WLAN-Signale sichtbar wären/Frankreich/Italien/EU/Deutschland/untätig

Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com> 27. April 2017 um 10:50
An: Angelika.olschewski@sta-koeln.nrw.de

Cc: poststelle@sta-koeln.nrw.de

Sehr geehrte Frau Olschewski,
sehr geehrte Frau Okroy,zur Erinnerung die Email vom 31.03.2017Hiermit bitte ich Sie innerhalb einer Frist  von 48 Std. das WLAN aus zu schalten. Wie Sie wissen ist der Änderungsantrag beim DIMDI über MCS  von niemanden bearbeitet worden, wie Sie aber wissen, ist die MCS seit 1987 anerkannt. Das Anschreiben von der Patientengewerkschaft sende ich Ihnen auch noch zu.

Zur Erinnerung habe ich Ihnen die Sendung von ZDF vom 02.04.2017 über WLAN berichtet.

WLAN Z 587 ICD Strahlenschaden ist eine anerkannte Berufskrankheit, sowie die MCS Erkrankung, alle Umwelterkrankungen. Daraufhin habe ich verzweifelt beim DIMDI, mit der Ärztin, Frau Dr. Hellmann, im Dezember 2015 telefonisch angesprochen, da sie eine Ärztin ist, kennt sie die Folgeerkrankung der MCS, wie ich  und viele Mitmenschen auf WLAN reagieren. Daraufhin habe ich diesen Änderungsantrag am 09.02.2017 fertig gestellt.

Hiermit sende ich wie telefonisch heute besprochen meine damaligen Briefe an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Frau Dr. Gudrun Luck, auch an die Staatsanwaltschaft, (wie Sie wissen keiner tätig wurde), siehe Bestätigungen meiner Analgen auf die RBB-Sendung „Asbest im Wohnzimmer vom 09.05.2012“.

Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir geraten vom 02 Team (siehe Schreiben) Juni 2016, da es wie im Katalog diese Informationen stand, dass es Analoganschluss gab.

Ich sollte DIGITAL-Anschluss kündigen aus gesundheitlichen Gründen. Trotz Kündigung – neuer Anbieter 1 und 1 habe ich wiederum einen DIGITAL-Anschluss erhalten. siehe Anlage. Wie diskriminierend Bürger in Deutschland behandelt werden).

Hiermit sende ich Ihnen außerdem die Briefe ans Kanzleramt, Bundespräsidialamt, an den Bundestag, und bitte Sie mich in diesem Leidensdruck (als Opfer) zu unterstützen.

Meine starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen habe ich bereits in allen Texten beschrieben und sind bei allen Institutionen und Behörden bekannt.

Ich bitte Sie hiermit, um die Eindämmung von Elektrosmog, weil mein Immunsystem ganz stark reagiert. Es gibt Milliarden Betroffene, siehe Gerichtsurteile aus Frankreich, Spanien, Italien, und siehe mein Änderungsantrag an DIMDI (WHO) vom 09.02.2016 und das Antwortschreiben vom 09.03.2016, dass niemand die Klassifikation seit 1987 über MCS klassifiziert wurde.

Wie Sie sehen wurde ich in Berlin wie ein Schwerstverbrecher wegen der
Vorlage (Gesetzlich) der Scheinurteile behandelt. Die Polizeibeamten haben mich nie richtig ernst genommen, trotzdem ich die Berliner Behinderten Zeitung, die über MCS und Asbest geschrieben haben, trotzdem ich meinen LAGESO-Bescheid, vom 18.09.2013 vorgelegt habe, sowie meinen Umweltpass, sowie die Computerbildzeitung, die im Jahre 2013 über MCS berichtet haben, aber immer wieder angeblich, dass die MCS nicht anerkannt sei, wie das Antwortschreiben von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales  „rbb-online „Asbest im Wohnzimmer“ vom 09.05.2012.

Antwortschreiben kam von Dr. Malach. September 2012. Hiermit sende ich Ihnen diese Sendung vom RBB-online, die am 09.05.2012 kam.

Betreff: Fwd: rbb -online am 09.05.2012 Asbest im Wohnzimmer

Jetzt schreiben wir das Jahr 09.02.2017 und trotzdem reagiert „niemand“!

Das Technikmuseum hatte Interesse auf meinen Leidensweg
(Betreff WLAN)

Wie Sie wissen kam am 01.02.2017 eine Sendung über Gifte in Schulen (über MCS)

und siehe der Gleiche Angestellte, Dr. Moriske, vom Umweltbundesamt, der am 09.05.2012 über die Sendung RBB-online Klartext über „Asbest im Wohnzimmer “ (wenn die Flexplatten brechen Achtung, Achtung, da die Flexplatten brechen sehr gesundheitsschädlich ist. Innerhalb von fünf Jahren hat sich seine bestehende Meinung nichts geändert.

Wie Sie sehen machte Dr. Moriske vom Umweltbundesamt am 09.05.2012 einen Vortrag im RBB Sender über  „Asbest im Wohnzimmer“ („siehe Beweise von meinem GMX Fach wievielte Institutionen in angeschrieben habe“, aber damals nie einer tätig wurde, bis heute) über Asbest und PAK für die Öffentlichkeit, dass die Flexplatten asbesthaltig sind, sowie wenn die Flexplatten  nach 20 Jahren brechen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausdünsten,  die stark gesundheitsschädigend auf das Immunsystem wirken. Das hatte dann Herr Gräfe am 17.03.2014 bestätigt, (dass frische Flexplatten sehr schlimm aus  da wir im Abgeordnetenhaus, die Grünen Abgeordneten, Herr Otto, RA Herr Leistikow, Landesamt für Verbraucherschutz aus Dresden um Aufklärung wollten.

Trotzdem traute er sich im November 2016, (Wiederholung) am 01.02.2017 in der Sendung Phönix über Gifte in Schulen erneut vorzutragen und ohne jegliche Änderung.

Herr Dr. Moriske hatte aufgrund der RBB Sendung meinen Leidensweg, über ASBEST- TEER- PAK erfahren und blieb trotzdem untätig. Herr Dr. Malach hatte wegen meiner vielen Anschreiben siehe unten, eine Zusammenfassung fertig gestellt. Dabei schrieb er zum Schluss,  „dass ich auch das Umweltbundesamt, Herr Dr. Moriske angeschrieben hätte, und schrieb, wenn es nicht bricht, ist es nicht schädlich. Außerdem erklärte Dr. Malach, schön wie ich mich einsetzen würde für die MCS, leider sei die MCS nicht wissenschaftlich anerkannt“, dieses konnte ich mit meinem Bescheid vom LAGESO am 18.09.2013, nach langen sieben Jahren Kampf beweisen.

Da ein Umweltbundesamt zuständig ist für Grenzwert der PAK haltigen Stoffen (siehe meine Anschreiben an das Umweltbundesamt  Dr Kind, 2014), wegen der bestehenden Grenzwerte, die damals nur von 0,5 mg in kg auf 1 mg /in kg geändert wurden, das hatte Herr Stüdemann, ehemaliger Bauarchitekt aufgrund meiner Messungen der Schadstoffen von 1571 mg/ kg enthielten, veranlasst.

Nun fordere ich Sie unverzüglich auf der Veränderung der Grenzwerte zu positiven zu verändern.

Ich bitte Sie, die verschwendeten Gelder, z. B. BER-Flughafen und etc. zu beseitigen, und bitte Sie umgehend auf die Gesundheit der Bevölkerung zu achten.

Hochachtungsvoll

Monika Hoferichter

 

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: <Zuschauerredaktion@zdf.de>
Datum: 7. April 2017 um 12:46
Betreff: Fwd: Änderungsantrag an DIMDI (Ticket: DE02-1454217)
An: renate.glombeck@gmail.com

Sehr geehrte Frau Hoferichter,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zu unserer Sendung „planet e.“ vom 2. April 2017.

Wir haben bei der zuständigen Senderedaktion nachgefragt, derzeit sind keine weiteren Beiträge zum Thema Elektrosmog bzw. MCS geplant. Ihre Bereitschaft, über Ihren Fall zu berichten, hat die Redaktion zur Kenntnis genommen und würde ggf. auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ZDF-Zuschauerredaktion

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Original Anfrage:

Von: renate.glombeck@gmail.comrenate.glombeck@gmail.com

An: zuschauerredaktion@zdf.de

Datum: 06:04:2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf ihrer Sendeung 

Dokumentation | planet e. –  Krankmacher Handy?vom 02.04.2017.

Hiermit habe ich Sie informiert, dass Elektrosmog in der WHO unter Z 587 ICD-Strahlenschäden als eine anerkannte Berufskrankheit, sowie die MCS Erkrankung, alle Umwelterkrankungen.

WLAN Z 587 ICD Strahlenschaden ist eine anerkannte Berufskrankheit, sowie die MCS Erkrankung, alle Umwelterkrankungen. Daraufhin habe ich verzweifelt beim DIMDI, mit der Ärztin, Frau Dr. Hellmann, im Dezember 2015 telefonisch angesprochen, da sie eine Ärztin ist, kennt sie die Folgeerkrankung der MCS, wie ich  und viele Mitmenschen auf WLAN reagieren. Daraufhin habe ich diesen Änderungsantrag am 09.02.2017 fertig gestellt.

Wie viele Menschen sollen denn noch unnötig wegen Strahlenbelastungen so schlimm erkranken, dass man nicht mal in einer Wohnung leben kann, sondern in den  Wald ziehen muss. Es können nicht noch mehr kranke Menschen als Ausweichmöglichkeit wegen Strahlenbelastung in die Wälder umziehen. Wohin sollen denn diese erkrankten Menschen flüchten? Warum sollen denn die vielen an  Elektrosmog erkrankten Menschen in die Wälder ziehen, wo keine Funkmasten stehen oder wo man Funklöcher finden könnte??? !!!  Die Wälder sind für die wildlebenden Tiere gedacht, aber nicht für die Menschen.

Bitte, nehmen Sie mit ihrem Moderatoren Kontakt bei mir auf. Damit ich Ihnen meinen Leidensweg über MCS=Folgerkrankung auf WLAN.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter

 

Dokumentation | planet e. –  Krankmacher Handy?

Immer mehr Handys, immer mehr WLAN-Netze: Elektrosmog ist überall. Die meisten Menschen empfinden das nicht als Belastung. Doch manche sind davon überzeugt: Elektrosmog macht krank.

Smartphone mit Information zur Lutherstadt Wittenberg (Bild: KNO/pixabay)

Zum 500. Reformationsjubiläum und wegen des bevorstehenden evangelischen Kirchentags Ende Mai sollen in mehreren ostdeutschen Städten kostenlose Internetzugänge freigeschaltet werden. In der Lutherstadt Wittenberg soll das „LutherWLAN“ zum diesjährigen „Reformationssommer“ an den Start gehen, sagte ein Sprecher des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in Sachsen-Anhalt dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Geplant sind insgesamt 20 öffentliche WLAN-Hotspots in Wittenberg. Fünf davon – nämlich in der Schloss- und Collegienstraße, am Luther- und Melanchthonhaus sowie am Collegium Augusteum – seien bereits installiert. Die übrigen 15 würden im Zeitraum vom 17. bis 22. Februar fertiggestellt.

Kostenloses WLAN auch in Berlin und Brandenburg 

Auch die evangelischen Landeskirchen arbeiten am WLAN-Ausbau. In Berlin, wo Ende Mai der Kirchentag stattfindet, sowie in Brandenburg seien bereits etwa 100 Kirchen und kirchliche Einrichtungen im vergangenen halben Jahr online gegangen, sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Finanzierung sei für insgesamt rund 220 „godspots“ der EKBO gesichert.

Derzeit werde geprüft, wie weitere Standorte im Gebiet der Landeskirche unterstützt werden können, sagte der Sprecher. Unterdessen hätten Kirchengemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet Interesse an den kirchlichen WLAN-Hotspots mit dem Titel „godspots“ angemeldet. Der Ausbau der öffentlichen Internetzugänge der Kirche werde vielerorts geprüft. Ziel sei es, allen 3000 Kirchen und kirchlichen Gebäuden der EKBO „godspots“ zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag mit einem Dienstleister sorge für eine eindeutige Störerhaftung.

2017 werden 500 Jahre Reformation gefeiert. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen gegen die kirchlichen Missstände veröffentlicht. Der legendäre Thesenanschlag gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die die Spaltung in evangelische und katholische Kirche zur Folge hatte. Einer der Höhepunkte des Reformationsjubiläums ist der 36. Evangelische Kirchentag vom 24. bis 28. Mai in Berlin und Wittenberg

Information

Author:luther2017.de Source:epd/EKBO Date:09-02-17
Keywords: Reformationsjubiläum, WLAN, Wittenberg, Berlin, Kirchentag

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Wittenberg’s most famous square metres are most likely those of the portal of the Castle Church. Martin Lu…

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Digitale Stadt →

Wenn WLAN-Signale sichtbar wären

Sichtbar gemachtes WLAN (1)

Nickolay Lamm hat visualisiert, wie öffentliches WLAN in Washington aussehen würde, wenn es für das menschliche Auge sichtbar wäre. WLAN-Router senden auf verschiedenen Frequenzen in Pulsen, die in ca. 15 cm Abstand gesendet werden. Die Reichweite kann draußen typischer Weisen bis zu 90 m betragen, wobei Bäume oder Gebäude die Reichweite beeinträchtigen. All diese Charakteristika hat Lamm bei seiner Visualisierung berücksichtigt und die unterschiedlichen Frequenzen in verschiedenen Farben dargestellt.

Weitere Bilder und Informationen gibt es hier.

Sichtbar gemachtes WLAN (2)

Über ein Projekt, das mittels LED die WLAN-Signale im öffentlichen Raum real sichtbar gemacht hat, haben wir vor einiger Zeit berichtet.

Sichtbar gemachtes WLAN (3)

 

Bildquellen

  • Sichtbar gemachte WLAN-Signale (1): Nickolay Lamm
  • Sichtbar gemachtes WLAN (2): Nickolay Lamm
  • Sichtbar gemachtes WLAN (3): Nickolay Lamm

Metadaten

 

    • nicht mit Twitter verbunden

 

    • nicht mit Google+verbunden

 

    • nicht mit Pinterest verbunden

 

 

 

 

Gerichtsurteil: Handys verursachen Hirntumoren – Zentrum der …

https://www.zentrum-der-gesundheit.de › … › Umwelt – Gefahren › Elektronik

03.08.2016 – In Italien hat ein Gericht bestätigt, dass die Strahlung von … Gericht bestätigt: Handys sind schädlich … Auch wenn Marcolinis Tumor nicht bösartig ist, bestand dennoch die Gefahr, dass das Geschwür ihn umbringt, da es sich an seiner … Lesen Sie auch: WIFI: Ursache von Krebs, Alzheimer und Parkinson?

Gerichtsurteil: Handys verursachen Hirntumoren

Autor: Zentrum der Gesundheit, Letzte Änderung: 03.08.2016

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(Zentrum der Gesundheit) – Seit Jahren warnen Wissenschaftler vor den Gefahren von Elektrosmog durch schnurlose Telefone und Handys. In Italien hat ein Gericht bestätigt, dass die Strahlung von Mobiltelefonen schädlich aufs Gehirn wirken und dort schwerwiegende Schäden verursachen kann.

Gericht bestätigt: Handys sind schädlich

Zum ersten Mal hat der Oberste Gerichtshof eines westlichen Landes festgestellt, dass die Verwendung von Handys und schnurlosen Telefonen direkt mit der Erkrankung an Gehirntumoren zusammenhängt. Mit dem Urteil bestätigten die Richter, was viele Wissenschaftler schon seit einigen Jahren zu den Gefahren des so genannten Elektrosmogs zu sagen hatten – jener Strahlung, die u. a. bei der Benutzung von Mobiltelefonen freigesetzt wird.

Experten liefern Beweis für schädliche Handys

Die britische Zeitung The Telegraph berichtete vom 60 Jahre alten Innocente Marcolini. Ihm wurde gerichtlich bestätigt, dass die Entstehung eines Tumors an seinem Nervus trigeminus – einem Nerv im Gehirn – das Resultat seiner dauerhaften Handynutzung gewesen sei. Marcolini hatte nach eigenen Angaben über 12 Jahre lang täglich zwischen vier bis sechs Stunden mitseinem Handy telefoniert.

Laut des Obersten Italienischen Gerichtes in Rom gebe es einen „ursächlichen Zusammenhang“ zwischen Marcolinis Handynutzung und seinem nicht-kanzerösen (= nicht bösartigen) Tumor, der die gesamte linke Gesichtshälfte des Italieners gelähmt hatte. Der angesehene Onkologe und Professor für umweltbedingte Mutagenese, Dr. Angelo Gino Levis und der Neurochirurg Dr. Guiseppe Grasso konnten beim kürzlichen Prozess Beweise dafür liefern, dass elektromagnetische Strahlung, die von Mobiltelefonen und kabellosen Telefonen abgegeben wird, die Zellen schädigen kann.

Gefahr durch Handystrahlung muss bekannt werden
Dieses Urteil dürfte vielen Menschen wichtig sein,

sagte Marcolini gegenüber Reportern zu dem erfolgten Richterspruch.
Ich wollte, dass das Problem öffentlich diskutiert wird, weil viele Menschen sich immer noch nicht der Gefahren bewusst sind. Ich wollte eine offizielle Bestätigung dafür, dass es einen Zusammenhang zwischen meiner Erkrankung und der Benutzung von Mobiltelefonen und kabellosen Endgeräten gibt,

fügte er hinzu. Marcolini muss auf Grund seiner Erkrankung nach eigenen Angaben täglich das äusserst starke und nebenwirkungsreiche Schmerzmittel Morphin einnehmen, um mit seinen Schmerzen fertig zu werden.

Ort des Tumors beweist schädliche Wirkung

Auch wenn Marcolinis Tumor nicht bösartig ist, bestand dennoch die Gefahr, dass das Geschwür ihn umbringt, da es sich an seiner Carotis-Arterie breit gemacht hatte. Bei dieser Arterie handelt es sich um das wichtigste Blutgefäss des Körpers, welches Blut zum Gehirn weiterleitet. Der Tumor war direkt dort aufgetaucht, wo Marcolini normalerweise sein Handy ans Ohr hielt. Damit wird ein zusätzlicher Hinweis darauf geliefert, wie schwerwiegend die schädliche Wirkung von Handystrahlung für das Gehirn sein kann.

 

© fabstyle – Fotolia.com – Gericht stellt fest: Handys verursachen Krebs

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 31. März 2017 um 10:43

An: Angelika.olschewski@sta-koeln.nrw.de
Cc: poststelle@sta-koeln.nrw.de, bpolp@polizei.bund.de

z.Hd. Frau Okroy, EILT- Härtefall

sehr geehrte Frau Olschewski,

sehr geehrte Frau Okroy,

z. Hd. Herrn Präsident Herrn Homann,

Sehr geehrter Herr Präsident Herr Homann,

hiermit sende ich Ihnen meinen Schriftverkehr (WHO, DIMDI)

Hiermit bitte ich um Bestätigung meiner Email.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 27. Februar 2017 um 10:11
Betreff:
An: poststelle@jm.nrw.de

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 27. Februar 2017 um 09:38
Betreff: Fwd: Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen – Demo in Berlin am 21. Januar
An: poststelle@jm.nrw.de

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 24. Februar 2017 um 13:15
Betreff: Fwd: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit
An: poststelle@jm.nrw.de

Ministerium

Informationen zum Dienstgebäude, Anfahrt und Kontakt

Die oberste Landesbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Justiz im Herzen von Düsseldorf, ganz in der Nähe der Königsallee gegenüber der Johanneskirche.

Minister

Thomas Kutschaty
„Ziel unserer Rechtspolitik ist es, den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu sichern und Gerechtigkeit durchzusetzen.“

z. Hd. Herrn Minister

Thomas Kutschaty,

sehr geehrter Herr Minister Kutschaty,

sehr geehrte Frau Hömig,

wie telefonisch mit Frau Hömig  besprochen habe,

sende ich Ihnen nach dem Grundgesetz: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel Ii Absatz II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Hiermit sende ich Ihnen diese Informationen, da keine Institution, Behörden tätig wurden, sowie die Senatsverwaltung der Justiz.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 24. Februar 2017 um 12:48
Betreff: Fwd: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit
An: poststelle@jm.nrw.de
Ministerium

Informationen zum Dienstgebäude, Anfahrt und Kontakt

Die oberste Landesbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Justiz im Herzen von Düsseldorf, ganz in der Nähe der Königsallee gegenüber der Johanneskirche.

Minister

Thomas Kutschaty
„Ziel unserer Rechtspolitik ist es, den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu sichern und Gerechtigkeit durchzusetzen.“

z. Hd. Herrn Minister

Thomas Kutschaty,

sehr geehrter Herr Minister Kutschaty,

sehr geehrte Frau Hömig,

wie telefonisch mit Frau Hömig  besprochen habe,

sende ich Ihnen nach dem Grundgesetz: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel Ii Absatz II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Da es Formfehler (Scheinurteile) gibt, bitte ich Sie hiermit diese Richter, Richterinnen, dass diese die Verantwortungen übernehmen müssen. Da das Verwaltungsgericht in Köln leider auch seinen Formfehler (Scheinurteil) nicht einsah, wobei ich dies jetzt dem Oberverwaltungsgericht zur Beschwerde einreichen musste. Daher ist das alles nicht rechtswirksam und somit muss mir Prozesskostenhilfe gewährt werden. Da mir Kosten entstanden sind, und ich die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Scheinurteile nicht zahlen müsste, bitte ich Sie hiermit das Gericht auf zu fordern, mir Prozesskostenhilfe zu übergeben. Ich bitte um Verständnis, da ich nicht mehr formulieren kann

Hiermit bitte ich um mehr Respekt, und ich bitte Sie meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiterhin nicht zu verzögern, was hier gerade hiermit passiert.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Scheinurteile:

OBERLANDESGERICHT KÖLN 20 U 4 5/05

7 O 415/04 LG Köln

IM NAMEN DES VOLKESURTEIL

Auf Grund eines Formfehlers Anlage zum 30.09.2005 Verkündet am 30.09.2005 Hemmersbach,JAng.als Urk

In dem Rechtsstreit des Herrn Domain Mahngericht, Domainrecht. 7, 34123 Kassel, Beklagten und Berufungsklägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Str. 1 A,30519 Hannover – gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Justizministerin, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf –

Kläger und Berufungsbeklagten, – Prozessbevollmächtigte: die beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwälte der Sozietät Rechtsanwälte Hannover, Köln, Lübz, Wohnen in Köln – hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Jäger sowie

OLG München · Urteil vom 29. Juli 2011 · Az. 10 U 425/11

Schnellzugriff: (BGH MDR 1995,89; OLG Rostock NJW 1995,404; OLG Frankfurt a.a.O.).

KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München

BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

·       Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.

OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02

Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein „Scheinbeschluss“ vor.

BGH, Urteil vom 4. 2. 1999 – IX ZR 7/98; OLG Dresden

Wussten Sie, dass „Urteile“ ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?

  • Hatten Sie einen Gerichtsprozess ?
  • Haben Sie den Prozess verloren ?
  • Hat Ihnen der Prozess gesundheitlich zugesetzt ?
  • Sind Sie durch den / die Prozess/e krank geworden ?
  • Hat Ihnen der Prozess finanziell zugesetzt ?
  • Hat der Prozess Sie finanziell ruiniert ?

 

Die Pflicht der Gerichte zur Zustellung von Urteilen an die Prozessparteien ist im § 317 (1) der Zivilprozessordnung – ZPO geregelt:

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

Die Anforderungen, die an ein Urteil zu stellen sind, ergeben sich § 315 (1) ZPO:

§ 315 Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

 

Verfahrensgang: vorgehend:

OLG Köln – 24.03.1952

LG Köln – 29.05.1951

Rechtsgrundlagen:

§ 310 ZPO

§ 311 ZPO

Fundstellen:

BGHZ 10, 346 – 350

JZ 1954, 99-101 (Volltext mit amtl. LS)

NJW 1954, 109 (amtl. Leitsatz mit Anm.)

NJW 1954, 34-35 (Volltext mit amtl. LS)

ZZP 1954, 66-69

BGH, 12.10.1953 – III ZR 379/52

Amtlicher Leitsatz:

Die ordnungsmäßige Bekanntgabe des Verkündungstermins ist ein wesentliches und zwingendes Formerfordernis der Urteilsverkündung. Ein Verstoß hiergegen läßt ein Urteil im Rechtssinn nicht entstehen und führt von Amts wegen zur Aufhebung des mit einem Rechtsmittel angefochtenen Scheinurteils.

Oberverwaltungsgericht Berlin, Verwaltungsgericht Köln,

BGH Urteil vom 16.10.2006-II ZR 101/05

 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
auf die mündliche Verhandlung vom 12. Oktober 1953 unter Mitwirkung
des Senatspräsidenten Prof. Dr. Geiger und
der Bundesrichter Dr. Pagendarm, Dr. Weber, Dr. Wolany und Dr. Hußla
für Recht erkannt:

——— Weitergeleitete Nachricht —–

An: Frau Ritter <poststelle@bmjv.bund.de>
Cc: wachsmann-di@bmjv.bund.de

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  

Bundesbehörde in Berlin

Adresse: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

z. Hd. Herrn Bundesjustizminister Herr Maas,

Sehr geehrte Frau Wachsmann,

wie telefonisch gestern, am 23.02.2017 mit Ihnen besprochen habe,

sende ich Ihnen nach dem Grundgesetz: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel Ii Absatz II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Hiermit sende ich Ihnen meinen Leidensweg, da keiner tätig wird.

Ich bitte bei Erhalt meiner Email, um eine Bestätigung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 27. Februar 2017 um 09:32
Betreff: Fwd: Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen – Demo in Berlin am 21. Januar
An: Frau Ritter <poststelle@bmjv.bund.de>
Cc: wachsmann-di@bmjv.bund.de

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  

Bundesbehörde in Berlin

Adresse: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

z. Hd. Herrn Bundesjustizminister Herr Maas,

Sehr geehrte Frau Wachsmann,

wie telefonisch gestern, am 23.02.2017 mit Ihnen besprochen habe,

sende ich Ihnen nach dem Grundgesetz: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel Ii Absatz II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Hiermit sende ich Ihnen meinen Leidensweg, da keiner tätig wird.

Ich bitte bei Erhalt meiner Email, um eine Bestätigung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 24. Februar 2017 um 12:12
Betreff: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit
An: Frau Ritter <poststelle@bmjv.bund.de>
Cc: wachsmann-di@bmjv.bund.de

——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 14. Februar 2017 um 15:14

An: vorzimmer.pet3@bundestag.de
Berlin, 14.02.2017

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petitionsausschuss

Die Vorsitzende

PET 3-16-418253-020691a  unverzüglich Leitlinien der DRV über MCS sind zu ändern, da MCS seit 1987 in der WHO ICD-10-GM anerkannt ist

PET 2-18-15-8271-033382 gehört zusammen. Natürlich müssen die Krankenkassen die medizinischen Umweltversorgungen übernehmen, da MCS seit 1987 in der WHO ICD-10-GM anerkannt ist

PET 3-18-418280-034612 (Berufskrankheit) sind unverzüglich von der Berufsgenossenschaft zu übernehmen, da die MCS seit 1987  in der WHOICD-10-GM anerkannt ist

Sehr geehrte Frau Steinke,

sehr geehrte Frau Bittmann,

z. Hd. Frau Schäfer

sehr geehrte Frau Schäfer,

sehr geehrte Frau Haur,

sehr geehrter Herr Krüger,

sehr geehrte Frau Eiardt,

Wir fordern: Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses für unser Telefon!

christine aschermann Deutschland

wie telefonisch heute besprochen sende ich Ihnen erneutes Ansschreiben an diese Institutionen und Behörden. Nach den gesundheitlichen Erkenntnissen wegen WLAN Ausbau, bitte ich Sie hiermit beim Bundestag tätig zu werden.

Wie heute telefonisch am 14.02.2017 besprochen  mit Frau Schäfer und mit Frau Haur, sendete ich Ihnen seit Juni   Gesetze über Asbest und über Umwelterkrankungen (MCS ,CFS, die seit 40 Jahren gültig sind.  Daher braucht der Bundestag, und (Abgeordnete) diese Dokumente nicht monatelang zu überprüfen,  d. h., dass Sie unverzüglich meinen weiteren Leidensweg zu verzögern.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 10. Februar 2017 um 14:19
An: melanie.matzigkeit@bmub.bund.de
Cc: vz-bm@bmwi.bund.de, ministerbuero@bmub.bund.de, Steffen Seibert <internetpost@bundesregierung.de>, senator@seninnsport.berlin.de, praesidialbuero@polizei.berlin.de, stefanie.voigt@bmvi.bund.de

O2 Anbieter haben seit Juni 2016 mir einen DIGITAL-Anschluss  gesendet, was ich nie bestellt habe, da ich wegen meiner akuten MCS Erkrankung dazu akut auf WLAN (Elektrosmog) reagiere, bin ich gezwungen worden dieses Gerät zu nehmen, trotz meiner Begründungen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 10 272-2555
internetpost@bundesregierung.de#

z. Hd. Bundesregierung Herrn Seibert,

sehr geehrter Herr Seibert,

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Presse- und Informationsstab
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de

z.Hd. Frau Hendricks

Sehr geehrte Frau Bundesministerien, Frau Hendricks,

sehr geehrte Frau Matzigkeit,

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Einleitung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin

z. Hd. Frau Ministerien Zypries, sehr geehrte Frau Ministerien Zypries,

Alexander Dobrindt

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

z. Hd. Herrn Bundesminister Herr Dobrindt

sehr geehrter Herr Bundesminister Herr Dobrindt,

sehr geehrte Frau Voigt

Betreff: Gesetze

Betreff: Ihre Email vom 21.12.2011 mit Anlagen

Aktenzeichen B11-8129.7/1

Datum: Berlin 16.01.2012

Seite 1 von 3

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Klosterstraße 47

10179 Berlin

z. Hd. Herrn  Senator Geisel,

sehr geehrter Herr Damer,

wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen die Recherchen, (Gesetze),

Der Polizeipräsident in Berlin

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

z. Hd. Herrn Polizeipräsident Klaus Kandt

sehr geehrter Herr Kandt,

sehr geehrte Frau Krugmann,

hiermit sende ich Ihnen diese Informationen, die auch gern das Technikmuseum

wegen WLAN etc. Sie sehen unten die Gerichtsurteile aus Italien, Frankreich, Spanien,

und ich habe Ihnen ausführlich meine Geschichte geschildert

Unten sehen Sie auch den „Bericht Giftstoffe in Schulen“.

Ich bitte um Verständnis wegen meiner MCS Erkrankung, Folgeerkrankung auf

Elektrosmog, kann ich nicht mehr formulieren. Sie sehen, dass alle Vorstände die DB angeschrieben haben, wie Sie sehen ist das eine Katastrophe.

Hochachtungsvoll Monika Hoferichter

 

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 10. Februar 2017 um 14:04
Betreff: Fwd: Anschreiben auch ans Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit
An: melanie.matzigkeit@bmub.bund.de
Cc: vz-bm@bmwi.bund.de, ministerbuero@bmub.bund.de, Steffen Seibert <internetpost@bundesregierung.de>, senator@seninnsport.berlin.de, praesidialbuero@polizei.berlin.de, stefanie.voigt@bmvi.bund.de

O2 Anbieter haben seit Juni 2016 mir einen DIGITAL-Anschluss  gesendet, was ich nie

bestellt habe, da ich wegen meiner akuten MCS Erkrankung dazu akut auf WLAN

(Elektrosmog) reagiere, bin ich gezwungen worden dieses Gerät zu nehmen, trotz meiner Begründungen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 10 272-2555
internetpost@bundesregierung.de#

z. Hd. Bundesregierung Herrn Seibert,

sehr geehrter Herr Seibert,

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Presse- und Informationsstab
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de

z.Hd. Frau Hendricks

Sehr geehrte Frau Bundesministerien, Frau Hendricks,

sehr geehrte Frau Matzigkeit,

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einleitung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin

z. Hd. Frau Ministerien Zypries,

sehr geehrte Frau Ministerien Zypries,

Alexander Dobrindt

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Platz der Republik 1

11011 Berlin

z. Hd. Herrn Bundesminister Herr Dobrindt

sehr geehrter Herr Bundesminister Herr Dobrindt,

sehr geehrte Frau Voigt

 

Betreff: Gesetze

Betreff: Ihre Email vom 21.12.2011 mit Anlagen

Aktenzeichen B11-8129.7/1

Datum: Berlin 16.01.2012

Seite 1 von 3

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Klosterstraße 47

10179 Berlin

z. Hd. Herrn  Senator Geisel,

sehr geehrter Herr Damer,

wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen die Recherchen, (Gesetze),

Der Polizeipräsident in Berlin

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

z. Hd. Herrn Polizeipräsident Klaus Kandt

sehr geehrter Herr Kandt,

sehr geehrte Frau Krugmann,

Hiermit sende ich wie telefonisch heute besprochen meine damaligen Briefe an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Frau Dr. Gudrun Luck, auch an die Staatsanwaltschaft, (wie Sie wissen keiner tätig wurde), siehe Bestätigungen meiner

Analgen auf die RBB-Sendung „Asbest im Wohnzimmer vom 09.05.2012“.

Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir geraten vom 02 Team (siehe Schreiben)

Juni 2016, da es wie im Katalog diese Informationen stand, dass es Analoganschluss gab.

Ich sollte DIGITAL-Anschluss kündigen aus gesundheitlichen Gründen.

Trotz Kündigung – neuer Anbieter 1 und 1 habe ich wiederum einen DIGITAL-Anschluss erhalten. siehe

Anlage. Wie diskriminierend Bürger in Deutschland behandelt werden).

Hiermit sende ich Ihnen außerdem die Briefe ans Kanzleramt, Bundespräsidialamt,

an den Bundestag, und bitte Sie mich in diesem Leidensdruck (als Opfer) zu unterstützen.

Meine starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen habe ich bereits in allen Texten beschrieben und sind bei allen Institutionen und Behörden bekannt.

Ich bitte Sie hiermit, um die Eindämmung von Elektrosmog, weil mein Immunsystem

ganz stark reagiert. Es gibt Milliarden Betroffene, siehe Gerichtsurteile aus Frankreich, Spanien,

Italien, und siehe mein Änderungsantrag an DIMDI (WHO) vom 09.02.2016 und das

Antwortschreiben vom 09.03.2016, dass niemand die Klassifikation seit 1987 über MCS klassifiziert wurde.

Wie Sie sehen wurde ich in Berlin wie ein Schwerstverbrecher wegen der
Vorlage (Gesetzlich) der Scheinurteile behandelt. Die Polizeibeamten haben mich nie

richtig ernst genommen, trotzdem ich die Berliner Behinderten Zeitung, die über MCS

und Asbest geschrieben haben, trotzdem ich meinen LAGESO-Bescheid, vom 18.09.2013

vorgelegt habe, sowie meinen Umweltpass, sowie die Computerbildzeitung, die im

Jahre 2013 über MCS berichtet haben, aber immer wieder angeblich, dass die MCS nicht anerkannt sei, wie das Antwortschreiben von der Senatsverwaltung für Gesundheit

und Soziales

  „rbb-online „Asbest im Wohnzimmer“ vom 09.05.2012.

Antwortschreiben kam von Dr. Malach. September 2012. Hiermit sende ich Ihnen diese Sendung

vom RBB-online, die am 09.05.2012 kam. Betreff: Fwd: rbb -online am 09.05.2012 Asbest im Wohnzimmer

Jetzt schreiben wir das Jahr 09.02.2017 und trotzdem reagiert „niemand“!

Das Technikmuseum hatte Interesse auf meinen Leidensweg
(Betreff WLAN)

Wie Sie wissen kam am 01.02.2017 eine Sendung über Gifte in Schulen (über MCS)

und siehe der Gleiche Angestellte, Dr. Moriske, vom Umweltbundesamt, der

am 09.05.2012 über die Sendung RBB-online Klartext über „Asbest im Wohnzimmer “

(wenn die Flexplatten brechen Achtung, Achtung, da die Flexplatten brechen sehr gesundheitsschädlich ist.

Innerhalb von fünf Jahren hat sich seine bestehende Meinung nichts geändert.

Wie Sie sehen machte Dr. Moriske vom Umweltbundesamt am 09.05.2012 einen

Vortrag im RBB Sender über  „Asbest im Wohnzimmer“ („siehe Beweise von meinem

GMX Fach

wievielte Institutionen in angeschrieben habe“, aber damals nie einer tätig wurde, bis

heute)

über Asbest und PAK für die Öffentlichkeit, dass die Flexplatten asbesthaltig sind, sowie

wenn die Flexplatten  nach 20 Jahren brechen polyzyklischen aromatischen

Kohlenwasserstoffen ausdünsten,  die stark gesundheitsschädigend auf das

Immunsystem wirken. Das hatte

dann Herr Gräfe am 17.03.2014 bestätigt, (dass frische Flexplatten sehr schlimm aus 

da wir im Abgeordnetenhaus, die Grünen Abgeordneten, Herr Otto, RA Herr Leistikow,

Landesamt für Verbraucherschutz aus Dresden um Aufklärung wollten.

Trotzdem traute er sich im November 2016, (Wiederholung) am 01.02.2017 in der

Sendung Phönix über Gifte in Schulen erneut vorzutragen und ohne jegliche Änderung.

Herr Dr. Moriske hatte aufgrund der RBB Sendung meinen Leidensweg, über

ASBEST- TEER- PAK erfahren und blieb trotzdem untätig. Herr Dr. Malach hatte

wegen meiner vielen Anschreiben siehe unten, eine Zusammenfassung fertig gestellt.

Dabei schrieb er zum Schluss,  dass ich auch das Umweltbundesamt, Herr Dr. Moriske angeschrieben hätte, und schrieb, wenn es nicht bricht, ist es nicht schädlich. Außerdem erklärte Dr. Malach, schön wie ich mich einsetzen würde für die MCS, leider

sei die MCS nicht wissenschaftlich anerkannt,

dieses konnte ich mit meinem Bescheid vom LAGESO am 18.09.2013, nach langen

sieben Jahren Kampf beweisen.

Da ein Umweltbundesamt zuständig ist für Grenzwert der PAK haltigen Stoffen

(siehe meine Anschreiben an das Umweltbundesamt  Dr. Kind, 2014), wegen der

bestehenden Grenzwerte, die damals nur von 0,5 mg in kg auf 1 mg /in kg geändert

wurden, das hatte Herr Stüdemann, ehemaliger Bauarchitekt aufgrund meiner

Messungen der Schadstoffen von 1571 mg/ kg enthielten, veranlasst. Nun fordere ich Sie unverzüglich auf der Veränderung derGrenzwerte zu positiven zu verändern.

Ich bitte Sie, die verschwendeten Gelder, z. B. BER-Flughafen und etc. zu beseitigen,

und bitte Sie umgehend auf die Gesundheit der Bevölkerung zu achten.

Hochachtungsvoll

Monika Hoferichter

 

——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 18. April 2017 um 12:33
Betreff: Fwd: Fwd: Fw: Funkurteil aus Frankreich
An: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>

Sehr geehrter Herr Möbius,

meine Recherchen habe ich natürlich auch hier in die Charité, WHO aus Bonn

eingereicht, wo keiner tätig wurde.

Damit können Sie doch auch etwas anfangen. Ich habe nirgends eine Behandlung

wegen der anerkannten Elektrosmog erhalten. Das sende ich auch der Justiz ein etc.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

——— Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff: Fwd: Fw: Funkurteil aus Frankreich
Datum: Mon, 4 Apr 2016 15:13:14 +0200
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
An: info@ecehbonn.euro.who.int

Sehr geehrte Frau Nöcker,

hiermit sende ich Ihnen das Urteil wegen WLAN aus Frankreich, ich erhalte keine

medizinische Versorgung wegen Elektrosmog, sowie meiner MCS Erkrankung.

Siehe unten die Charité werden nicht tätig. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Monika Hoferichter

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <monichachacha@web.de>
Datum: 4. April 2016 um 14:34
Betreff: Fw: Funkurteil aus Frankreich
An: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>

Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 um 18:36 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monichachacha@web.de>
An: verwaltung@ovg.berlin.de
Betreff: Fw: Funkurteil aus Frankreich

Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 um 17:21 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monichachacha@web.de>
An: verwaltung@ovg.berlin.de
Betreff: Fw: Fwd: Berliner Erklärung zu Gesundheitsrisiken durch Asbest und

PAK = MCS-Erkrankung

Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 um 16:04 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monika.hoferichter@gmx.de>
An: verwaltung@ovg.berlin.de
Betreff: Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II (Recht auf Leben und

körperliche Unversehrtheit

Berlin,18.01.2016

 

Oberverwaltungsgericht
Berlin – Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel II Absatz II (Recht auf Leben und körperliche Unverehrtheit)

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts

z. Hd. Herrn Präsidenten Joachim Buchheister,

sehr geehrter Herr Präsident Buchheister,

hiermit sende ich Ihnen das Funkurteil aus Frankreich. Außerdem, dass die Charité

nicht tätig wird.

Dieses hatte ich erneut die Senatsverwaltung der Justiz, Frau Höfele an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Also wurden diese weiterhin nicht tätig. Da ich ein Härtefall bin, benötige ich eine sofortige Hilfe.

Für Ihre Bemühungen bei einer zeit-sachgemäße Entscheidung meines Schreibens

danke ich Ihnen recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Gesendet: Mittwoch, 06. Januar 2016 um 11:14 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monichachacha@web.de>
An: dr.andreas.behm@sta.berlin.de
Betreff: Fw: Funkurteil aus Frankreich

EILT

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

Tel.: +49 (0)30 9014 0
Fax: +49 (0)30 9014 3310

Behördenleiter: Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Behm
Vertreter: Oberstaatsanwalt Jörg Raupach

z. Hd. Herrn Dr. Behm,

sehr geehrter Herr Dr. Behm,

hiermit sende ich Ihnen persönlich das Anschreiben an die Charite, da es eine Umweltbeauftragte, Frau Voigt, die für mein Anliegen zuständig wäre. Da keiner die MCS-Erkrankung als eine anerkannte Erkrankung kennt, warten diese auf einem Befehl

des Senats, also ist das für mich eine unterlassene Hilfeleistung. Da auch die Charité von

mir meinen Bescheid vom LAGESO erhalten haben, also hätten diese sofort tätig werden müssen.

Es gibt vom Shaker-Verlag Informationen über Elektrosmog.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 um 12:52 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monichachacha@web.de>
An: karl.einhaeupl@charite.de
Cc: judith.heepe@charite.de
Betreff: Fw: Funkurteil aus Frankreich

Komm. Pflegedirektorin

Charité – Universitätsmedizin Berlin

CCM: Campus Charité Mitte

Pflegedirektion

Postadresse:

Charitéplatz 1

10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Einhäupel,

sehr geehrte Frau Heepe, dringend an allen Charité Krankenhäusern

ich bitte Sie meine Informationen weiter zu leiten.

Wie Sie unten durch meine Informationen erkennen können, durch die

Hans-Böckler-Stiftung habe ich keine medizinische Versorgungen in Krankenhäusern

etc.

Ich bitte um ein persönliches Gespräch, sehr dringend.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 um 11:04 Uhr
Von: „Monika Hoferichter“ <monichachacha@web.de>
An: britta.siegmund@charite.de
Cc: ulrich.frei@charite.de
Betreff: Funkurteil aus Frankreich

 Mitglieder der Klinikumsleitung

Prof. Dr. Ulrich Frei

Ärztlicher Direktor

Charité – Universitätsmedizin Berlin

CCM: Campus Charité Mitte

Vorstand (kooptiert)

Postadresse:

Charitéplatz 1

10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Frei,

sehr geehrte Frau Professorin Frau Dr. Siegmund,

Sehr geehrte Frau Professorin Siegmund,

sehr geehrter Herr Professor Frei,

hiermit sende ich Ihnen das Urteil aus Frankreich im Jahre von 2015. Da ich aus

Ihrem Haus mit der Umweltbeauftragten, Frau Voigt letzte Woche angerufen habe,

und erzählt habe, dass die MCS Erkrankung seit 1987 anerkannt ist, hatte sie mir leider

den Hörer aufgelegt.

Das hatte ich mit der Sekretärin, Frau Schönberg, angesprochen. Frankreich habe

ich meine Misere berichtet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hoferichter

 

 

hier der französische Urteilsspruch.  http://www.20min.ch/panorama/news/story/31413725

 

 

Anhänge:

 

Elektrosmog

Funken für alle- Noch in diesem Jahr soll all das öffentliche WLAN starten

Staatsanwaltschaft Dr. med. Gudrun-Luck-Bertschat- 07.10.2015-untätig

 

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