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From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 5. Nov. 2018 um 12:28 Uhr
Subject: Fwd: Umweltorganisationen- Greenpeace wegen des Klimawandels-untätig
To: <bverfg@bundesverfassungsgericht.de>
Cc: <stoll-angela@bgh.bund.de>, <gs5@bgh.bund.de>, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>, <gzII@bgh.bund.de>
Sehr geehrte Präsidentinnen, E I L T
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzende-rinnen,
sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrte Frau Stiefel,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987.
hiermit fordere ich Sie unverzüglich auf, wie Sie am 24.07.2018 all meine Emails dem Prof. Dr. Kirchhof eingereicht haben, bitte ich Sie unverzüglich die Verfassungsbeschwerde des Sozialgerichts 137 AS 2010/16, da die Beiordnung für den RA Herrn Möbius verweigert wird.
Nun, wissen Sie auch, dass VG Braunschweig die Klage wegen des Klimawandels erhalten hat.
Sie sind endlich dafür zuständig, wie die wissenschaftliche Erkenntnisse über WLAN beschrieben wurden, dass diese Natur, Tier, Mensch akut schädigt. Sehen Sie den Test der Mäusen an, innerhalb von 9 Monaten an Krebs erkranken. Ihnen hatte ich die Vollmacht, dass Herr RA Möbius tätig wird, eingereicht, nun, werden Sie als Deutscher Richter hiermit auch tätig, wie Sie wissen schon viele Gerichtsurteile aus Frankreich, Italien, USA, Spanien, Indien über WLAN erfolgen.
Hier die Ergänzung zur Email vom 01.08.2018.
„Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987.
Hiermit sende ich Ihnen das Schreiben vom Sozialgericht 137 AS 2010/16, da ich aufgrund der schweren MCS Erkrankung, Folgeerkrankung auf Elektrosmog reagiere und alles, wie Sie sehen eingereicht habe, verzögert das Sozialgericht Berlin trotzdem weiterhin meine akute Gesundheitsschäden, automatisch hat sich das nach 9 Jahren das Klimawandel akut verschlechtert.
Nun, bitte ich Sie endlich tätig zu werden, damit ich endlich ein Leben auf Unversehrtheit leben kann. Alle wissen, dass ich nicht mehr formulieren kann, bitte warten Sie weiterhin nicht, bis ich tot bin.
Hiermit sende ich Ihnen mit den Posteingangs-stempeln vom Sozialgericht, sowie vom Verwaltungsgericht Berlin. Wenn seit 2009 Sozialrichter aufgrund meiner anerkannten MCS endlich tätig gewesen wären, hätten wir heute den Klimawandel nicht so schlimm gehabt. Wie Sie 2015-2016 kam das WLAN, trotzdem alle wissen, dass Elektrosmog auch eine Berufskrankheit ist, und akut Tier, Mensch, Natur schädigt.“
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
01 Mai 2017 das WLAN Experiment.docx
Hoferichter Bundesverdienstkreuz.pdf
Hoferichter Umweltpreis.pdf
Hoferichter vs PapstS1-gesamt Nr 2.pdf
Vollmacht für VG Berlin-SOZ Berlin an RA Möbius, Anwaltskammer Celle.pdf
Vollmacht Bundesverfassungsgericht, Bundesj
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From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Fr., 2. Nov. 2018 um 12:43 Uhr
Subject: Fwd: Umweltorganisationen- Greenpeace wegen des Klimawandels-untätig
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
Ergänzung ——— Forwarded message ———
From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 14:15 Uhr
Subject: Umweltorganisationen- Greenpeace wegen des Klimawandels-untätig
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius,
hiermit sende ich Ihnen wissenschaftlichen Beweis von Franz Adkofer, sowie das Urteil aus der USA
- Da ich akut geschädigt bin und es mir sehr schlecht geht, fordere ich Sie unverzüglich, heute noch das WLAN aus zu schalten. Wie Sie sehen hatte mich RA Herr Möbius nominiert zum Bundesverdienstkreuz, wobei bisher keiner tätig wurde, sowie Nominierung zum Umweltpreis an die Umwelthilfe, sowie an die Umweltstiftung. Dann die Vollmacht für das Anschreiben an den Papst Franziskus, alle bisher untätig blieben. Frau Richterin Düfer hatte von mir per Einschreiben auch das Antwortschreiben vom LAGESTSI, dass MCS eine Berufskrankheit ist. Nun, akut auf Elektrosmog 2015,
deshalb kann ich mich nirgends mehr aufhalten. Daher bitte ich Sie, da ich alle informiert habe, Schulen, Hausverwaltungen etc, das hier kein deutscher Richter bisher tätig wurde. Vodafone werden aufgrund
meiner Aufforderung nicht tätig, daher hätten Sie dies unverzüglich tun müssen, hiermit eine Untätigkeitsklage gegen Vodafone, sowie grob fahrlässiger Körperverletzung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Montag, 01. Mai 2017, 12:35 Uhr
~17 Minuten Lesezeit
Das WLAN-Experiment
Ein globaler Feldversuch auf Kosten von Mensch und Natur.
von Franz Adlkofer und Lebrecht von Klitzing
Bildlizenz CC0
Anlässlich des 3. Internationalen Deutschlandforums, das anfangs des Jahres im Bundeskanzleramt stattfand, legte die Bundeskanzlerin Angela Merkel Wert auf die Feststellung, dass für sie die globale Gesundheit allergrößte Bedeutung hat (1). Ein wichtiges Thema bei der Tagung war die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Hinweise, dass diese Technologien aber auch ein Risiko für die Gesundheit der Menschen darstellen könnten, gab es allerdings keine. Die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie haben in den Jahren zuvor gründliche Arbeit geleistet und sind ihrem Auftrag in vollem Umfang gerecht geworden. Sie haben dafür gesorgt, dass es für die große Politik in Deutschland gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung gar nicht gibt. Dass allein in Deutschland mehr als eine Million elektrosensible Menschen leben, die in ihrem Wohlbefinden und in ihrer Gesundheit zum Teil schwer beeinträchtigt sind, und dass diese Minderheit insbesondere seit Einführung von WLAN immer größer wird, wird schlichtweg ignoriert. Überzeugt davon, dass die Menschen bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte vor gesundheitlichen Risiken jeglicher Art zuverlässig geschützt sind, wird auch Angela Merkel dieses Thema längst als erledigt betrachten. Wie sollte sie wissen, dass die geltenden Grenzwerte zwar auf physikalischen Prinzipien beruhen, aber mit der Wissenschaft des Lebens so gut wie nichts gemein haben.
Die Grenzwerte der Hochfrequenzstrahlung sind eine Fehlkonstruktion
Die gegenwärtigen Grenzwerte für die Hochfrequenzstrahlung wurden von der Internationalen Kommission zum Schutze vor nicht-ionisierenden Strahlen (ICNIRP) erstellt. Sie beruhen auf den bis heute unbewiesenen Vorstellungen des nach dem 2. Weltkrieg im Dienste der U.S. Navy stehenden deutschen Biophysikers Herman Paul Schwan. Sozusagen aus dem Nichts leitete er den Lehrsatz ab, dass es bei der Hochfrequenzstrahlung außer der Wärmewirkung keine weiteren biologischen Wirkungen gibt, da dies den Gesetzen der Physik widerspricht.
Mit diesem „Geniestreich“ schuf er für das US-Militär im heraufziehenden Kalten Krieg die Voraussetzung für die nahezu auflagenlose Nutzung der Hochfrequenztechnologie bei der Entwicklung ihrer Waffensysteme. Die bereits damals vorliegenden Kenntnisse über die Unverträglichkeit der Hochfrequenzstrahlung für die menschliche Gesundheit blieben im Hinblick auf die nationale Bedeutung der militärischen Aufrüstung mehr oder weniger bewusst unberücksichtigt.
Derselbe Grenzwert, der einst die Interessen der US-Streitkräfte schützte, schützt heute die Interessen der Mobilfunkindustrie. Dass er bis heute Bestand haben konnte, ist den Methoden geschuldet, die zu seiner Verteidigung seither angewandt werden. Sie können zwanglos der institutionellen Korruption zugerechnet werden. Und die Politik, der die Gesundheit der Bevölkerung höchstes Gut sein sollte, schweigt dazu.
Anlagen:
01 Mai 2017 das WLAN Experiment.docx
Hoferichter Bundesverdienstkreuz.pdf
Hoferichter Umweltpreis DBU.pdf
Hoferichter Umweltpreis.pdf
Hoferichter vs PapstS1-gesamt Nr 2.pdf
LAGETSI-Antwort 12.02.2014-17.03.2014.pdf
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From: Roswitha Frank <frank@ambition.ch>
Date: Mo., 29. Okt. 2018 um 14:06 Uhr
Subject: Artikel – Elektrosmog
To: <hoferichter.monika@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Hoferichter,
das Original gibt es nur in englischer Sprache. Am Ende finden Sie aber die Kontaktdaten des Autors (Dr. Carlos). Allerdings weder Angaben zu Mail noch Telefon.
Eventuell kann Diagnose-Funk weiterhelfen.
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=922
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Frank
Ambition AG Grundstr.9 8126 Zumikon www.be-fuelsaver.net www.ambition.life Tel.:(CH) +41 (0)44 481 4900 Tel.:(DE) +49 (0)7221 3022 9999
HANDY, DECT UND CO.
ZITATE speziell zum Thema HANDYS und DECT
Kurze einleitende Erläuterungen: Die aktuellen Mobilfunkhandys (GSM-Standard) und Schnurlostelefone (DECT-Standard) funktionieren mit gepulsten Mikrowellen. Die Trägerfrequenz bei den D-Netz-Handys liegt bei 900 Megahertz (MHz), bei den E-Netz-Handys bei 1800 MHz und bei den Schnurlosen bei 1900 MHz. Die Pulsfrequenz ist beim D- und E-Netz-Handy 217 Hertz (Hz) und beim DECT-Schnurlosen 100 Hz. Ansonsten werden gepulste Wellen bisher nur beim Mikrowellenherd, beim Radar und in der Medizin eingesetzt. Ganz neue Funktechniken wie Bluetooth, WLAN oder Tetra senden ebenfalls gepulst.
D- und E-Netz-Handys strahlen mit einer maximalen Leistung von 2 Watt (W), je nach Situation und Abstand zu einer der nächsten Basisstationen, die sich in einigen hundert Metern oder wenigen Kilometern Entfernung auf Türmen, Masten, Dächern, Kaminen, Silos… befinden. Handys regeln ihre Leistung also dem momentanen Bedarf entsprechen herauf oder herunter. Die mittlere Leistung eines Handys dürfte im Alltag bei 50-500 Milliwatt (mW) liegen. DECT-Schnurlose strahlen dagegen mit einer konstanten Leistung von 250 mW, sowohl die kleine Basisstation als auch der Hörer, sie regeln nicht nach. Die Leistung eines DECT-Schnurlostelefones -und somit die Strahlungsintensität- ist also mit der eines Handys vergleichbar.
Handys strahlen beim Telefonieren nonstop, ganz ausgeschaltet gar nicht. In Stand-By-Funktion geben sie lediglich ab und zu einen kurzen Impuls ab, um den Kontakt zur nächsten Basisstation zu gewährleisten, diesen mit voller Leistung. Die DECT-Hörer strahlen auch nur beim Telefonat. Die unscheinbaren DECT-Basisstationen, und das ist ihr besonderes Problem, strahlen jedoch nonstop, tag und nacht, volle Leistung, bis 300 Meter weit, solange der Netzstecker in der Steckdose steckt, auch wenn gar nicht telefoniert wird.
Die Strahlungsstärke wird in Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m²) angegeben. Mit zunehmendem Abstand zur Feldquelle nimmt die Strahlungsstärke immer mehr und immer schneller ab.
Die Berechnungsgrundlage der rechtlich verbindlichen Grenzwerte gilt dem Schutz vor thermischen Effekten, sprich vor übermäßiger Erhitzung von Körpern oder Körperteilen im Einfluss der elektromagnetischen Strahlung. Andere biologische Effekte und gesundheitliche Schäden von Kopfschmerz über Schlafprobleme bis Alzheimer und Krebs, die bei viel niedrigeren Feldintensitäten im Gespräch sind, bleiben bei diesen theoretischen Grenzwertberechnungen unberücksichtigt. Grenzwerte gelten nur für ortsfeste Anlagen wie Funktürme, nicht für Handys oder Schnurlose, hier ist der Nutzer selbst verantwortlich. Mit der funkenden Handyantenne am Ohr werden selbst die hoch angesetzten Grenzwerte erreicht oder überschritten.
Die gepulsten Mikrowellen von Handys und DECT-Schnurlosen sind in ihrer physikalischen Art und biologischen Wirkung ähnlich. Deshalb lassen sich alle Zitate prinzipiell auf beide Techniken beziehen.
„Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in Reagenzgläsern mit gepulsten Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Dabei geht es nicht nur um Hirntumore, Krebs und Blutveränderungen sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme. Wenn wir jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen verschließen, dann wird das nichts bringen. Mit den vielen Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist Entwarnung absolut unhaltbar.“
Dr. George Carlo, Medizin-Physiker und wissenschaftlicher Leiter einer im Auftrag der US-Mobilfunkindustrie durchgeführten 27-Millionen-Dollar-Studie (1999)
„Das wichtigste Ergebnis unserer Studie ist, dass sich die Lymphknotenkrebsrate bei Mäusen mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich nur eine halbe Stunde mit gepulsten elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil sie zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt.“
Dr. Michael Repacholi, WHO-Beauftragter für elektromagnetische Felder, zu seiner Forschung im Auftrag der australischen Telekom (Telstra), ‚Focus-TV‘ (25. Mai 1997)
„Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, das bei Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde beim Menschen schon nicht auftreten.“
Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Tierärztliche Hochschule Hannover, zur Repacholi-Studie in der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (22. Mai 1997)
„Tierversuche nähren den Verdacht, dass die von Handys ausgehenden Wellen die Entstehung von Krebs auch beim Menschen fördern.“
Kommentar der ‚Welt am Sonntag‘ (18. Mai 1997)
„Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie man sie vom Mobilfunk kennt, übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch die elektromagnetische Strahlung. Proteine durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören ins Blut, niemals ins Gehirn. Auch Medikamente und Gifte, die sonst nicht durch diese Schranke kommen würden, finden jetzt den ungehinderten, direkten Weg ins Gehirn mit uneinschätzbaren Folgen. Die Proteine und Schadstoffe verbleiben in den Hirnen mehrere Tage, also lange über die Expositionszeit hinaus.“
Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford, Universität Lund (2000)
Die Blut-Hirn-Schranke ist eine Zellschicht zum lebenswichtigen Schutz des Gehirnes vor schädigenden Stoffen aus dem Blutkreislauf. Sauerstoff und andere zuträgliche Nahrungsbestandteile lässt sie durch. Kohlendioxid und andere Abfallprodukte sowie Gifte und Schadstoffe wehrt sie ab.
Besorgniserregend ist, dass schon niedrige Mikrowellen-Intensitäten diese Barriere angreifen. Die Forscher fanden diese Hirneffekte bei der Hälfte aller Versuchstiere bereits bei Strahlungsstärken von einigen 1000 µW/m². Mit dieser Intensität muss man im Umfeld bis 100 Meter um Mobilfunksender herum rechnen, bis 10 Meter in der Nähe von Handy-Telefonierern und bis 2 Meter an DECT-Telefonen.
„Je länger die Blut-Hirn-Schranken mit gepulsten Mikrowellen bestrahlt werden, desto durchlässiger werden sie. Nach zwei Tagen war das schon auffällig, nach vier Tagen wurde es immer deutlicher.“
Prof. Dr. Johannes Goeke, Fachhochschule Köln, und Dr. Florian Stögbauer, Neurologie der Universitätsklinik Münster (Juni 2001)
„Berichte über die Beeinflussung der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke haben die Diskussion über mögliche nicht durch Erwärmung erklärbare Wirkungen verstärkt.“
Prof. Dr. Dipl.-Ing. Norbert Leitgeb von der Technischen Universität Graz in seinem Buch ‚Strahlen, Wellen, Felder‘ (1. Auflage, September 1990)
Dabei ging es vor 1990, also lange vor der Einführung der jetzigen Handytechnik, um gepulste Wellen der Strahlungsintensität von umgerechnet etwa 5000 µW/m², welche die wissenschaftlich nachweisbare Öffnung der Blut-Hirn-Schranke nach sich zogen. Der deutsche Grenzwert liegt bei 9.000.000 µW/m². Die Strahlung eines Handys ist bei voller Leistung tausendfach höher als die Intensität, die zur Öffnung der Blut-Hirn-Schranke führt. Warum wurde die Handytechnik 1992 und die DECT-Technik 1996 gestartet, obwohl man lange wusste, dass sie solche und andere biologische Probleme nach sich ziehen kann?
„In 20 Jahren sind wir ein Volk von Demenz-Kranken.“
Dr. Brigitte Lange, Physikerin und Wissenschaftlerin in der Hirnwellenforschung, zum Thema Handywellen und Öffnung der Blut-Hirn-Schranke (Januar 2001)
„Eine dreiminütige Exposition durch Mobilfunk-Mikrowellen, wie sie beim Handytelefonieren oder an Basisstationen auftreten, reicht, um das Blutbild zu verändern. Die roten Blutkörperchen kleben danach wie magnetisch angezogen zusammen, wie in einem Geldrollenpaket. Dadurch sind sie in ihrer Funktion eingeschränkt, und der Sauerstofftransport ist vermindert. Wenn solche Blutkörperchen-Zusammenballungen in Gefäßverästelungen kommen, kann das Probleme geben bis zur Verstopfung, zum Infarkt oder zur Thrombose. Wir beobachten in unserem Praxisalltag zunehmend, dass Patienten durch die Handynutzung Symptome zeigen.“
Dr.med. Hans-Joachim Petersohn, Umweltmediziner aus Düsseldorf, als Resümee seiner Blutuntersuchungen mit der Dunkelfeld-Mikroskopie (1997 und 1999)
„Kraftwirkungen auf Zellen des menschlichen Körpers wurden unter Laborbedingungen nachgewiesen. Rote Blutkörperchen reihen sich aneinander wie auf einer Perlenschnur.“
Bundesamt für Strahlenschutz BfS in einem Internet-Info (1996) „Gepulste Mikrowellen der Intensität eines Mobilfunktelefonates beeinflussen die bioelektrische Gehirnaktivität. Es gibt keinen Zweifel, dass gepulste Handywellen, die noch keinen thermischen Effekt auslösen, biologisch wirksam werden können.“
Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)
„Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in biologische Prozesse ein.“
Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1970)
„Gepulste Mikrowellen verändern die menschlichen Gehirnströme. Das ist im EEG bei Strahlungsstärken von 1000 µW/m² nach wenigen Minuten nachweisbar.“
Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker, Medizinische Universität Lübeck (1994)
Diese 1000 µW/m² Strahlungsstärke finden wir von der BAUBIOLOGIE MAES in einer Entfernung von, je nach Situation, etwa 50 bis über 200 Metern zu Mobilfunk-Basisstationen auf Türmen, Dächern, Silos, Kaminen, Kirchen, Hochspannungsleitungen…, 5 bis 30 Metern zu Handys, wenn mit ihnen telefoniert wird, und 3 bis 7 Metern zu den nonstop funkenden kleinen Basisstationen der DECT-Schnurlostelefone.
„Bei 36 Probanden führte die gepulste Strahlung im Versuchslabor unmittelbar nach dem Einschalten zu Veränderungen im EEG.“
Dr. H.P. Reiser, Dr. W. Dimpfel und Dr. F. Schober, Wissenschaftler des Pro-Science-Forschungsinstitutes im Auftrag der Telekom (1995)
„Wir fanden bei zwei Dritteln der Versuchspersonen nach dem Einschalten eines Handys eine gesteigerte Aktivität im EEG.“
Dr. Stefan Schulze, Klinikum Großhadern in München (1997)
„Veränderungen im EEG traten nach etwa 15 Minuten Handy-Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase.“
Prof. Dr. Alexander Borbely, Institut für Toxikologie, Universität Zürich (1999)
„Gepulste Felder verändern das EEG und das zentrale Nervensystem.“
Prof. Dr. W. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)
„Wahrhaftig, schon schwache gepulste Felder haben starken Einfluss auf das EEG.“
US-Forschergruppe um Prof. Dr. S.M. Bawin und Prof. Dr. W. Ross Adey nach der Bestrahlung von Katzen mit gepulsten Mikrowellen, deren Stärke unter einem Zehntel der Grenzwerte lag, in der Ärzte-Fachzeitschrift ‚Brain Research‘ (1973).
„Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und beeinflussen Neurotransmitterabläufe.“
Prof. Dr. Dan Lyle, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1985)
„Die Frequenz, mit der Zellen kommunizieren, liegt zwischen 10 und 1000 Hertz.“
Mannheimer Elektrizitätswerk MVV in ‚Mensch und Elektrizität‘ (1997)
Die Pulsfrequenz eines Handys ist 217 Hz, einer Mobilfunk-Basisstation (D- und E-Netz) 217 bis 1733 Hz und die von DECT-Schnurlostelefonen 100 Hz, sie liegen also in diesem biologisch relevanten Bereich.
„In der Sprache der Nachrichtentechnik darf man Nervenleitbahnen als digitale Übertragungskanäle ansehen. Sie sind die Fernmeldestromkreise des Organismus. Dabei vollzieht sich die Informationsübermittlung durch Impulse. Meist wird eine Pulsfrequenz von 1000 Hz nicht überschritten.“
RWE-Arbeitsinformation, Dr.-Ing. Rolf Hotopp (1984)
„Derzeit haben wir viele Millionen Versuchskaninchen in Deutschland. Die Quittung werden wir vielleicht erst in ein paar Jahren bekommen.“
Prof. Dr. Werner Mäntele, Biophysiker der Frankfurter Goethe-Universität und Leiter eines Forschungsprojektes der Europäischen Union zur Klärung medizinischer Wirkungen von Handywellen, in der ‚Frankfurter Rundschau‘ (20. Februar 2002)
„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
„Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder Hormonsystem. Jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht, der keine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt.“
DGUHT, Deutsche Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie (1994)
„Jede Strahlung ist so gering wie nur eben möglich zu halten.“
Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1994)
„Wo man Dauerbelastungen durch elektromagnetische Felder herabsetzen kann, da sollte man es tun.“
Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1996)
„In Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken eingesetzt, die nachweislich wirken, und diese liegen beim 10.000stel der deutschen Grenzwerte.“
Prof. Dr. Günter Käs, Radar-Experte der Bundeswehr-Universität Neubiberg (1997)
… und beim 10.000stel der Intensitäten eines alltagstypischen Telefonates mit Handyantenne am Kopf.
„Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun.“
Umweltausschuss des EU-Parlaments (2000)
„Zweifelsfrei verstanden haben wir beim Funk nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.“
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Elektrosmogverordnung (1998)
„Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Hirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb der Grenzwerte.“
Das NRW-Umweltministerium auf die Anfrage eines besorgten Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung (1998)
„Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“
Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)
„Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“
Weltgesundheitsorganisation WHO zum Thema ‚Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern‘ (Oktober 1999)
„Biologische Effekte durch elektromagnetische Felder im nichtthermischen Bereich gelten als wissenschaftlich gesichert.“
Einstimmiges Resümee von 16 Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)
„Wir haben Hühnereier in einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke unterhalb unserer aktuellen deutschen Grenzwerte bestrahlt und damit ausnahmslos jedes Embryo getötet! Kein einziges Küken ist geschlüpft, keines hat die Strahlen überlebt. Aus der Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde, schlüpften ausnahmslos gesunde Tiere. Elektromagnetische Felder müssen viel ernster bewertet werden als bisher.“
Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1991)
„Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bestehen unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders mit Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte. Elektromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden, dessen pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird.“
Prof. Dr. Karl Hecht, Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charité und Direktor des Institutes für Stressforschung, nach Auswertung von 1500 russischen Studien im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation (2001) „Die Meldungen häufen sich offensichtlich, dass Mobilfunk schädigend für die Gesundheit sein könnte. Man muss inzwischen schon willentlich die Augen zumachen, um das nicht sehen zu wollen.“
Prof. Dr. Dr. Jörg Disse, Theologe an der Theologischen Fakultät Fulda und besorgter Vater von zwei Kindern, in einem Brief an den Deutschen Bundestag (18. Juni 2002)
„Schon minimale Temperaturerhöhungen des Gehirns von unter 0,1 °C durch Felder von außen ziehen eine Palette physiologischer und neuraler Reaktionen nach sich.“
Prof. Dr. W. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)
„Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, also dass sich Krebs im Einfluss der Felder schneller entwickelt und fataler verläuft als normal. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen sehr vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen.“
Ecolog-Institut, Dr. H.P. Neitzke, umfangreichste Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom, ARD ‚Plusminus‘ (Mai 2001)
„Die Bundesregierung ignoriert tausende wissenschaftliche Studien und beharrt auf viel zu hohen Grenzwerten. Finanzielle Interessen von Großkonzernen haben Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.“
Überschrift Bericht ‚Mobilfunkgrenzwerte‘: Tagesspiegel Online (7. Dezember 2001)
„Ein Wirtschaftsunternehmen kann keine Moral haben.“
Telekom-Sprecher Dr. Volker Bökelmann auf der Bürgerversammlung in Lohra (2001) „Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen biologisch besonders aktiv sind.“
Dr. Hellmut Koch, Präsident der bayerischen Ärztekammer im TV (2. Februar 2001)
„Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und Insekten. Es werden mit 217 Hz gepulste Felder, wie sie für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen feldbedingte Änderungen der Nervenzellen und der Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur bei gepulsten Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen war 400 µW/m². Das sind Werte, wie sie in Wohnbereichen außerhalb der Sicherheitszone von Sendern zu finden sind.“
Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt, Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)
… und beim Handy- bzw. DECT-Telefonat geht es um ein Tausend- bis Zigtausendfaches dieser Werte.
„Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe der Staat seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege minimiert. Bislang haben die Gewinninteressen der Industrie Vorrang. Es ist nur eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch krank werden.“
Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker der Universität Lübeck, im Interview mit der Zeitschrift BIO (Ausgabe 3/2002) zum Thema Mobilfunk und DECT-Schnurlose.
„Regierung und Industrie haben versichert, Mobilfunk wäre völlig ungefährlich. Es gibt eine große Zahl wissenschaftlicher Ergebnisse, die das widerlegen. Wir haben Forschungsergebnisse zusammengestellt, die von Regierungen und der Industrie finanziert wurden und die belegen, dass die Strahlung unter anderem folgende Effekte verursacht: Veränderungen von Hirnaktivität und Reaktionszeit, des Herz- und Kreislaufsystems, Kalzium-Ionenflusses und Zentralnervensystems; Reduktion der Produktion von TSH-Hormonen, der REM-Schlafphasen, Spermienzahl bei Ratten, Zell-Proliferationsrate und des Hormons Melatonin; Erhöhung der Hirntumorrate, Augentumorrate, Chromosomen-Aberration, DNS-Synthese, Krebsrate bei Mäusen und Embryonen-Mortalität bei Küken, von Stresshormonen, DNS-Strangbrüchen, des Hörstammhirn-Respons und Tumor-Nekrosis-Faktors bei Mäusen; die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke und Veränderungen der Genaktivität; Störung von empfindlichen technischen Geräten wie Herzschrittmachern; Schlafstörung, Müdigkeit, Schwindel, Blutdruckerhöhung, Konzentrationsprobleme, Gedächtnisverlust, Kopfschmerzen, Unwohlsein; Verhaltensstörungen, Verwerfen, Konjunktivitis, Milchleistungsabfall und Fruchtbarkeitsstörungen bei Rindern.“
„Die Beweislage ist überwältigend, dass elektromagnetische Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn, Herz und Zellen intern elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung nutzen, einschließlich derer, die im EEG, EKG veranschaulicht werden, sind sie auch für elektromagnetische Signale von außen sehr sensibel, die als Störsignale wirken. Insofern sind diese biologischen und Gesundheitseffekte verständlich.“
Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, mehrere Auszüge aus seinen Stellungnahmen zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Regierung Neuseelands, mehrfach international veröffentlicht und unter anderem vorgetragen vor dem Europa-Parlament in Brüssel (Oktober 1999, Januar 2000, Mai und Juni 2000)
„Als Ärztin ist es mir unbegreiflich, wie man auf Seiten der Politik das fundamentalste Kapital eines Staates, nämlich die körperliche, seelische und geistige Gesundheit der Menschen, in diesem Stil und Ausmaß aufs Spiel setzen kann. Mit dem politischen Kurs bezüglich des Mobilfunks wird kriminelle Profitgier legalisiert zu Lasten des Allgemeinwohls von Millionen Menschen unter Aufgabe jeder Rechtsstaatlichkeit.“
Dr. Alexandra Obermeier, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie aus München, in einem offenen Brief an Umweltminister Jürgen Trittin (19. Dezember 2001)
„In der Zeit, als es keine elektrischen Ströme gab, nicht die Luft durchschwirrt war von Elektrizität, da war es leichter, Mensch zu sein. Da war es auch nicht nötig, dass sich die Leute so anstrengten, um zum Geist zu kommen. Das gab es ringsum keine Telegraphendrähte, da gab es keine Telefonleitungen und so weiter. Der Mensch hat aber heute lauter solche Apparate vor sich und um sich. Das induziert fortwährend Strömungen in uns. Das alles macht den physischen Leib so, dass die Seele gar nicht hereinkommt. Daher ist es nötig, heute viel stärkere Kapazität aufzuwenden, um überhaupt Mensch zu sein.“
Rudolf Steiner, Begründer der Anthroposophie, im Jahr 1923
„Ich reagiere auf Mikrowellen. Meine Sensibilität geht so weit, dass mich sogar Handys in der Umgebung von etwa vier Metern tangieren. Ich habe verschiedene Tests gemacht. Es gibt keinen Zweifel. Die Kopfschmerzen, die ich von der Mobilfunkstrahlung bekomme, gehen erst nach einer halben bis einer Stunde nach der Exposition wieder zurück. Zur Zeit haben wir nicht genug wissenschaftliches Beweismaterial, um eine klare Warnung auszusprechen. Aber ich verstehe jene Wissenschaftler, die bereits mahnen. Da ist Grund genug, vorsichtig zu sein.“
Gro Harlem Brundtland, Direktorin der Weltgesundheitsorganisation WHO und ehemalige norwegische Premierministerin in der Zeitung ‚Dagbladet‘ (9. März 2002)
„Man sollte die Mobilfunktechnik ändern, damit biologische Reaktionen durch gepulste Strahlung nicht stattfinden können. Es ginge auch ohne Pulsung.“
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Auftrag der Telekom (1998)
„Es kommt beim Telefonieren mit der Antenne am Ohr eine beachtliche Menge an elektromagnetischer Energie im Kopf des Menschen an. Dies ist die erste Generation in der gesamten Geschichte der Menschheit, die sich regelmäßig, Stunde um Stunde, Tag um Tag, kräftige Mikrowellensender direkt an den Kopf hält. Es gibt ernst zu nehmende Konsequenzen durch zu ausgedehntes Mobilfunktelefonieren. Im Laufe der Jahre können gesundheitliche Probleme entstehen, einschließlich Leukämie und Hirntumore. Ich kann keine Entwarnung geben, nein wirklich nicht.“
Prof. Dr. W. Ross Adey, Wissenschaftler der Loma-Linda-University California und einer der kompetentesten Elektrosmog-Experten der Welt, in den US-abc-news (1997)
„Ein Zehntausendstel der Grenzwerte reicht bereits aus, um wissenschaftlich überprüfbare Wirkung zu hinterlassen.“
Noch lange sei nicht alles erforscht. Doch das was man weiß sei längst genug, um zu belegen, dass Handystrahlung ein großes Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung darstellt. Es ginge nach aktuellem Forschungsstand um Auswirkungen wie Unfruchtbarkeit, Gedächtnisstörungen, erhöhte Krebsraten, Störungen des Immunsystems und Schäden am Erbgut. Die Gefahr sei, dass die Mobilfunkübertragung mit Frequenzen erfolgt, die biologisch aktiv sind, die den der Kommunikation von Nervenzellen im Gehirn sehr ähnlich sind. Eine zweite, oft unterschätzte Strahlenquelle mit dem gleichen biologischen Effekt seien die über das Telefonat hinaus ständig funkenden schnurlosen DECT-Heimtelefone.
Prof. Dr. Klaus Buchner, Atomphysiker und Elektrotechniker der Technischen Universität München, Vortrag vor dem ÖDP-Kreisverband in Coburg (Februar 2002)
„Je mehr Kommunikation, desto weniger Kommunikation.“
Kabarettist Hans-Dieter Hüsch auf der Frankfurter Buchmesse (16. Oktober 1999)
„Ein Telefonat von zwei Minuten spiegelt sich eine Woche lang in veränderten Gehirnströmen des Nutzers wieder. Wir wissen heute, dass selbst eine einzige Exposition zu DNA-Schäden an Gehirnzellen führt.“
Robert C. Kane, Ingenieur der US-Mobilfunkindustrie (Motorola), beteiligt an der Entwicklung von Handys, in seinem Buch ‚Cellular Telephone Russian Roulette‘
Der Wissenschaftler und Forscher war über 30 Jahre für die Mobilfunkindustrie tätig und beschreibt in seinem Buch eine Fülle von Studien aus aller Welt, die DNA-Schäden und andere biologische Folgen durch Mobilfunk- und Mikrowellenstrahlung nachgewiesen haben.
„Ich benutze keine Handys. Da kannst Du Deinen Kopf ja gleich in einen Mikrowellenherd stecken.“
Keith Richards, Gitarrist der Rolling Stones (1999)
„Kinder sollten grundsätzlich nicht mit Handys telefonieren, Jugendliche nur in Notfällen.“
Bundesumweltministerium in den Medien (Juli 2000)
„Kinderärzte warnen vor Handys.“
Schon bei relativ geringer Feldintensität gebe es messbare Effekte auf biologische Funktionen. Die Felder veränderten Membran-, Rezeptor- und Chromosomenfunktionen und beeinflussen die Gehirntätigkeit und Reaktionszeit.
Prof. Dr. Karl-Ernst Mühlendahl, Kinderhospital Osnabrück, sowie Dokumentations- und Informationsstelle für Umweltfragen der Kinderärzte in Osnabrück (DISU) in der ‚Ärzte-Zeitung‘ (28. November 2000)
„Warnung für Kinder. Nach Langzeittelefonaten lassen die schulischen Leistungen deutlich nach. Das Blutbild wird durch elektromagnetische Handywellen verändert.“
‚RTL-Nachrichten‘ (August 2000)
„Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg fordert Kinder und Jugendliche auf, nicht viel mit Handys zu telefonieren. Das Kopf- und Gehirngewebe verändert sich noch stark und ist besonders gefährdet.“
‚Aachener Nachrichten‘ und andere Zeitungen (8. September 2000)
„Jede Schule in England erhielt von der Regierung die schriftliche Aufforderung, Schülern vom Handytelefonieren abzuraten. Das Gesundheitsministerium will die Industrie verpflichten, entsprechende Hinweise an Kinder, Jugendliche und deren Familien zu verteilen, um sie aufzuklären und zu warnen.“
‚The Times‘ (27. Juli 2000)
Grund hierfür war die Warnung der von der Regierung beauftragten, unabhängigen britischen Expertengruppe IEGMP. Die zwölfköpfige Wissenschaftlerkommission unter der Leitung von Sir Prof. William Stewart wertete internationale Forschungsarbeiten aus und sah den Zusammenhang mit Gedächtnisverlust, Konzentrationsschwäche, Alzheimer und Krebs durch zuviel Handystrahlung. Sie riefen die Industrie dazu auf, ihre Handywerbung nicht weiter auf Kinder und Jugendliche abzuzielen.
„Achtung! Bis zu zehn Minuten nach Ihrem letzten Handygespräch stehen Sie unter erhöhtem Unfallrisiko.“
Denn: „Gedächtnisstörung, Konzentrationsmangel, Müdigkeit und andere kognitive Schwächen sind die Folgen des Dauertelefonierens. Das Kurzzeitgedächtnis funktioniert unter Strahleneinfluss nicht normal. Es befindet sich im Kopf hinter dem Ohr, genau da, wo die meisten ihr Telefon hinhalten. Der Informationsfluss im Gehirn wird gestört. Jene Nervenzellen, die für die Regulierung des Blutdruckes zuständig sind, werden auch beeinträchtigt. Diese Effekte treten bereits bei Gesprächen von nur zehn Minuten Länge auf und halten einige Stunden an.“ Deshalb: „Nie länger als zehn Minuten telefonieren und danach ausgiebige Pausen einlegen.“ Und: „Der allzu intensive Umgang mit Handys kann auch nicht reparable, dauerhafte Konzentrationsschwächen nach sich ziehen.“
Prof. Dr. Colin Blackmore, Physiologe an der Universität Oxford, Berater der britischen Strahlenschutzkommission und Mitglied der Expertengruppe IEGMP hat bei der Regierung bewirkt, dass eine Warnung an alle Autofahrer erging (Juni 2000)
„Jeder, der ein Handy länger als 20 Minuten an einem Stück benutzt, sollte sein Gehirn untersuchen lassen. Mobiltelefone sind neben Mikrowellenherden die stärksten elektromagnetischen Strahlenquellen im Alltag, und die Leute halten sie direkt an ihren Schädel, den sensibelsten Körperteil.“
Dr. Roger Coghill, Universität Wales, und Dr. Alan Preece, Universität Bristol, auf einer Pressekonferenz (Oktober 2000)
„Nicht länger als 30 Minuten täglich mit dem Handy telefonieren.“
US-Gesundheitsbehörde ‚Federal Food and Drug Administration‘ (1999)
„Die Menschen, die ihre Handys an der linken Kopfseite benutzten, zeigten vorwiegend Tumore in der linken Kopfhälfte, und bei den Menschen, die rechts telefonierten, waren die Tumore überwiegend in der rechten Kopfhälfte. Das ist eine wichtige Erkenntnis. Als Hersteller wäre ich schon verunsichert.“
Dr. Lennart Hardell in der ARD-Sendung ‚Report‘ (2.10.2000)
Der Mediziner untersuchte 233 handytelefonierende Hirntumorpatienten aus der Region Stockholm und Uppsala. „Die Handystrahlen dringen bei Kindern noch tiefer ins Gehirn ein als bei Erwachsenen.“
„Die Versuchsergebnisse werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Die Untersuchungen und Ergebnisse lassen aus unserer Sicht nicht auf eine Gefährdung von schwangeren Mobilfunktelefoniererinnen schließen.“
Telekom in der 3-sat-Fernsehsendung ‚Risiko Elektrosmog‘ (29.1.1997)
Trotzdem ist, so 3-sat in seiner Sendung, durchgesickert: Im Darmstädter Telekom-Forschungszentrum experimentierte man mit Handyfeldern und Hühnereiern. Es gab Missbildungen bei den geschlüpften Küken, nachdem die Eier mit den Mikrowellen bestrahlt wurden. Die Telekom meinte, ein menschlicher Fötus wäre schließlich nicht mit Hühnereiern vergleichbar, und die beim Laborversuch eingesetzten Feldstärken seien ja vier- bis achtfach höher gewesen als die geltenden Grenzwerte. Verschwiegen wurde von der Telekom, dass beim Handytelefonat nicht nur vier- bis achtfache sondern sogar noch stärkere Strahlenintensitäten auf den Menschen einwirken.
„Das Funktelefon kann die inneren Organe von Schwangeren und auch das Ungeborene gefährden, wenn es längere Zeit eingeschaltet am Gürtel getragen wird.“
Dr. Theodore Litowitz, Physiker der Universität Washington (April 1999)
Der amerikanische Wissenschaftler setzte 10.000 Hühnerembryos alltäglichen Handywellen aus. Die Folge: Verkrüppelungen, Zellschäden und andere Abnormitäten verdoppelten sich.
„Die Zellstruktur ändert sich durch die elektromagnetische Strahlung der Mobiltelefone. Das Zellwachstum nimmt zu, auch das Krebszellwachstum. Diverse Zellabsonderungen verändern sich ebenfalls.“
Dr. Peter French und eine Gruppe von Wissenschaftlern vom St.Vincent-Hospital im australischen Sydney in der ARD-Fernsehsendung ‚Plusminus‘ (18.11.97)
Die Wissenschaftler experimentierten mit Handystrahlungsstärken deutlich unterhalb der Grenzwerte.
„Wir befestigten zwölf gesunden Probanden fünf Tage lang ein Handy am rechten Ohr und schalteten es per Fernsteuerung ein und aus. Nach dem Einschalten erhöhte sich deren Blutdruck. Auch Gehirnleistung, Gedächtnis, Reaktionsschnelligkeit und räumliche Vorstellungskraft litten unter der Bestrahlung.“
Neurologen der Uni Freiburg in der Mediziner-Zeitschrift ‚Medicom‘ (Februar 1999) „Schon ein zweiminütiges Handygespräch stresst den Hörnerv aufs Äußerste. Die elektrischen Aktionspotentiale der Nerven werden derart in Schwankungen versetzt, dass sie sich erst nach sieben bis acht Minuten wieder erholen. Diese Effekte können sich auf Dauer zu Langzeitschäden summieren. Man muss auf der Hut sein.“
Prof. Dr. Vittorio Coletti, Chefarzt der HNO-Klinik im italienischen Verona, in der ‚Ärztezeitung‘ und anderen Medien (September 2000)
„Ein bei nichtthermischen Intensitäten auftretender biologischer Effekt ist der Höreffekt. Seine Ursache sind räumlich eng begrenzte Temperaturerhöhungen von etwa 1/10.000 Grad Celsius im menschlichen Kopf.“
Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, Leiter der Abteilung Medizinische Strahlenhygiene im Bundesamt für Strahlenschutz, in der Zeitschrift ‚Mensch+Umwelt‘ (Ausgabe 7, 1991)
Fragen: Wenn eine Temperaturerhöhung im Einfluss elektromagnetischer Mikrowellen von 1/10.000 °C bereits zu Höreffekten führt, welche anderen biologischen Effekte passieren, wenn der Grenzwert eine Temperaturerhöhung von 1 °C toleriert? Die gepulste Modulation der elektromagnetischen Strahlung führt laut Bernhardt zu „mechanischen Druckwellen, die sich im Kopf ausbreiten“. Warum wurde 1992 ohne die amtlich geforderte Grundlagenforschung eine Mikrowellentechnik ins Leben gerufen (der erste Handysender startete 1992), von der man vor 1991 wusste, dass sie biologische Effekte nach sich zieht? Warum wurden Grenzwerte nicht unter Berücksichtigung dieser und weiterer Erkenntnisse festgelegt?
„Hirntumore durch Handys. Eine dramatische Entwicklung: Allein im Bundesstaat Western Australia ist die Gehirntumorrate bei Männern um 50 Prozent und Frauen um 62,5 Prozent gestiegen!“
Prof. Andrew Davidson, australischer Krebsspezialist, in den Medien (Januar 1998)
Experten machen sich in Australien Sorgen über die rapide zunehmenden Hirntumorerkrankungen. War die Hirntumorstatistik lange Zeit stabil, so stieg sie in den letzten Jahren mit der sprunghaften Zunahme von Handys ebenso sprunghaft in die Höhe. Die Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang.
„Der vom Menschen verursachte ‚Elektrosmog‘ ist eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Die elektromagnetische Verschmutzung ist insofern ganz besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht, was eher eine sorglose Herangehensweise in Bezug auf den eigenen Schutz fördert.“
„Bereits verfügbare Hinweise darauf, dass die Technologie möglicherweise nicht gerade sicher ist, wurden und werden sowohl von der Industrie als auch von nationalen und internationalen Kontrollbehörden beflissen ignoriert.“
„Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet und die Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien elektronischen Instrumenten mehr Schutz bieten als dem Menschen.“
„Man darf wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, dass, träfe ein neues Medikament oder Lebensmittel auf den selben Mangel an Konsens und gleich starke Bedenken, es niemals zugelassen würde.“
Auszüge aus einer 36-Seiten-Veröffentlichtung des Europäischen Parlamentes in Luxemburg, Wissenschafts-Direktion, Experten-Kommission STOA: Bewertung Wissenschaftlicher und Technologischer Optionen, PE Nr. 297.574 (März 2001)
„Eine Bestrahlung mit gepulsten elektromagnetischen Feldern der Intensität von 1000 µW/m² und einer Dauer von 50 Minuten führt zu einem kognitiven Leistungsabfall.“
Dr. Dr.med. Rüdiger Maier, Universität Mainz, Klinik für Kommunikationsstörungen, Ergebnis einer Studie (September 2002)
Ein Mobilfunk-Handy kommt auf 1000 µW/m² in 5 bis 30 Metern Entfernung und direkt am Ohr auf bis zu 10 Millionen µW/m², manchmal noch mehr. Die kleine und immerzu funkende Basisstation eines DECT-Schnurlostelefones schafft 1000 µW/m² in 3 bis 7 Metern Distanz.
„Die umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur lässt keinerlei Zweifel mehr, dass die gepulste elektromagnetische Strahlung von Mobilfunk-Basisstationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen wesentlich gesundheitsbeeinflussend und -schädlich ist.“
Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule RWTH Aachen (14. September 2002)
„Eine nüchterne Bewertung des Erkenntnisstandes zeigt, dass wissenschaftliche Hinweise auf mögliche Risiken tatsächlich bestehen. Ein ‚Nicht-Sehen-Wollen‘ bzw. ‚Wegdiskutieren‘ dieser Erkenntnisse mag kurzfristig vielleicht helfen, langfristig wird es nicht zur Akzeptanz der technischen Infrastruktur beitragen.“
„Ziel meiner Empfehlungen ist es, die Expositionsdauer kurz und die Intensität der Felder gering zu halten: Wenn möglich mit dem Festnetztelefon telefonieren, Handytelefonate kurz halten, nicht bei schlechtem Empfang telefonieren, Headsets benutzen, Handys mit niedrigem SAR-Wert bevorzugen.“
„Unnötige Expositionen müssen vermieden und unvermeidbare Expositionen so gering wie möglich gehalten werden.“
Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS, in einem Vortrag über Mobilfunk und Handys (11. Februar 2002)
„Es könnte zur Bildung von bösartigen Tumoren kommen, wenn der Verbraucher längere Zeit elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist.“
Der weltgrößte Handyhersteller Nokia in einem Antrag beim US-Patentamt, Bericht in der Londoner ‚The Times‘ (Juni 2001)
Die ‚Times‘ schreibt, dass Nokia, Motorola und Ericsson in den USA inzwischen mehrere Patente angemeldet haben, welche die Handystrahlung und somit das Krebsrisiko reduzieren sollen. Ingenieure seien auch dabei, neue Bauteile zu konstruieren, die Handynutzer vor zuviel Strahlung schützen.
„Deutliche Veränderungen der Gehirnpotenziale und der Traum- und Schlafstruktur im Einfluss der Felder von Mobiltelefonen bei schlafenden Menschen.“
Studien von Prof. Dr. Lebedeva und anderer russischer Forscher (Oktober 2001)
„Wegen der gepulsten Mikrowellenbelastung und ihrer Eigenschaft pausenlos zu funken, bekamen alle DECT-Telefone die Bewertung ’nicht empfehlenswert‘.“
Magazin ‚Öko-Test‘ zu den Messungen an DECT-Schnurlostelefonen (September 2002)
Wir von der BAUBIOLOGIE MAES überprüften für den ‚Öko-Test‘ in den Jahren 1996, 1999 und 2002 insgesamt 34 DECT-Telefone. Alle bekamen die schlechtesten Noten ‚mangelhaft‘ und ‚ungenügend‘.
„Eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung ist immer anzustreben.“
Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS im Internet zum ‚Öko-Test‘-Bericht über DECT-Schnurlostelefone (September 2002)
Obwohl nach aktuellem Wissensstand in der DECT-Technik kein gesundheitsgefährdendes Potenzial zu erkennen sei, ist nach Ansicht der amtlichen Strahlenschützer dennoch Vorsicht geboten. So könnte die DECT-Technik „nachgebessert werden, um ein Senden im Stand-by-Betrieb und damit eine unnötige, zusätzliche Strahlenbelastung zu vermeiden“. Außerdem sollte „ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Basisstation vermieden werden“. Die pausenlos funkenden DECT-Basisteile gehörten nicht in Kinder- oder Schlafzimmer. Alternative: „Verbraucher, die anstelle eines DECT-Telefones eines nach Standard CT1+ bevorzugen, sollten weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Standard zu nutzen.“ Die Behörde weist darauf hin, dass Schnurlostelefone nach Bauart CT1+ analog und nicht gepulst funken und nur, wenn telefoniert wird und nicht -wie bei DECT- ständig. Neue Modelle solcher Geräte würden aber von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP nicht mehr zugelassen.
„Wir beobachten in den letzten Jahren einen dramatischen Anstieg chronischer und schwerer Erkrankungen, insbesondere Lern-, Konzentrations- und Verhaltensstörungen bei Kindern (z.B. Hyperaktivität), Blutdruckentgleisungen (die medikamentös immer schwerer zu beeinflussen sind), Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle immer jüngerer Menschen, hirndegenerative Erkrankungen (z.B. Morbus Alzheimer), Epilepsie und Krebserkrankungen wie Leukämie und Hirntumore. Wir beobachten ein immer zahlreicheres Auftreten von oft als psychosomatisch fehlgedeuteten Störungen wie Migräne und Kopfschmerzen, chronische Erschöpfung, innere Unruhe, Schlaflosigkeit und Tagesmüdigkeit, Ohrgeräusche, Infektanfälligkeit, Nerven- und Weichteilschmerzen, um nur die auffälligsten Symptome zu nennen. Wir sehen immer häufiger einen deutlichen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser Erkrankungen und dem Beginn einer Funkbelastung, z.B. in Form der Installation einer Mobilfunkanlage im näheren Umkreis, intensiven Handybenutzung oder Anschaffung eines Schnurlostelefones nach DECT-Standard im eigenen Haus oder in der Nachbarschaft.“
„Wir fordern die Überarbeitung des DECT-Standards für Schnurlostelefone mit dem Ziel, die Strahlungsintensität zu reduzieren und auf die tatsächliche Nutzungszeit zu begrenzen sowie die biologisch besonders kritische Pulsung zu vermeiden.“
Auszug aus dem ‚Freiburger Appell‘, initiiert und verabschiedet von über 100 Ärzten und der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED, unterstützt von Wissenschaftlern, Verbänden, Instituten und Baubiologen (20. Oktober 2002)
Einen Monat später haben weitere 100 niedergelassene deutsche Fachärzte und 2000 internationale Wissenschaftler, Elektrosmogfachleute, Verbände, Initiativen, Bürger… ihre Solidarität bekundet und den Freiburger Appell unterschrieben. Zum Jahreswechsel -gut zwei Monate später- waren es bereits insgesamt 35.000 Unterschriften, davon um die 500 von Ärzten. Täglich nimmt die Unterschriftenflut zu, speziell von hochrangigen Wissenschaftlern und Experten, auch aus dem Ausland. Der Freiburger Appell wurde bisher in 17 Sprachen übersetzt. Zunehmend kommen Verantwortliche, Betreiber, Politiker, Behörden, Vermieter… im In- und Ausland aufgrund des Appells unter Druck. Den gesamten Text finden Sie im Internet unter anderem unter www.maes.de.
„Die Erfahrung mit den neuen Haustelefonen nach DECT-Standard ist derart negativ und die Zahl der gesundheitsbedingten Reklamationen so groß, dass ein Verbot gefordert werden muss.“
Auszug aus einer Resolution an Bundesumweltminister Jürgen Trittin beim ‚Bürgerforum Elektrosmog‘ des Bundesministeriums für Umwelt, unterschrieben von Wissenschaftlern, Umweltmedizinern, Klinken, Verbraucherorganisationen, Verbänden, Instituten und Baubiologen (19. Oktober 1999)
„Wir fordern die technische Produktänderung von DECT-Telefonen mit dem Ziel, dass die Strahlung der Basisstation nur während der Dauer von Telefonaten aktiviert ist.“
„Dieselben gesundheitlichen Bedenken wie gegenüber Mobilfunk-Sendeanlagen bestehen gegenüber schnurlosen Telefonen nach DECT-Standard. Unsere Messungen haben ergeben, dass viele Wohnungen stärker durch Schnurlostelefone belastet sind als durch Mobilfunkmasten. Bei manchen der Betroffenen lassen sich gesundheitliche Schäden eindeutig auf das DECT-Telefon neben dem Bett zurückführen.“
Auszüge aus der ‚Kasseler Petition‘ an den Deutschen Bundestag (Juni 2002)
„Verbot von digitalen Schnurlostelefonen nach DECT-Standard für den Hausgebrauch.“
Auszug aus der Petition ‚Mobilfunk Bürgerforum‘ an den Landtag des Landes Baden-Württemberg, unterschrieben von 1700 Bürgern und Initiativen (27. Oktober 2002)
„Zur Vorsorge kann ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Basisstation vermieden werden.“
Ernst Zwahlen, Geschäftsführer des DECT-Telefonherstellers Ascom in dem Schweizer Gesundheitsmagazin ‚Pulstipp‘ (Oktober 2002)
„Es ist grundsätzlich richtig, dass bei DECT-Telefonen die energiereichen Signale nicht ganz unproblematisch sind.“
Antwort der Firma Grundig auf eine Anfrage der BAUBIOLOGIE MAES (Januar 1999)
„Steht auch in Ihrem Kinderzimmer ein Mobilfunkturm?“
Überschrift eines Patienten-Infoblattes des Facharztes für Kinderheilkunde und Kinderpsychiatrie Dr. Jan Gerhard aus Ahrensburg zum Thema DECT (August 2002)
„Abschalten, vor allem nachts! Weder ein eingeschaltetes Handy noch das schnurlose DECT-Telefon gehören auf den Nachttisch. Mit dem Handy immer kurz telefonieren, bei längeren Gesprächen vom Festnetz zurückrufen. Handygespräche für Kinder und Jugendliche nur in Ausnahmefällen.“
Ärztekammer Niedersachsen (August 2002)
„Handystrahlung macht Leukämiezellen aggressiv.“
Forschergruppe unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Fiorenzo Marinelli, Universität Bologna/Italien, in ‚New Scientist‘ und ‚Ärzte-Zeitung‘ (7. November 2002) Leukämiezellen wurden der bei Handys gebräuchlichen Frequenz von 900 MHz bei einer Intensität von 1 Milliwatt (Handys funktionieren mit bis zu 2 Watt) ausgesetzt. Nach 24 Stunden Dauerbestrahlung stellten die Forscher fest, dass in einem Großteil der Krebszellen drei Zellteilungsgene aktiviert worden sind. Welcher biologische Mechanismus die Zellteilung beeinflusst, ist noch unklar.
„Elektromagnetische Felder gehören zu den Hauptumweltrisikofaktoren für Leukämie.“
Prof. Dr. Rafael Gabriel Sánchez nach Auswertung von Studien in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium, welche 20 Millionen Spanier repräsentiert, in der Beilage ‚Gesundheit‘ der spanischen Zeitschrift ‚El Pais‘ (5. November 2002)
„Bei allen Probanden kam es unter Handyeinfluss zu einer signifikanten Reduzierung der schnellbeweglichen Spermatozoen.“
Prof. Dr. M. Davoudi, Dr. C. Brössner und Dr. W. Kuber, österreichische Ärzte und Wissenschaftler der Urologie des Landeskrankenhauses Oberwart (5. Oktober 2001) Analysiert wurde das Bewegungsvermögen der Spermien von 13 männlichen Handybesitzern im Alter von 29-39 Jahren. Vor der 1. Untersuchung benutzten diese ihr Handy nicht und trugen es auch nicht bei sich. Vor der 2. Untersuchung trugen diese ihr Handy fünf Tage lang jeweils sechs Stunden am Körper und nutzten es häufig. Beim 1. Versuch ohne Handybelastung war das Spermatogramm völlig unauffällig, beim 2. mit Handybelastung massiv auffällig und die Spermienmotilität deutlich reduziert.
„Die vom Mobilfunk ausgehenden elektromagnetischen Felder haben signifikante Effekte auf menschliche Bindegewebszellen.“
Medizinische Universität Florenz, Fakultät für Humananatomie, Histologie und Gerichtsmedizin in der Krebsfachzeitschrift ‚Oncology Research‘ (Oktober 2002)
Die sechsköpfige Wissenschaftlergruppe unter der Leitung von Prof. S. Pacini hat Bindegewebszellen (Hautfibroblasten) eine Stunde lang der Strahlung der heutigen GSM-Mobilfunktechnik ausgesetzt und fand darauf Modifizierungen der Zellmorphologie und verschiedene genetische Veränderungen.
„Handys im Stromsparmodus zerstören das Erbgut in weißen Blutkörperchen.“
Prof. Dr. Belyaev, Universität Stockholm, in seinem Vortrag auf der Konferenz der Gesellschaft für Bioelektromagnetik in Quebec/Kanada (Juni 2002)
Im Stromsparmodus (CTX) wird bei modernen Handys mit einer Frequenz von 8 Hz gesendet. Dieser Sparmodus schaltet sich automatisch ein, wenn man beim Telefonieren nichts sagt, also nur zuhört. So wird weniger Energie verbraucht. Die schwedische Forschergruppe unter der Leitung von Prof. Belyaev bestrahlte menschliches Blut mit diesen 8-Hz-Feldern. Danach zeigte das Blut Veränderungen in der Struktur der Erbsubstanz, die erst nach 19 Stunden wieder zurückgingen. Zudem beobachteten die Forscher eine Zerstörung der DNA, die man auch von der Exposition mit radioaktiver Strahlung kennt.
„Die Strahlung von Mobiltelefonen kann menschliche Zellen beeinflussen.“
Prof. Dr. Darius Leszcynski, Strahlungs- und Atomsicherheitsbehörde Finnland, Vortrag vor der Gesellschaft für Bioelektromagnetik in Quebec/Kanada (Juni 2002)
Handystrahlung führt der finnischen Studie nach zu einer Ausdünnung der Wände von Blutgefäßzellen. „Wenn dieser an isolierten Laborkulturen menschlicher Zellen festgestellte Effekt auch im menschlichen Organismus vorkommt, so würde dies die Funktion der Blut-Hirn-Schranke stören und Alzheimer wäre möglich.“ An lebenden Ratten durchgeführte Versuche kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Die Strahlung von Mobiltelefonen könnte, so der Wissenschaftler, schädlicher als bisher angenommen sein.
„Die Reizung mit Signalen, die ähnlich dem eines Mobiltelefones sind, veränderten in mehr als der Hälfte der Gehirnzellen von Affen die Stärke der Nervenaktivität. Diese Reaktion deutet auf mögliche Effekte bei Menschen hin, die Mobiltelefone benutzen.“
Prof. Dr. Peter Semm und Prof. Dr. Robert C. Beason in der Zusammenfassung eines Berichtes aus der medizinischen Zeitschrift ‚Neuroscience Letters‘ (2. Dezember 2002)
„Ein Beispiel menschlicher Verwundbarkeit gegenüber den elektromagnetischen Einflüssen ist die Möglichkeit, durch einen mit 15 Hz getakteten Stroboskopblitz spontan epileptische Anfälle auszulösen. Dabei ist es nicht die Menge der vom Licht absorbierten Energie (thermischer Effekt), es ist vielmehr die dem Gehirn durch das fortwährende und regelmäßige Blitzen (Pulsen) auf einer Frequenz übermittelte Information (nichtthermischer Effekt), die den Anfall verursacht. Diese erkennt das Gehirn, weil sie der gehirneigenen Frequenz entspricht oder sehr ähnlich ist.“
Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick (2001)
„Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute speziell beim Mobilfunk benutzt werden, sollten wir uns an folgendes Ereignis erinnern: Während des ‚kalten Krieges‘ in den 50er und 60er Jahren war die Mikrowellenbestrahlung westlicher Botschaften in Moskau, die durch die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchgeführt wurde, Gesundheitsschäden zu verursachen, sehr erfolgreich. Die hierfür eingesetzten Mikrowellenstärken lagen zwischen der eines Handys und einer Basisstation.“
Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick (2001)
„Wie lange wird es dauern, bis wir der Nachwelt erklären müssen: Also ein Buch, hhmm, das war so was wie eine SMS mit mehr als 160 Zeichen.“
Magazin ‚Brigitte‘, Redakteurin Sabine Bode in der Glosse zum Thema „Der Terror der Technik – Muss man wirklich jeden Mist mitmachen?“ (Heft 14, 26. Juni 2002)
„Über spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen, wird in der Literatur seit ungefähr 15 Jahren berichtet. Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist (Anmerkung: wie beim Handyfunk), dann können Feldwirkungen auftreten, welche bei unmodulierter Strahlung (z.B. beim UKW-Rundfunk) nicht existieren. Es handelt sich meistens um Veränderungen der Permeabilität (Durchlässigkeit) von Zellmembranen. Die Membraneffekte wurden mehrfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute (1991) als gesichert gilt. Außer den Wirkungen auf die Membranpermeabilität wurden bei Katzen und Kaninchen Veränderungen des EEG sowie der Phagozytoseaktivität (Fressaktivität) von Lymphozyten (weiße Blutkörperchen, Teil des Immunsystems) festgestellt.“
Strahlenschutzkommission SSK (Beratergremium der Bundesregierung) in einer ersten Beurteilung der zukünftigen Mobilfunktechnik vor deren Einführung (September 1991)
Frage: Wenn man schon Jahre vor 1991, also lange vor der Einführung der neuen Handytechnik, seitens der Regierung und Wissenschaft wusste, dass Wirkungen auf Zellen und andere biologische Probleme auftreten, warum wurde diese Technik dann der uninformierten Menschheit zugemutet?
„Es gibt eine Fülle von Hinweisen auf Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der Grenzwerte.“ Dabei ginge es besonders um Zellabläufe, die Blut-Hirn-Schranke, das Immunsystem, Blutparameter, kognitive Funktionen und EEG-Auffälligkeiten.
Strahlenschutzkommission SSK (Beratergremium der Bundesregierung) in einer erneuten Beurteilung der jetzigen Mobilfunktechnik Jahre nach deren Einführung (September 2001)
Im September 2001, zehn Jahre nach der ersten Beurteilung und in der Blüte der nicht mehr rückgängig zu machenden Handytechnik, bezieht die gleiche Kommission erneut Stellung und berichtet von den gleichen Gesundheitsbeeinträchtigungen wie damals vor der Mobilfunkeinführung. Frage: siehe oben.
„Milliardenklagen von Gehirntumorpatienten gegen Handyhersteller in den USA.“
‚The Times‘ (28. Dezember 2000)
„Bedenklich erhöhtes Augentumor-Risiko durch häufige Benutzung von Handys und anderen Funkgeräten.“
Universitätsklinik Essen, Institut für Medizinische Epidemiologie, in der Apotheken-Zeitschrift ‚Gesundheit‘ und anderen Zeitungen und Fachzeitschriften (Januar 2001)
Wissenschaftliche Studie mit 118 Krebspatienten und 475 einer Kontrollgruppe als deutscher Beitrag für eine internationale Forschungsarbeit: Verdreifachung des Uvealmelanom-Risikos.
„Das Risiko für einen Hirntumor ist statistisch signifikant erhöht, es nimmt mit der Nutzungsdauer zu. Das Risiko wurde vor allem für Tumore im Schläfenbereich jener Kopfseite festgestellt, an der die Handys vorwiegend genutzt werden.“
Dr. Lennart Hardell und Dr. Kjell Hansson in ‚EMF-Monitor‘ Nr. 5 (Oktober 2002)
Die erneute schwedische Studie, welche eine ältere der gleichen Wissenschaftler bestätigt, wurde mit 1617 Hirntumorpatienten im Alter von 20 bis 80 Jahren durchgeführt.
„An 34 betäubten Zebrafinken wurde der Einfluss gepulster Handystrahlung auf die Aktivität von Hirnzellen gemessen. 52 % reagierten mit einer Aktivitätserhöhung.“
Prof. Dr. R.C. Beason und Prof. Dr. P. Semm in ‚EMF-Monitor‘ Nr. 5 (Oktober 2002)
Die signifikant auffälligen Aktivitätsänderungen blieben einige Zeit nach Ende der Exposition bestehen. Die Effekte traten nur bei gepulsten Mikrowellen auf, bei ungepulsten gleicher Stärke blieben sie aus.
„Während der Exposition mit Handys wurden EEGs aufgezeichnet. Bei gesunden und epileptischen Probanden zeigte sich eine signifikante Zunahme der Aktivität in verschiedenen Gehirnregionen.“
Forschergruppe um Prof. Dr. R. De Seze u.a. in ‚EMF-Monitor‘ Nr. 6 (Dezember 2002)
„Es ist zu früh, um anzunehmen, dass Handys sicher sind.“
Abteilung Strahlengesundheit der US-Gesundheitsbehörde FDA in der Titelstory der Zeitschrift ‚Max‘ zum Thema ‚Machen Handys krank?‘ (Juni 2001)
„Von unnötiger, häufiger und langer Handynutzung durch Kinder und Jugendliche muss dringend abgeraten werden.“
Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (Dezember 2000)
„Wer unter Sechszehnjährige zum Kauf von Mobiltelefonen ermuntert, handelt verantwortungslos.“
Sir William Stewart, Leiter einer zwölfköpfigen Wissenschaftlerkommision und der weltgrößten Studie über die Sicherheit von Mobiltelefonen im Auftrag der britischen Regierung, in der Zeitung ‚Daily Mail‘ (28.1.2002)
„Wissenschaftler fanden, dass ein Handytelefonat von nur zwei Minuten die natürliche elektrische Aktivität von Kindergehirnen verändert, und das bis zu einer Stunde über das Telefonat hinaus. Sie fanden, dass solche Handywellen tief in das Gehirn einwirken.“
‚Sunday Mirror‘ U.K. (27. Dezember 2001)
„Ohne Weisheit ist wissenschaftlicher und technischer Fortschritt gefährlich.“
Bhagwan Shree Rajneesh in ‚Philosophia Perennis‘ (1978)
Die Zitate stammen aus Presseagenturmeldungen, Fachveröffentlichungen, Büchern, Vorträgen, Tageszeitungen, dem Internet, den Nachrichten, wurden beim Autofahren im Radio gehört, im Fernsehen gesehen…
Bei den kleingedruckten Kommentaren ohne „Anführungszeichen“ handelt es sich nicht um Original-Zitate, sondern um Ergänzungen, Anmerkungen, Hinweise und/oder Fragen der BAUBIOLOGIE MAES .
Bitte beachten Sie die ergänzende Sammlung über 150 weiterer Zitate speziell zum Thema Mobilfunk-Sender.
Ausführliche Information über Baubiologie, Elektrosmog, Mobilfunk, DECT-Schnurlostelefone… und andere baubiologische Aspekte (Wohngifte, Raumklima, Pilze…) auf Anfrage oder im Internet unter www.maes.de.
© BAUBIOLOGIE MAES WOLFGANG MAES, NEUSS DR. MANFRED MIERAU, AACHEN DR. THOMAS HAUMANN, ESSEN
Nachricht von MdL Volker Hartenstein
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From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 14:15 Uhr
Subject: Umweltorganisationen- Greenpeace wegen des Klimawandels-untätig
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius,
hiermit sende ich Ihnen die PE, die das VG Berlin, sowie das Sozialgericht Berlin erhalten haben, diese sind natürlich ernst zu nehmen, daher erkennen Sie, dass keine Umwelthilfe, keine Umweltorganisationen seit Jahren tätig wurden. Daher bitte ich unverzüglich, dass ich endlich eine Entgiftung erhalten muss.
Hiermit sende ich die Fortsetzungen der Verhandlungsniederschrift, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Hiermit sende ich Ihnen die Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE 08.06.2018 VG AR 3.17, PE 01.06.2018 S 137 AS 2010-2016, Email am 24.05.2018 allen Greenpeace, Eurpaparlament, Umweltbund, etc. Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse, Umweltgifte.pd
PE 08.06.2018 AZ. VG 18 AR 3.17 Hoferichter-Land Berlin- ZPO 315.pd
PE 08.06.2018 Az. VG 18 AR 3.17-zehn Fam. verklagen EU wegen schwacher Klimaziele, EU verklagt Deutschland wegen Dieselskandals.pdf
PE 08.06.2018 VG 18 AR 3.17, PE 01.06.2018 S 137 AS 2010-2016, Email am 29.05.2018 an allen Greenpeace, Umweltbund, Bundespräsidenten, LAGESO, LKA , RA Fröse, Deutsche Alzheimer.pdf
PE 08.06.2018 VG 18 Ar 3.17, S 137 AS 2010-16, PE 01.06.2018 Die Grad-Wanderung unseres Klimas www.bund.net.pdf
PE 08.06.2018 VG AR 3.17, PE 01.06.2018 S 13
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From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 14:05 Uhr
Subject: Umwelthilfe, sowie Umweltorganisationen wegen des Klimawandels untätig
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius,
hiermit sende ich Ihnen die PE, die das VG Berlin, sowie das Sozialgericht Berlin erhalten haben, diese sind natürlich ernst zu nehmen, daher erkennen Sie, dass keine Umwelthilfe, keine Umweltorganisationen seit Jahren tätig wurden. Daher bitte ich unverzüglich, dass ich endlich eine Entgiftung erhalten muss.
Hiermit sende ich die Fortsetzungen der Verhandlungsniederschrift, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Hiermit sende ich Ihnen die Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE 05.07.2018 S 137 AS 2010- DIMDI WHO T 78,5- MCS-CFS-Elektrosmog.pdf
PE 08.06.2018 VG 18 AR 3.17-Germanwatch.org unterstützen Familien aus Europa -Klimawandels.pd
PE 08.06.2018 VG 18 AR 3.17, sowie PE 01.06.2018 AS 137 2010-16 Bestätigung Umwelthilfe 05.12.2017.pdf
PE 08.06.2018 VG 18 AR 3.17, S 137 AS 2010-2
———- Forwarded message ———
From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 13:56 Uhr
Subject: Europäisches Gerichtshof 2012-PE SOZ, VG, Demo wegen der Scheinurteile
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius,
hiermit sende ich die Fortsetzungen der Verhandlungsniederschrift, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Hiermit sende ich Ihnen die Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE 08.06.2018 Az. VG 18 AR 3.17, PE 01.06.2018 S 137 AS 2010-2016-Europäisches Gericht-einzelner Richter blieb untätig.pdf
PE 05.07.2018 S 137 AS 2010-16-Demo-wegen Scheinurteile
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From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 13:47 Uhr
Subject: Fortsetzung Unterlagen für die Verhandlungsniederschrift am 19.01.2017
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius,
hiermit sende ich die Fortsetzungen der Verhandlungsniederschrift, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Hiermit sende ich Ihnen die Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE SOZIALGERICHT 21.03.2017 Ärztereport 2017 mit Anlagen Nr 2 05.07.2017.pdf
PE 08.06.2018 Az. VG 18 AR 3.17, PE 01.06.201
———- Forwarded message ———
From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 13:35 Uhr
Subject: Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile am 19.01.2017
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius ,
hiermit sende ich Ihnen die Verhandlungsniederschrift-Wiederaufnahme der Scheinurteile, die ich am 19.01.2017 eingereicht habe. Daraufhin bekam ich PKH, wie Sie sehen, dass diese mir nun verweigert wurden, wobei endlich wegen des Klimawandels unverzüglich begonnen werden muss. Ich habe das Recht eine arbeits-umweltmedizinische Behandlung zu erhalten, eine Entgiftung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
Sozialgericht-Berlin Verhandlungsniederschrift-S 137 AS 2010-16-S 175 AS 28686-12.pdf
Forts. Az. S137 AS 2010-16-Az. S 175 AS 28686-12 am 19.01.2017.pdf
Forts. Az.-S 137 AS 2010-16, Az.- S 175 AS 28686-12, vom 19.01.2017.pdf
——— Forwarded message ———
From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Date: Mo., 22. Okt. 2018 um 13:09 Uhr
Subject: Fwd: Erklärung bei PKH 21.03.2018.pdf
To: <Astrid.Karger@justiz.niedersachsen.de>
Cc: Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Sehr geehrte Frau Richterin Karger,
vielen Dank für die Weiterleitung meiner Email mit Anhängen, wie Sie wissen, müssen alle Richter tätig werden, da kein deutscher Richter bisher wegen des Klimawandels tätig wurden (anerkannte Umwelterkrankungen (WHO) MCS, CFS etc. und Elektrosmog (WLAN)
sehr geehrte Frau Richterin Düfer,
sehr geehrter Herr Möbius
hiermit sende ich Ihnen den Beschluss VG Braunschweig 1 A 258-18. Wie Sie wissen ist dies auch ein Scheinbeschluss.
„Scheinurteil“
Staatsanwaltschaft ermittelt
wegen Rechtsbeugung
Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von Sich.-Ing.J.Hensel
Scheinurteile sind an deutschen Gerichten gang und gäbe und insbesondere mit dem Gebot zur Menschlichkeit nicht zu vereinbaren. – Schade, dass die vierte Gewalt nicht ausführlicher hierüber berichtet; schade, dass sich die Politik hierfür nicht interessiert. – Der Recht suchende Bürger hätte es verdient … http://www.rundschau-online.de/region/koeln/-scheinurteil–staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-rechtsbeugung-25601280
Wie Sie von mir erfahren haben, habe ich aufgrund der Wiederaufnahme der Scheinurteile vom Sozialrichter, Herr Richter Bühs PKH Prozesskostenhilfe für den RA Herrn Möbius am 03.05.2017, Az. S137 AS 2010/16 erhalten. Leider wurde dort RA Herr Möbius nicht tätig, somit hatte ich das Recht um die Beiordnung eines anderen Rechtsanwaltes. RA Herr Leistikow hatte aber eine falsche Klage eingereicht, somit die Beschwerde des RA Herrn Mögelin, siehe Anlage. Herr RA Möbius ist ein Bevollmächtigter RA, der wegen der Scheinurteile (ZPO 315), schon einmal tätig wurde. Daher muss er wegen des SOZ S 137 AS 2016/2010 wegen Rechtsbeugung vorgehen, sowie dies beim Bundesverfassungsgericht, eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Da dies sich zu lange verzögert, müssen natürlich auch die Richterin, Frau Düfer tätig werden.
Wie Sie wissen, habe ich erneut überall Herrn RA Möbius beigeordnet.
Da Herr RA Leistikow seit Beginn der RBB Sendung vom 09.05.2012 “ Asbest im Wohnzimmer“ vertreten wollte, lag auch dem VG Berlin diese große Klage vor. Wie Sie wissen klage ich seit Beginn meiner schweren anerkannten MCS Erkrankung 2006 (siehe genaue Beschreibung des Umwelt Arztes Dr. Walt, was der Richterin, Frau Düfer vorliegt, aber auch das Antwortschreiben vom Landesamt für den Arbeitsschutz Herr Gräfe (2014), dass MCS eine Berufskrankheit ist, sowie Elektrosmog eine anerkannte Berufskrankheit ist-, leider seit 2015 die Folgeerkrankung auf Elektrosmog (WLAN).
Da ich eine Einzelfallhelferin hatte, aufgrund meiner langen (Wohnungslosigkeit) diese Unterlagen reichten wir 2012 dann auch dem Europäischen Gerichtshof ein, siehe PE Stempel vom VG Berlin Az. AR 3.17 am 08.06.2018, sowie vom SOZ 137 AS 2010/2016, wie Sie wissen dies alles habe ich Ihnen per Email gesendet. Deshalb habe ich die zehn Familien informiert, sowie alle Umweltorganisationen, Umwelthilfe, Herrn Resch, Greenpeace, dass ich schon seit Beginn meiner anerkannten MCS die Klage wegen des Klimawandels bei allen Gerichten mittlerweile eingereicht habe (siehe meine Homepage Seite unter www.monika-hoferichter.de), sowie per Email, sowie per Einschreiben das Antwortschreiben, sowie das Anschreiben (Kurzfassung) an:
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 29. Juni 2018 um 11:52
Betreff: Re: Fwd: Menschengerichtshof
An: Andrea.Steffen@arbgsh.landsh.de
Sehr geehrte Frau Steffen,
vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Am 29. Juni 2018 um 08:15 schrieb <Andrea.Steffen@arbgsh.landsh.de>:
Sehr geehrte Damen und Herren,
guten Morgen Frau Hoferichter,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Steffen
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
– Pressestelle –
T +49 431 604-4146
F +49 431 604-4100
Andrea.Steffen@arbgsh.landsh.de www.schleswig-holstein.de
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 28. Juni 2018 13:20
An: Pressestelle lagsh (Landesarbeitsgericht SH) <Pressestelle.lagsh@arbgsh.landsh.de>
Cc: ordnungsamt@kiel.de
Betreff: Fwd: Fwd: MenschengerichtshofScheinurteile
Aufruf zur Demonstration gegen
Scheinurteile und Scheinverfahren.
Teilnahmeabsicht bitte an ringvorsorge@onlinehome.de
Ort: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein PRESSE ERWÜNSCHT
Termin: Wird rechtzeitig nach der Erlaubnis durch das Ordnungsamt Kiel bekanntgegeben
Scheinverfahren und Scheinurteile
An vielen deutschen Gerichten ergehen Scheinurteile1 anstatt rechtswirksame Urteile, die – wie
das Gesetz es vorschreibt – mit der richterlichen Unterschrift versehen sind.
Prozessparteien erhalten rechtswidrig wertlose „Ausfertigungen“ ebenfalls ohne richterliche
Unterschrift, die auch noch von den Urkundsbeamten beurkundet werden.
Ein Scheinurteil beendet das Verfahren nicht. – Das Verfahren ist weiterhin offen.
Durch die fehlende richterliche Unterschrift soll offensichtlich die Haftung der Richter umgangen
werden, da sie an ihren „Urteilen“ ohne Unterschrift nicht gebunden sind.
Auch bei vielen Zwangsvollstreckungen liegen in aller Regel keine vollstreckbaren Titel für die
Gerichtsvollzieher vor, da auch hier die Richter der Amtsgerichte ihre Urteile häufig nicht mit der
erforderlichen Unterschrift versehen.
Trotzdem werden Zwangsvollstreckungen durch Gerichtsvollzieher – ebenfalls illegal – auf
Grundlage eines Scheinurteils durchgeführt.
Scheinurteile begründen ein unfaires Verfahren und verstoßen somit insbesondere gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte – Zivilpakt der Vereinten Nationen.
Die Demonstration soll auf diese immensen Missstände bei den Gerichten aufmerksam machen, so
dass jeder Bürger, der einmal Prozessbeteiligter in einem Verfahren war, selbst erkennen kann, ob
er ein Urteil oder nur ein illegales Scheinurteil in den Händen hält.
Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes S-H Birgit Willikonky wurde mehrfach auf diesen
Missstand schriftlich aufmerksam gemacht und argumentierte anfangs nur mit Ausflüchten,
Unwahrheiten und Rechtswidrigkeiten2. Seit Februar 2010 schweigt die Gerichtspräsidentin
Willikonsky zu dem Thema. Trotz erneuter Anfragen.
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Peter-Harry Carstensen wurde ebenfalls auf
diesen Missstand aufmerksam gemacht. – Auch hier Schweigen.
Sich.-Ing.Jörg Hensel Teilnahmeabsicht an ringvorsorge@onlinehome.de
1Informationen zu Scheinurteile
2 Präsidentin des LAG SH zum Mißstand „Scheinurteile“
Daher hätten alle Umweltorganisationen unverzüglich mich unterstützen müssen, das wissen Sie, daher habe ich die Untätigkeit der Umwelthilfe, Herrn Resch, alle Umweltorganisationen dafür verantwortlich gemacht. Da Sie die Urteile kennen aus Frankreich, Italien, Spanien, mittlerweile aus Indien, aus der USA.
Wlan-Allergie?: 39-jährige Französin kassiert jetzt Rente | news.de
www.news.de › Aktuelles › Panorama
Bewertung: 5 – 3 Abstimmungsergebnisse
Wlan-Allergie: 39-Jährige kassiert in Frankreich Rente: … 01.09.2015, 11.22 Uhr … Wie der „Stern“ berichtet, hat ein französisches Gericht nun entschieden, dass die 39-jährige Marine Richard wegen der Strahlung arbeitsunfähig ist.
Handystrahlung: Tumor als Berufskrankheit anerkannt – diagnose:funk
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1183
21.04.2017 – In einem früheren Fall bestätigte das höchste Gericht in Italien, das „Corte di … Nach dem Urteil musste die italienische Berufsgenossenschaft …
Indien: Kein Mobilfunk auf Schulen und Krankenhäusern
Gericht verbietet Antennen wegen Gesundheitsrisiko
Das höchste indische Gericht, der High Court in New Dehli, bestätigte ein Urteil des obersten Gerichtes von Rajasthan, das die Aufstellung von Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen und Hospitälern verbietet. Er hob damit Genehmigungen lokaler Gerichte und Behörden auf, berichtet die Zeitung Times of India am 11.02.2017.
Der juristische Leiter der kommunalen Verwaltungen, Ashok Singh sagte: “Das oberste Gericht hat die Installation von Mobilfunkmasten auf Schulen und Krankenhäusern untersagt. Die Behörde erlaubt nicht die Errichtung von Mobilfunkmasten auf Schulen, Krankenhäusern und anderen Gebäuden, auf denen es das Gericht erlaubt hat.”
Zuvor hat das oberste Gericht von Rajasthan die Regierung des Bundesstaats mehrere Male zu der Belastung durch elektromagnetische Felder im Umkreis dieser Türme befragt, wobei es seine Besorgnis bezüglich der Gesundheit der Anwohner zum Ausdruck brachte. Ein Behördenvertreter hatte darüber informiert, dass er Mobilfunkmasten als Gesundheitsrisiko einstuft.
Das höchste indische Gericht bestätigte das Urteil des obersten Gerichtes von Rajasthan, das der Auffassung war, dass die von Mobilfunkmasten ausgehende Strahlung ein Risiko für Kinder und Patienten sei. Daher müssen nun Mobilfunkmasten an Schulen, höheren Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und Spielplätzen versetzt werden.
Quelle: www.diagnose-funk.org/
Tumor durch Handystrahlung
Hier finden Sie die Deutsche Übersetzung des Gerichturteils
Mit Links zu den Berichten der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der Welt und dem Wall Street Journal.
Elektrosmog Schutzprodukte im Schlafzimmer
Messgeräte – Elektrosmog messen
EU verklagt Deutschland wegen schlechter Luft – Wirtschaft …
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-kommission-klage-deutschland-1.3983793
17.05.2018 – Die EU-Kommission hat Deutschland wegen schlechter Luft in Städten verklagt. Was das bedeutet.
Klimaziele zu schwach: Zehn Familien verklagen EU – SPIEGEL ONLINE
www.spiegel.de › Wissenschaft › Natur › Klimawandel
24.05.2018 – Aus Deutschland verklagt die dreiköpfige Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog die EU-Institutionen wegen ihrer …
Umweltorganisation Germanwatch: Zehn Familien verklagen EU auf …
https://www.berliner-zeitung.de › Politik
25.05.2018 – Eine Familie von der Nordsee-Insel Langeoog hat die Europäische Union verklagt, damit der Staatenverbund mehr für den Klimaschutz tut.
EU vor Gericht: Zehn Familien klagen für Klimaschutz | tagesschau.de
https://www.tagesschau.de/inland/klima-215.html
24.05.2018 – Das gab es noch nie: Zehn Familien sind gegen die EU vor Gericht … Fabriken pumpten Abgase in die Luft – bis 2100 soll die deutsche …
Wie Sie sehen dies der Richterin Frau Düfer das eingereicht habe, da bitte ich um sofortiger PKH.
- Email am 14.04.2018 an Allen Greenpeace, LAGESO-Lka23@polizei.berlin.de-bleibenalle untätig aufgrund des akuten Klimawandels
- Erneut eingereicht PE 137 –Klassifikation MCS-CFS-DIMDI(WHO) auch an die EU WHO =Neue Schlüsselnummer: T 78,5 MCS=Multiple Chemikalien Sensibilität CFS= Chronical Fatigue Syndrom:
Organschäden durch die Einflüsse von Chemikalien, Formaldehyd, Holzschutzmitteln, Asbest, Teer, Insektenvernichtungsmitteln, Lösemitteln, Kosmetika, Parfüm, Elektrosmog (WLAN-Problematik), Tabakrauch etc.
Exkt.: Jede Form der Eingruppierung unter psychischer oder psychiatrischer Erkrankung
Anschreiben Email am 03.08.2016 an leitung@riki.de, ake@euro.who.int, nockera@who.int.tki@euro.who.int, csa@euro.who.int, 1ne@euro.who.int,
DIMDI-Waisenhausgasse 36-38 a, 50676 Köln,
WHO – Regionalbüro für Europa
UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen, Dänemark, Tel. 004545337000,
Liuba Negru, WHO-Regionalbüro für Europa, Tel. 004545336789,
Cristiana Salvi, Kommunikationsreferentin, Übertragbare Krankheiten, Gesundheitssicherheit und Umwelt, WHO Regionalbüro für EUROPA, Tel. 004545336837,
Tina Kiaer, WHO-Regionalbüro für Europa, Tel. 004545336740,
An Herrn, Dr. Kaiser, an Herrn Dr. Jung, an Frau Elizabet Paunovic, an Frau Nöcker, an Herrn Kern, an Frau Kiaer, Antrag (Änderungsvorschlag für die ICD 10-GM (Klassifikation MCS, CFS, Antrag vom 09.02.2016), WLAN im ICE, Frankreich Urteil wegen WLAN 2015,
Aufgrund des Änderungsantrages beim DIMDI 2018 sind alle Umweltkrankheiten klassifiziert, aber das DIMDI hat die neue Schlüsselnummer T78,5 noch nicht
auf der richtigen Seite aufgenommen,……………………… siehe unter ICD-10-GM Version 2018 Kapitel XIX
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98) Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere
Ursachen(T66-T78). Diese Beschwerde reiche ich Ihnen ein, die ich dem Direktor Herr Dr. Dietrich Kaiser per Email gesendet habe.
Da ich im Dezember 2017 die Umwelthilfe um Hilfe bat, wurde daher veranlasst, dass die Dieselschadstoffe rückläufig werden.
Ich bitte Sie höflich hiermit, dafür zu sorgen, dass ich eine sofortige umweltmedizinische Behandlung erhalte, sowie meine Berufskrankheit: Schutz Dritte vor Expositionen mit Asbeststaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen: Berufskrankheit Nummer 4114, siehe das Antwortschreiben vom Landesamt für Verbraucherschutz / Arbeitsschutz von Herrn Gräfe, vom 17.03.2014, und der Staat ist dafür zuständig Einrichtungen (Krankenhäusern) so her zu richten, dass auch Umwelt Erkrankte (MCS, CFS, Elektrosmogerkrankte, etc.) Menschen auch Möglichkeiten haben stationär oder ambulant in Krankenhäusern behandelt zu werden, (siehe Hans-Böckler-Stiftung, dort wurde ganz genau beschrieben, dass es in Deutschland keine Behandlung für vergiftete oder für Umwelterkrankte Patienten gibt, auch die Aussage von den Ärzten des Helios Klinikums Erfurt/Thüringen/Giftnotruf, es besteht ein riesiger Mangel, eine riesige Lücke für die Behandlungsmöglichkeiten für vergiftete, bzw. umwelterkrankte Patienten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
Anlagen:
———- Forwarded message ———
From: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Date: Do., 2. Aug. 2018 um 10:49 Uhr
Subject: PE SOZ-137-1.6.2018-sowie PE VG Berlin 16.5.2018-3.6.2013- MCS-Klimawandel
To: <bverfg@bundesverfassungsgericht.de>
Cc: <gs5@bgh.bund.de>, <stoll-angela@bgh.bund.de>, <gzII@bgh.bund.de>, <VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrte Frau Stiefel,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE SOZ-137-01.06.2018-sowie PE VG Berlin 16.05.2018-03.06.2013 an LAGESO-Anerkennung LAGESO MCS-Klimawandel-alle untätig-bis ich tot bin.pdf
PE SOZ 137-05.07.2018-VG 18 AR 3.17 -für MCS Einrichtungen zu schaffen-untätig.pdf
PE SOZ 137-05.07.2018-liegt seit 2009 beim SOZ vor-Attest Dr. Walt Umweltarzt MCS 2009-SOZ-137-bleiben untätig-bis ich tot bin.pdf
PE SOZ 137-05.07.2018-sowie PE VG Berlin-08-06-
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 10:32
Betreff: S137-Klagebegründung -Umwelterkrankung-Klimawandel-WLAN-alle Chemikalien
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de, VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrte Frau Stiefel,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987.
Anlagen:
PE SOZ 137 05.07.2018VG PE-08.06.2018-trotz Eingabe-alle untätiig.pdf
PE SOZ-137-05.07.2018, sowie PE VG Berlin 08.06.2018-Landessozialgericht-Beschwerde S 137 AS 2009-16 ER-MCS-ICD-10 GM 2017 -WHO 1987 anerkannt-bleiben alle untätig-bis ich tot bin.pdf
PE-SOZ-137-05.07.2018-Erinnerung-Ärtzliche Stellungnahme-Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg-fast drei Jahre ohne WHG-endlich wegen der MCS Kostenübernahme Schadstoffgutachten -Klagebegründung-Schadenersatz-SOZ-137 untätig.pdf
PE-SOZ 137-05.07.2018-Attest Dr. Walt zur Vorlage bei Jobcenter Steglitz-lag beim SOZ 2007-bearbeitet-2009-SOZ-blieben untätig, bis jetzt-warten-bis ich tot bin.pdf
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 10:17
Betreff: Fwd: S137-Klagebegründung an RA Leistikow-wegen neuer Beiordnung an RA Herrn Mögelin
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de, VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 10:15
Betreff: Fwd: S137-Klagebegründung an RA Leistikow-wegen neuer Beiordnung an RA Herrn Mögelin
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de, VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Sehr geehrte Frau Stiefel,
hiermit sende ich Ihnen meine Dokumente wegen des Klimawandels.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hoferichter
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 06:04
Betreff: S137-Klagebegründung an RA Leistikow-wegen neuer Beiordnung an RA Herrn Mögelin
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de
Sehr geehrte Präsidentinnen, E I L T
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987.
Hiermit sende ich Ihnen das Schreiben vom Sozialgericht 137 AS 2010/16, da ich aufgrund der schweren MCS Erkrankung, Folgeerkrankung auf Elektrosmog reagiere und alles, wie Sie sehen eingereicht habe, verzögert das Sozialgericht Berlin trotzdem weiterhin meine akute Gesundheitsschäden, automatisch hat sich das nach 9 Jahren das Klimawandel akut verschlechtert.
Nun, bitte ich Sie endlich tätig zu werden, damit ich endlich ein Leben auf Unversehrtheit leben kann. Alle wissen, dass ich nicht mehr formulieren kann, bitte warten Sie weiterhin nicht, bis ich tot bin.
Hiermit sende ich Ihnen mit den Posteingangs-stempeln vom Sozialgericht, sowie vom Verwaltungsgericht Berlin. Wenn seit 2009 Sozialrichter aufgrund meiner anerkannten MCS endlich tätig gewesen wären, hätten wir heute den Klimawandel nicht so schlimm gehabt. Wie Sie 2015-2016 kam das WLAN, trotzdem alle wissen, dass Elektrosmog auch eine Berufskrankheit ist, und akut Tier, Mensch, Natur schädigt.
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE SOZ 137-05.07.2018-Hoferichter-Jobcenter-Beschluss ist nicht unterschrieben § 315 Abs.1 ZPO sieht dies aber vor-trotzdem-SOZ 137 untätig.pdf
PE SOZ 137 -05.07-2018-Hoferichter-Jobcenter-RA Leistikow-falsche Klage eingereicht-untätig-SOZ 137.pdf
PE SOZ 137-05.07.2018-Klagebegründung an RA Leistikow-wegen neuer Beiordnung an RA Herrn Mögelin-trotzdem bleibt das SOZ-137 untätig-bis ich tot bin-1-5 Seiten-insgesamt 9 Seiten.pdf
PE SOZ 137 -05.07.2018-Hoferichter-Jobcenter-Klage RA Leistikow-10 Seiten-Begründungen-bleibt das SOZ 137 untätig.pdf
B57138 neue Begründung zum Sozialgericht 28.09.2017.pdf
PE SOZ 137-05.07.2018-Hoferichter-Jobcenter-Begründung von RA Mögelin, wegen der Beiordnung, da Herr RA Leistikow die falsche Klage einreichte.
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 05:31
Betreff: Fwd: 05.07.2018 S 137 kein Mehrbedarf-seit 2002 eine Berufskrankheit, Scheinbeschluss
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 2. August 2018 um 05:28
Betreff: 05.07.2018 S 137 kein Mehrbedarf-seit 2002 eine Berufskrankheit, Scheinbeschluss
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de
Sehr geehrte Präsidentinnen, E I L T
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ergänzung zur Email vom 01.08.2018 Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987
Hiermit sende ich Ihnen das Schreiben vom Sozialgericht 137 AS 2010/16, da ich aufgrund der schweren MCS Erkrankung, Folgeerkrankung auf Elektrosmog reagiere und alles, wie Sie sehen eingereicht habe, verzögert das Sozialgericht Berlin trotzdem weiterhin meine akute Gesundheitsschäden, automatisch hat sich das nach 9 Jahren das Klimawandel akut verschlechtert.
Nun, bitte ich Sie endlich tätig zu werden, damit ich endlich ein Leben auf Unversehrtheit leben kann. Alle wissen, dass ich nicht mehr formulieren kann, bitte warten Sie weiterhin nicht, bis ich tot bin.
Hiermit sende ich Ihnen mit den Posteingangs-stempeln vom Sozialgericht, sowie vom Verwaltungsgericht Berlin. Wenn seit 2009 Sozialrichter aufgrund meiner anerkannten MCS endlich tätig gewesen wären, hätten wir heute den Klimawandel nicht so schlimm gehabt. Wie Sie 2015-2016 kam das WLAN, trotzdem alle wissen, dass Elektrosmog auch eine Berufskrankheit ist, und akut Tier, Mensch, Natur schädigt.
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
PE SOZ 137-02.08.2018-Datum 21.06.2018-das Gleiche,was ich 05.07.2018 PE Berufskrankheit, keinen Mehrbedarf-Scheinbeschluss-warten-bist ich tot bin.pdf
PE SOZ 137 05.07.2018-kein Mehrbedarf, sondern seit 2002 eine Berufskrankheit-untätig.pdf
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Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 1. August 2018 um 12:47
Betreff: Fwd: Klagebegründungen aufgrund der MCS WHO anerkannt seit 1987
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Cc: gs5@bgh.bund.de, stoll-angela@bgh.bund.de, gzII@bgh.bund.de
Sehr geehrte Präsidentinnen,
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
Aktenzeichen: AR 2205/18,
(Ihre E-Mails vom 17.07.2018 (6 E-Mails)
Hiesiges Schreiben vom 23.03.2018,
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 13:04
Betreff: Fwd: Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc.
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika1@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 13:02
Betreff: Fwd: Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc.
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>, bverfg@bundesverfassungsgericht.de
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:54
Betreff: Fwd: Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc.
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>, bverfg@bundesverfassungsgericht.de
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
sehr geehrter Herr Möbius,
Sehr geehrte Präsidentinnen,
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
Hiermit sende ich Ihnen diese Unterlagen. Und hiermit möchte ich ich mich beschweren über das Sozialgericht Berlin, da diese meine Beiordnung für die Umwelthilfe, für den RA Herr Möbius weiterhin verzögern.
Hiermit tragen Sie die Verantwortung da kein Richter in Deutschland wegen der Umweltschäden bisher aufgrund meiner Klagen, Verfassungsbeschwerden Sie als höchster Richter tätig wurden.
Umsonst klagt die EU nicht Deutschland an wegen schlechter Luft-etc.
Außerdem klagen zehn Familien gegen die EU wegen des Klimaschutzes.
Umweltschutz: Familien verklagen EU auf mehr Klimaschutz – Polit
EU verklagt Deutschland wegen schlechter Luft – Wirtschaft …
www.sueddeutsche.de › Wissen › Nachhaltigkeit
17.05.2018 – Die EU-Kommission hat Deutschland wegen schlechter Luft in Städten verklagt. Was das bedeutet.
Umweltschutz: Familien verklagen EU auf mehr Klimaschutz – Politik …
https://www.tagesspiegel.de › Politik
25.05.2018 – Die Welle der Klimaklagen erreicht nun auch die EU: Zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi rufen das Europäische Gericht wegen zu …
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
Anschreiben ans S 137 AS 2010-16 PE 05.07.2018-Demo-Scheinurteile.pdf
Ergänzung zum Schreiben vom 22.06.2018 S 137 AS 2010-16-PE 05.07.2018 SOZ.pdf
PE 05.07.2018 S 137 AS 2010-16 zehn Fam verklagen EU -Klimaziele-EU-verklagt Deutschland-Dieselskandal.pdf
PE 08.06.2018 VG 18 AR 3.17-PE 01.06.2018 S 137 AS 2010-2016 Landessoz-Beschwerde an S 137 AS 2009-2016 MCS Erkrankung ICD-10 GM-2017 WHO 1987 anerkannt ist.pdf
——— Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <hoferichter.monika@gmail.com>
Datum: 17. Juli 2018 um 12:31
Betreff: Fwd: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: gs5@bgh.bund.de
Cc: stoll-angela@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Ralf Möbius <ralfmoebius@gmail.com>
- Hd. Herrn Richter Butzmann,
sehr geehrter Herr Richter Butzmann,
Sehr geehrte Frau Stoll,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
sehr geehrter Herr Möbius,
Sehr geehrte Präsidentinnen,
sehr geehrte Präsidenten,
- Hd. Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Herr Prof. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrte Vorsitzenderinnen,
Sehr geehrte Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Welsch,
sehr geehrte Frau Kühn,
wie heute telefonisch mit Ihnen besprochen habe, bitte ich Sie alles dem Prof. Ferdinand Kirchhof,
all meine Dokumente/ Anlagen zu überreichen.
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 7. März 2018 um 16:41
Betreff: /Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Aktenzeichen: 2 BvR 1538/10
zur Ergänzung meiner Emails auch vom 11.07.2017, sende ich Ihnen meine Klassifikation über
Umwelteinflüsse/Umweltgifte wie Lindan, Asbest, Teer etc. [PDF]013 ICD 2017 MCS,CFS. Im Anhang finden Sie diese Anlagen:
E I L T
hiermit sende ich Ihnen die Email am 28.06.2018 an das Landesarbeitsgericht Kiel gesendet habe. Hiemit bitte ich Sie unverzüglich tätig zu werden. Die Vollmacht für Herrn Möbius liegt Ihnen vor, da als bevollmächtigter RA schon wegen Scheinurteile tätig wurde.
Hiermit beziehe ich auf die Scheinurteile, wobei im Mai 2010 in Kiel vor dem LAG-S-H in Kiel (Landesarbeitsgericht Schlesweg-Holstein) eine Demonstration dazu statt, und Jörg Hensel hatte den Termin mit dem Ordnungsamt abgeklärt.
„Eine große Öffentlichkeit ist wichtig und von daher die Bitte, dies der Presse, dem Fernsehen und allen Organisationen mitzuteilen. „Scheinverfahren und Scheinurteile“ sind der Tod jeder Gerechtigkeit und gehörte bei uns schon längst unter Strafe gestellt. Sie zeigen aber auch, wie bei uns Richter hausen und schalten, wie sie wollen, als wären sie die neuen „Zaren“ von Deutschland.
Hiermit bitte ich Sie unverzüglich tätig zu werden.
Hochachtungsvoll
Monika Hoferichter
Anlagen:
Vollmacht für RA Herrn Möbius für den Papst 28.07.2017.pdf
Hoferichter vs PapstS1-gesamt, von Herrn RA Herr Möbius 31.07.2017.pdf
Bescheid vom Versorgungsamt 18.09.2013.pdf
MCS – UMWELT – PASS, DR. Walt, DR. Hesse.pdf
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: Monika Hoferichter <renate.glombeck@gmail.com>
Datum: 28. Juni 2018 um 13:19
Betreff: Fwd: Fwd: Menschengerichtshof
An: pressestelle.lagsh@arbgsh.landsh.de
Cc: ordnungsamt@kiel.de