch meine Recherchen, bitte ich Sie hiermit tätig zu werden. Siehe Anlagen.
Hiermit sende ich Ihnen den beigefügten Schriftverkehr mit meinem WHO Antrag (Europa, Deuschland), leite ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendungen wegen grobfahrlässiger Körperverletztung, da nach dem Chemikaliengesetz Gesetze nicht eingehalten wurden. Wie Sie sehen wandte ich mich auch an die Verbraucherschutzzentrale 2012. Die Landespolizei, Bundespolizei für Seelsorge haben meinen Leidensweg erhalten.
§ 13 ChemVerbotsV – Straftaten
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz | Jetzt kommentieren
Stand: 27.03.2017
Abschnitt 4 (Schlussbestimmungen)
(1) Nach § 27 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 3 Absatz 2 einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder
2.
ohne Erlaubnis nach § 6 Absatz 1 Satz 1 einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder bereitstellt.
(2) Nach § 27 Absatz 2, 3, 4 Nummer 2 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer durch eine in § 12 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(3) Nach § 27c Absatz 1 des Chemikaliengesetzes ist strafbar, wer eine in § 12 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, obwohl er weiß, dass der Stoff oder das Gemisch für eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll.
(4) Erkennt der Täter in den Fällen des Absatzes 3 leichtfertig nicht, dass der Stoff oder das Gemisch für eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, verwendet werden soll, ist er nach § 27c Absatz 2 des Chemikaliengesetzes strafbar.
Weitere Vorschriften um § 13 ChemVerbotsV
-
- § 8 ChemVerbotsV – Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
- § 9 ChemVerbotsV – Identitätsfeststellung und Dokumentation
- § 10 ChemVerbotsV – Versand
- § 11 ChemVerbotsV – Sachkunde
- § 12 ChemVerbotsV – Ordnungswidrigkeiten
- § 13 ChemVerbotsV – Straftaten
- § 14 ChemVerbotsV – Übergangsvorschriften
- Anlage 1 ChemVerbotsV – (zu § 3)Inverkehrbringensverbote
- Anlage 2 ChemVerbotsV – (zu §§ 5 bis 11)Anforderungen in Bezug auf die Abgabe
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)
§ 3a Gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische
(2) Umweltgefährlich sind Stoffe oder Gemische, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
(3) Gefährlich im Sinne dieses Gesetzes sind auch solche Stoffe und Gemische, die nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (ABl. L 83 vom 30.3.2011, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung gefährlich sind, ohne einem der Gefährlichkeitsmerkmale nach Absatz 1 zugeordnet werden zu können.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Festlegung der in Absatz 1 genannten Gefährlichkeitsmerkmale zu erlassen.
Asbest-Skandal in Bremerhaven: Das vergessene Gutachten – taz.de
04.09.2016 – „Was dort passiert ist, kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen“ … ebenso in Betracht wie ein Verstoß gegen das Chemikalien-Gesetz.
Umwelt & Sicherheit
Der Schutz von Mensch und Umwelt hat in der chemischen Industrie fundamentale Bedeutung und oberste Priorität. Ihr verantwortliches Handeln in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit demonstriert sie mit ambitionierten Selbstverpflichtungen und Zielvereinbarung
Siehe Scheinurteile:
Scheinurteile:
OBERLANDESGERICHT KÖLN 20 U 4 5/05
7 O 415/04 LG Köln
IM NAMEN DES VOLKESURTEIL
Auf Grund eines Formfehlers Anlage zum 30.09.2005 Verkündet am 30.09.2005 Hemmersbach,JAng.als Urk
In dem Rechtsstreit des Herrn Domain Mahngericht, Domainrecht. 7, 34123 Kassel, Beklagten und Berufungsklägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Str. 1 A,30519 Hannover – gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Justizministerin, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf –
Kläger und Berufungsbeklagten, – Prozessbevollmächtigte: die beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwälte der Sozietät Rechtsanwälte Hannover, Köln,
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 7. Februar 2017 um 20:00
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI
An: birgit.tanner@gmx.de
- Sehr geehrte Frau Tanner,
hiermit sende ich Ihnen diesen Kampf gegen die DRV.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Lehrer und Kinder zugleich: Viele von Ihnen setzen sich täglich Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Asbest, PCB, Formaldehyd, Weichmacher und Co. verpesten die Luft in den Klassenzimmern der Nation. Die direkten Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Atemnot bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Chemikalien stehen sogar im Verdacht, die Zeugungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder Krebs zu fördern. Solche Folgen werden erst in vielen Jahren zu spüren sein.
o
Lehrer und Kinder zugleich: Viele von Ihnen setzen sich täglich Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Asbest, PCB, Formaldehyd, Weichmacher und Co. verpesten die Luft in den Klassenzimmern der Nation. Die direkten Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Atemnot bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Chemikalien stehen sogar im Verdacht, die Zeugungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder Krebs zu fördern. Solche Folgen werden erst in vielen Jahren zu spüren sein.
Für eine bessere Luft in Deutschlands Schulen werde zu wenig getan, mahnt Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt. Das fängt schon beim Lüften oder Reinigen an und hört bei der Sanierung auf. Doch oft fehlt den Kommunen das Geld für eine aufwändige Schulsanierung. Notwenige Baumaßnahmen werden über Jahre verschleppt. Das ärgert Jörg Roeber in München. Der alleinerziehende Vater hat nur per Zufall Wind davon bekommen, dass seine Tochter täglich im Klassenzimmer den Giftstoff PCB eingeatmet hat.
Denn überall schwirrt die Chemikalie in der Eduard-Spranger-Mittelschule herum, die aus Fugenmassen in den Wänden entweicht. Über 20 Jahre ist das Problem nun schon bekannt, getan wurde bisher nicht viel. PCB wurde in den 1960er Jahren oft beim Bauen verwendet, heute ist es nur mit großem Aufwand zu entfernen. Und – es ist teuer. Oft müssen die Gebäude gleich vollständig abgerissen und neu gebaut werden.
Und selbst nach einem Neubau kann sich niemand ganz sicher sein. Altlasten sind dann zwar entfernt, aber der Teufel steckt im Detail. Auch zahlreiche neue Bauprodukte emittieren ständig Chemikalien und verpesten so die Luft. Alkane, Terpene, Aldehyde, Ketone, Ester, Naphthalin usw. Beim TÜV Rheinland werden solche Bauprodukte getestet. Was Schüler und Lehrer täglich einatmen, liest sich wie ein Rezept für einen Chemie-Cocktail. Zwischen 300 und 400 flüchtige organische Verbindungen finden Tester in der Luft von Innenräumen. Große Probleme bereiten immer wieder Böden, sagt der Experte für wohngesundes Bauen, Peter Bachmann. Oft werden falsche Kleber eingesetzt oder Materialien verwendet, die nicht zueinander passen und giftige chemische Reaktionen auslösen können. Manchmal werden die Böden auch mit aggressiven Mitteln gepflegt.
Gertraud Hofmann war fast 20 Jahre im Schuldienst, als sie nach den Sommerferien 2007 in Klassenräumen allergisch reagierte. Dazu kamen Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und Schnupfen. Auch andere Lehrer klagten über Kopfschmerzen und Unwohlsein. Ein Umweltmediziner diagnostizierte bei Gertraud Hofmann die Krankheit MCS, eine multiple Chemikaliensensitivität, die sich über längere Zeit entwickelt hat und vermutlich durch einen neuen Stoff letztlich ausgebrochen ist. Die Schulleitung veranlasste daraufhin Raumluftmessungen. Die zeigten: die Schadstoffwerte lagen alle im zulässigen Bereich. Es begann eine Sisyphusarbeit. Am Ende machte man riesige Pinnwände aus, die wohl Substanzen absonderten, die Lehrer und Schüler beeinträchtigten. Welche Substanzen es waren, konnte zwar nicht festgestellt werden. Doch seitdem die Pinnwände weg sind, gibt es keine Klagen mehr.
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Gift im Klassenzimmer
Film von Birgit Tanner
Das Klassenzimmer als potenzielle Giftfalle (Quelle: Wolfram Kastl/dpa)
Lehrer und Kinder zugleich: Viele von Ihnen setzen sich täglich Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Asbest, PCB, Formaldehyd, Weichmacher und Co. verpesten die Luft in den Klassenzimmern der Nation. Die direkten Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Atemnot bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Chemikalien stehen sogar im Verdacht, die Zeugungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder Krebs zu fördern. Solche Folgen werden erst in vielen Jahren zu spüren sein.
Für eine bessere Luft in Deutschlands Schulen werde zu wenig getan, mahnt Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt. Das fängt schon beim Lüften oder Reinigen an und hört bei der Sanierung auf. Doch oft fehlt den Kommunen das Geld für eine aufwändige Schulsanierung. Notwenige Baumaßnahmen werden über Jahre verschleppt. Das ärgert Jörg Roeber in München. Der alleinerziehende Vater hat nur per Zufall Wind davon bekommen, dass seine Tochter täglich im Klassenzimmer den Giftstoff PCB eingeatmet hat.
Denn überall schwirrt die Chemikalie in der Eduard-Spranger-Mittelschule herum, die aus Fugenmassen in den Wänden entweicht. Über 20 Jahre ist das Problem nun schon bekannt, getan wurde bisher nicht viel. PCB wurde in den 1960er Jahren oft beim Bauen verwendet, heute ist es nur mit großem Aufwand zu entfernen. Und – es ist teuer. Oft müssen die Gebäude gleich vollständig abgerissen und neu gebaut werden.
Sendetermin
Mi. 01.02.17, 18.00 Uhr
Do. 02.02.17, 16.00 Uhr
Und selbst nach einem Neubau kann sich niemand ganz sicher sein. Altlasten sind dann zwar entfernt, aber der Teufel steckt im Detail. Auch zahlreiche neue Bauprodukte emittieren ständig Chemikalien und verpesten so die Luft. Alkane, Terpene, Aldehyde, Ketone, Ester, Naphthalin usw. Beim TÜV Rheinland werden solche Bauprodukte getestet. Was Schüler und Lehrer täglich einatmen, liest sich wie ein Rezept für einen Chemie-Cocktail. Zwischen 300 und 400 flüchtige organische Verbindungen finden Tester in der Luft von Innenräumen. Große Probleme bereiten immer wieder Böden, sagt der Experte für wohngesundes Bauen, Peter Bachmann. Oft werden falsche Kleber eingesetzt oder Materialien verwendet, die nicht zueinander passen und giftige chemische Reaktionen auslösen können. Manchmal werden die Böden auch mit aggressiven Mitteln gepflegt.
Gertraud Hofmann war fast 20 Jahre im Schuldienst, als sie nach den Sommerferien 2007 in Klassenräumen allergisch reagierte. Dazu kamen Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und Schnupfen. Auch andere Lehrer klagten über Kopfschmerzen und Unwohlsein. Ein Umweltmediziner diagnostizierte bei Gertraud Hofmann die Krankheit MCS, eine multiple Chemikaliensensitivität, die sich über längere Zeit entwickelt hat und vermutlich durch einen neuen Stoff letztlich ausgebrochen ist. Die Schulleitung veranlasste daraufhin Raumluftmessungen. Die zeigten: die Schadstoffwerte lagen alle im zulässigen Bereich. Es begann eine Sisyphusarbeit. Am Ende machte man riesige Pinnwände aus, die wohl Substanzen absonderten, die Lehrer und Schüler beeinträchtigten. Welche Substanzen es waren, konnte zwar nicht festgestellt werden. Doch seitdem die Pinnwände weg sind, gibt es keine Klagen mehr.
15.11.2016, 15:25 Uhr – Reportagen/Dokumentationen
„Gift im Klassenzimmer“: „planet e.“ im ZDF über Schadstoffbelastungen in Deutschlands Schulen
Schadstoffmessung in einem Klassenzimmer.
Copyright: ZDF/Birgit Tanner
Unterricht an Deutschlands Schulen ist gefährlich: Asbest, PCB und Formaldehyd verpesten die Luft in vielen Klassenzimmern. Die „planet e.“-Dokumentation „Gift im Klassenzimmer“ zeigt am Sonntag, 20. November 2016, 16.30 Uhr, im ZDF, wo sich die Gifte verstecken, wie man sich vor ihnen schützen kann und warum viel zu wenig für die Schulsanierung getan wird. Täglich setzen sich Kinder und Lehrer Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Die Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Übelkeit bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Für eine bessere Luft in Deutschlands Schulen werde zu wenig getan, mahnt Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt. Das fängt schon beim Lüften oder Reinigen an und hört bei der Sanierung auf – den Kommunen fehlt allerdings meist das Geld für eine aufwändige Schulsanierung.
Jörg Roeber aus München hat nur per Zufall erfahren, dass seine Tochter im Klassenzimmer täglich den Giftstoff PCB eingeatmet hat. In der Eduard-Spranger-Mittelschule entweicht die Chemikalie aus Fugenmassen in den Wänden. Seit über 20 Jahren ist das Problem bereits bekannt, getan wurde bisher nicht viel.
Seit fast 20 Jahren ist Gertraud Hofmann im Schuldienst tätig. Doch vor einigen Jahren begann sie, auf ihren Job allergisch zu reagieren. Schuld waren Chemikalien im Schulgebäude, die ihr Immunsystem nicht mehr abwehren konnte.
Doch selbst nach Schulsanierung oder gar Neubau kann niemand ganz sicher vor dem Gift im Klassenzimmer sein: Denn auch zahlreiche neue Bauprodukte emittieren ständig Chemikalien und verpesten so die Luft. Deswegen untersucht der TÜV Rheinland diese Bauprodukte in intensiven Tests.
https://presseportal.zdf.de/pm/planet-e-die-naechsten-sendungen/
Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 70-13802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de
Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/planete
Mainz, 15. November 2016
ZDF Presse und Information
Björn Liebe Frau Wagenknecht, an der US-Politik können sie fast nichts ändern. Aber sie könnten dazu beitragen daß in Deutschland das Wohl der Menschen Unterstützung erhält. Nehmen sie sich dem Kampf der Monika Hoferichter an. Eine deutsche „Erin Brockovich-Ellis“. Sie kämpft als geschädigte (PAC, Asbest/ W-LAN) darum daß dem Recht Geltung verschafft wird. Leider sind da viele Lobbyisten die dem entgegen stehen. Ihre Petition gegen Abschaffung der Notfallfunktion beim Telefon und gegen die Einrichtung von W-LAN überall, hat auch erst ca. 4600 Unterstützer
Monika Hoferichter Lehrer und Kinder zugleich: Viele von Ihnen setzen sich täglich Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Asbest, PCB, Formaldehyd, Weichmacher und Co. verpesten die Luft in den Klassenzimmern der Nation. Die direkten Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Atemnot bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Chemikalien stehen sogar im Verdacht, die Zeugungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder Krebs zu fördern. Solche Folgen werden erst in vielen Jahren zu spüren sein.
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Lehrer und Kinder zugleich: Viele von Ihnen setzen sich täglich Giftstoffen aus, ohne es zu wissen. Asbest, PCB, Formaldehyd, Weichmacher und Co. verpesten die Luft in den Klassenzimmern der Nation. Die direkten Folgen: Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Atemnot bis hin zu allergischen Reaktionen, Vergiftungen und Immunkrankheiten. Manche Chemikalien stehen sogar im Verdacht, die Zeugungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder Krebs zu fördern. Solche Folgen werden erst in vielen Jahren zu spüren sein.
Für eine bessere Luft in Deutschlands Schulen werde zu wenig getan, mahnt Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt. Das fängt schon beim Lüften oder Reinigen an und hört bei der Sanierung auf. Doch oft fehlt den Kommunen das Geld für eine aufwändige Schulsanierung. Notwenige Baumaßnahmen werden über Jahre verschleppt. Das ärgert Jörg Roeber in München. Der alleinerziehende Vater hat nur per Zufall Wind davon bekommen, dass seine Tochter täglich im Klassenzimmer den Giftstoff PCB eingeatmet hat.
Denn überall schwirrt die Chemikalie in der Eduard-Spranger-Mittelschule herum, die aus Fugenmassen in den Wänden entweicht. Über 20 Jahre ist das Problem nun schon bekannt, getan wurde bisher nicht viel. PCB wurde in den 1960er Jahren oft beim Bauen verwendet, heute ist es nur mit großem Aufwand zu entfernen. Und – es ist teuer. Oft müssen die Gebäude gleich vollständig abgerissen und neu gebaut werden.
Und selbst nach einem Neubau kann sich niemand ganz sicher sein. Altlasten sind dann zwar entfernt, aber der Teufel steckt im Detail. Auch zahlreiche neue Bauprodukte emittieren ständig Chemikalien und verpesten so die Luft. Alkane, Terpene, Aldehyde, Ketone, Ester, Naphthalin usw. Beim TÜV Rheinland werden solche Bauprodukte getestet. Was Schüler und Lehrer täglich einatmen, liest sich wie ein Rezept für einen Chemie-Cocktail. Zwischen 300 und 400 flüchtige organische Verbindungen finden Tester in der Luft von Innenräumen. Große Probleme bereiten immer wieder Böden, sagt der Experte für wohngesundes Bauen, Peter Bachmann. Oft werden falsche Kleber eingesetzt oder Materialien verwendet, die nicht zueinander passen und giftige chemische Reaktionen auslösen können. Manchmal werden die Böden auch mit aggressiven Mitteln gepflegt.
Gertraud Hofmann war fast 20 Jahre im Schuldienst, als sie nach den Sommerferien 2007 in Klassenräumen allergisch reagierte. Dazu kamen Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und Schnupfen. Auch andere Lehrer klagten über Kopfschmerzen und Unwohlsein. Ein Umweltmediziner diagnostizierte bei Gertraud Hofmann die Krankheit MCS, eine multiple Chemikaliensensitivität, die sich über längere Zeit entwickelt hat und vermutlich durch einen neuen Stoff letztlich ausgebrochen ist. Die Schulleitung veranlasste daraufhin Raumluftmessungen. Die zeigten: die Schadstoffwerte lagen alle im zulässigen Bereich. Es begann eine Sisyphusarbeit. Am Ende machte man riesige Pinnwände aus, die wohl Substanzen absonderten, die Lehrer und Schüler beeinträchtigten. Welche Substanzen es waren, konnte zwar nicht festgestellt werden. Doch seitdem die Pinnwände weg sind, gibt es keine Klagen mehr.
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Mehr auf programm.ARD.de
Datum: Mon, 15 Oct 2012 15:08:29 +0200
Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: franke-an@bmj.bund.de
Betreff: WG: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Monika Hoferichter
Herschelstraße 8
10589 Berlin
Bundesjustizministerium
z. Hd. Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Referat 4 B 4
z. Hd. Frau Franke
Sehr geehrte Frau Franke,
wie telefonisch besprochen, sende ich Ihnen diese Informationen. Ich bitte Sie selbst mit Frau Aigner Kontakt aufzunehmen. Da ich vom Umweltbundesamt Herrn Dettling erfahren habe, dass diese sämtliche Ministerien anschreiben müssten, ich bitte auch weiterhin um Ihre Hilfe.
Da ich wiederum beim HNO-Arzt war und keiner kann helfen, da diese keine Umwelterkrankungen kennen. Ich sende Ihnen eine Email, da ich beim Senatsverwaltung der Justiz Herrn Daum (Staatssekretärin für Justzi) und Staatssekretärin der Senat-für Gesundheit auch angeschrieben habe.
Um Kenntnisnahme wird gebeten. Ich bitte um Sofortmaßnahme.
Vielen Dank.
Monika Hoferichter
Datum: Tue, 2 Oct 2012 13:34:39 +0200
Von: „Referat 224“ <224@bmelv.bund.de>
An: monika.hoferichter@gmx.de
Betreff: WG: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Sehr geehrte Frau Hoferichter,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Internet: www.bmg.bund.de, E-Mail: info@bmg.bund.de für das von Ihnen angesprochene Thema zuständig. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Frage direkt an das BMG zu richten.
Ich bitte Sie um Verständnis. Aber fast alle im Leben auftretenden Fragen tangieren den Bereich Verbraucherschutz. Es ist nicht möglich, in einem Bundesministerium alle Fachbereiche zu behandeln. Aus diesem Grunde gibt es eine Verteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Bundesministerien.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ich Ihre Mail nicht weiter leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Franziska Pfeifer
________________________
Referat 224 – Bürgerangelegenheiten
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 0228/99529-0
Fax: 0228/99529-4404
E-Mail: 224@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Pfeifer, Franziska Im Auftrag von Referat 224
Gesendet: Donnerstag, 27. September 2012 16:41
An: Referat 221
Betreff: WG: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unten stehende Mail übersende ich Ihnen mit der Bitte um Übernahme zuständigkeitshalber.
Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an das aus Ihrer Sicht zuständige Referat und entsprechende Information an mich.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Franziska Pfeifer
________________________
Referat 224 – Bürgerangelegenheiten
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 0228/99529-4419
Fax: 0228/99529-4404
E-Mail: 224@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Faxout
Gesendet: Donnerstag, 27. September 2012 16:32
An: Referat 224
Cc: MB-Reimann
Betreff: WG: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Monika Hoferichter [mailto:monika.hoferichter@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 27. September 2012 16:18
An: Poststelle
Betreff: Fwd: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Wed, 26 Sep 2012 10:53:52 +0200
Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: ilse.aigner@bundestag.de
CC: peter.altmaier@bundestag.de
Betreff: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich vom Kanzleramt, Herrn Wehming, diese Informationen erhalten hatte, dass das Europaparlament dafür zuständig sei. Ich möchte Sie daraufhinweisen, das z. B. in der Schweiz mit den Umwelterkrankungen MCS besser umgegangen wird oder akzeptiert werden.
Die Krankenkassen müssten wieder Leistungen für Umwelterkrankungen tragen, und die Versorgungsmedizinische Versorgung (siehe ökologischer Ärztebund)muss endlich richtig geändert werden. Das Gesetz ist da, aber wie der ökologischer Ärtzebund beschrieben hatte, das es nicht richtig geändert wurde. Deshalb konnte in meiner Misere keiner richtig helfen. Weitere Unterlagen sende ich Ihnen per Email.
Ich bin kein Jurist und möchte mich entschuldigen, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.
Für Ihre Bemühungen mir behilflich zu sein, danke ich Ihnen und erwarte eine zeit-und sachgemämäße Bearbeitung meines Schreibens
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Datum: Tue, 6 Mar 2012 10:59:05 +0100
Von: „Europabuero Schulz“ <europabuero.schulz@spd.de>
An: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
Betreff: AW: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Sehr geehrte Frau Hoferichter,
im Namen von Martin Schulz danke ich Ihnen für Ihre Mails.
Das Europäische Parlament ist eingebunden in die Gesetzgebung von Europäischen Richtlinien, nicht jedoch in der Umsetzung in nationales Recht und auch nicht bei einer möglichen Entschädigung bei gesundheitlichen Problemen.
Insofern können wir Ihnen für einen finanziellen Ausgleich nicht helfen.
Ich möchte Ihnen raten, sich an die Verbraucherberatung zu wenden bzw. an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie einen Rechtsstreit vermuten, so werden Sie nicht um Rechtsberatung durch einen Fachanwalt umhinkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mix
-Wiss. Mitarbeiter-
Europabüro Martin Schulz, MdEP
Präsident des Europäischen Parlaments
Willy-Brandt-Ring 1
D – 52477 Alsdorf
Tel.: +49 2404 986215
Fax: +49 2404 986116
europabüro.schulz@spd.de
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Monika Hoferichter [mailto:monika.hoferichter@gmx.de]
Gesendet: Montag, 5. März 2012 17:29
An: Europabuero Schulz
Betreff: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II
Monika Hoferichter
Herschelstr. 8
10589 Berlin
Europabüro
Martin Schulz MdEP
Willy-Brand-Ring 1
D-52477 Alsdorf
Betreff:
Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Entschädigung für entgangene Leistungen – Lohn, Krankheit, notwendige medizinische Leistungen und medizinische Hilfsmittel
Sehr geehrter Herr Schulz,
als Anlage erhalten Sie die Aufzählung, der bis dahin getätigten Schreiben und Fotos an diverse Institutionen, Verwaltungsbehörden, Bundesministerien zur Regelung, nicht nur für mich, sondern für viele Umwelterkrankte der Bundesrepublik Deutschland.
Neben der politischen Regulierung der Umwelterkrankungen in der Gesetzgebung der BRD und des Europarates nutze ich die Gelegenheit mit meinem heutigen Schreiben Ihnen mitzuteilen, welche finanziellen Verluste ich in den 7 Jahren meiner Erkrankung erlitten habe und dadurch u.a. auf Leistungen nach SGB II angewiesen bin und keine Rentenansprüche erwerben kann.
Ich war bis 01.2004 als (PKA) Apothekenhelferin tätig und hatte einen monatlichen Bruttolohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Std.
in 2004 von 1524,12 €
in 2005 von 1598,80
in 2006 von 1595,13
in 2007 von 1620,50
in 2008 von 1620,50
in 2009 von 1620,50
in 2010 von 1620,50
in 2011 von 1726,38
Allein diese Aufstellung ergibt einen finanziellen Ausfall in Höhe von insgesamt 155.117,02 €.
Durch die Nichtbeachtung meiner Schreiben wurde ich ab 17.10.2006 tatsächlich, offiziell nach Beachtung der Kündigungsfrist ab 01.05.2007 wohnungslos. Erst am 01.11.2009 hat sich meine Wohnungssituation verbessert (siehe das Schreiben vom Versorgungsamt, Herr Dr.Sütfels).
Wegen meiner Umwelterkrankung benötige ich im Wohnraum ein Luftreinigungsgerät. Die Anträge auf Übernahme der Kosten für ein Luftreinigungsgerät (Modell Delphin), Kostenpunkt 2149,20 €, wurden abgelehnt. Mir wurde vom Jobcenter lediglich ein Darlehen angeboten.
Nicht eingerechnet sind die fehlenden Rentenbeiträge, die mich bei Erreichen des Rentenalters wahrscheinlich in die Altersarmut führen.
Zusammengefasst bitte ich um
– finanziellen Ausgleich
– Regulierung der Gesetzmäßigkeiten für Umwelterkrankungen und dass diese nicht nur auf Krankheiten bezogen, sondern auch die Ursachen entsprechend berücksichtigt werden sollten.
In Erwartung, endlich eine positive Antwort zeit- und sachgemäß zu erhalten, bedanke ich mich für Ihre Bemühungen.
Bei Bedarf reiche ich die passenden Dokumenten nach.
Mit freundlichem Gruß
Monika Hoferichter